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Absatzprognosen Problemstellungen 51 - Ferienhaus Gauen

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VerpackungspolitikMarkenpolitik715.3 VerpackungspolitikDie Verpackung hat folgende Funktionen:Schutzder WareGegen Einwirkungen von außen (Druck, Schlag, Stoß, Feuchtigkeit,Geschmacksveränderung).Gegen Verlust durch Ausrinnen etc.Erhöhung der TransportundLagerfähigkeitErhöhungder VerkaufsfähigkeitDurch Verpackungen, die ohne Umladen von Haus zu Haus transportiertwerden können (Paletten).Durch Verpackungen, die Platz sparend gelagert werden können.Durch Nutzung der Verpackung als Teil der Produktgestaltung (vgl.den folgenden Abschnitt).Viele Unternehmen versuchen, die "Unique Selling Proposition" durch die Gestaltung der Verpackung zuunterstützen. Die Verpackungsgestaltung wird daher häufig an spezialisierte Dienstleistungsbetriebe oderWerbeagenturen übertragen.Beispiel:• So scheitert z.B. die Einführung einheitlicher Mineralwasserflaschen oder Bierflaschen daran, dass die Flaschenformdie USP verstärken soll (z.B. die Perrierflasche, die Ottakringer Bierflasche).Unter Marketinggesichtspunkten erfüllt die Verpackung folgende Funktionen:- Teilt die Ware in verkaufsfähige Mengen (Kleinpackung, Großpackung etc.)- Soll die Aufmerksamkeit auf die Ware lenken (z.B. im Selbstbedienungssystem)- Ist wesentlicher Teil des Produkts (z.B. Pumpflaschen bei Sprays, mikrowellenfeste Verpackung fürFertignahrung, die sofort als Teller dient)- Stellt ein zusätzliches Produkt dar, das einen Gebrauchsnutzen besitzt (z.B. Senfgläser, die als Trinkgläserverwendet werden können, Ausschneidebögen auf Frühstücksflocken)- Erhöht den Zusatznutzen (Erlebnisnutzen, Geltungsnutzen) der Ware (z.B. individuell geformte Parfumflaschen)- Ist Informationsträger (z.B. für Gebrauchsanweisungen, Kochanleitungen bei Fertignahrung, Angabe desVerfalldatums etc.)- Enthält zusätzlich Verkaufsförderungsmaßnahmen (Sparmarken, Teilnahmeschein für Preisausschreiben)Hinweis:Das Problem Verpackung und Umweltschutz wurde bereits im Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftbesprochen.5.4 Markenpolitik(1) BegriffRechtlich ist eine Marke "ein besonderes Zeichen, das dazu dient, zum Handelsverkehr bestimmteWaren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren oder Dienstleistungenanderer Unternehmen zu unterscheiden" (vgl. § 1 Markenschutzgesetz).Eine Marke kann daher auch geschützt werden:In Österreich durch Eintragung in das Markenschutzregister (beim Patentamt - Schutzfrist 10 Jahre mitVerlängerungsmöglichkeit).International durch Eintragung in das internationale Markenregister (in Genf - Schutzfrist 20 Jahre mitVerlängerungsmöglichkeit).

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