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Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

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<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> I der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen vom 23.09.2013/Nr. <strong>41</strong> Seite 160024. Anlage II.35 (Fachspezifische Bestimmungen – Studienfach „Portugiesisch/Lusitanistik“) wirdwie folgt geändert.a. Ziffer VIII. (Studium im Ausland) wird wie folgt neu gefasst:„VIII. Studium oder Praktikum im AuslandEin Fremdsprachenstudium soll zur gründlichen Kenntnis der Lebensbedingungen in denRegionen der Zielsprache führen. Für den Erwerb dieser Interkulturellen Kompetenz ist einAuslandsaufenthalt praktisch unabdingbar. Gute Möglichkeiten hierzu sind ein ERASMUS-Auslandssemester oder ein ERASMUS-Praktikum (LLP: Lifelong Learning Programme der EU zurFörderung der internationalen Kooperation im Bereich der Berufsbildung).Im Rahmen des BA-Studiums wird das Modul „Studienrelevanter Auslandsaufenthalt“ alsSchlüsselkompetenz-Modul zu 10 C angeboten.Ein Auslandsstudium sollte vorzugsweise im fünften Semester erfolgen; je nach individuellerStudiensituation kann auch ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Die während desAuslandsstudiums erworbenen Credits können zusätzlich in den jeweiligenfachwissenschaftlichen Modulen angerechnet werden, sofern die Studien- undPrüfungsleistungen mit den Anforderungen der jeweiligen Studiengänge kompatibel sind.“b. Ziffer IX. (Exemplarische Studienverlaufspläne) wird wie folgt neu gefasst:

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