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Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

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<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> I der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen vom 23.09.2013/Nr. <strong>41</strong> Seite 14864. Anlage II.7 (Fachspezifische Bestimmungen – Studienfach „Biologie“) wird wie folgt geändert:a. Ziffer III. (Modulübersicht) wird wie folgt neu gefasst:„III. Modulübersicht1. KerncurriculumEs müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 66 C nach Maßgabe der nachfolgendenBestimmungen erfolgreich absolviert werden.a. PflichtmoduleEs müssen Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 47 C bzw. 46 C, wenn Chemie das Zweitfachist, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.aa. OrientierungsmoduleEs müssen folgende fünf Module im Umfang von insgesamt 30 C erfolgreich absolviert werden.Diese Module sind Orientierungsmodule.B.Bio.105 Ringvorlesung Biologie I – Teil A 5 C/4 SWSB.Bio.106 Ringvorlesung Biologie I – Teil B 5 C/4 SWSB.Bio.102 Ringvorlesung Biologie II 8 C/6 SWSB.Bio.103 Grundpraktikum Botanik 6 C/5 SWSB.Bio.104 Grundpraktikum Zoologie 6 C/5,5 SWSbb. Nichtbiologisches PflichtmodulEs ist das nachfolgende Modul im Umfang von 7 C erfolgreich zu absolvieren:B.Che.7404cc. Biologische PflichtmoduleEinführung in die Experimentalchemie für Biologen imZwei-Fächer-Bachelor-Studiengang (ohne Chemie)7 C/7 SWSEs müssen folgende zwei Module im Umfang von insgesamt 10 C erfolgreich absolviert werden.B.Bio.210 Struktur und Diversität der Pflanzen (2F-BA Biologie) 6 C/6 SWSB.Bio.211 Bestimmungsübungen Zoologie (2F-BA Biologie) 4 C/3 SWSb. Biologische WahlpflichtmoduleEs müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt wenigstens 16 C bzw. 17 C, wenn Chemiedas Zweitfach ist, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen erfolgreich absolviert werden.Zugangsvoraussetzung ist jeweils der Nachweis von wenigstens 20 C aus denOrientierungsmodulen.aa. Wahlblock AAus folgender Auswahl müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 6 C erfolgreichabsolviert werden. Wird ein Modul im Umfang von 10 C absolviert, so wird es insgesamt demFachstudium zugeordnet; der Umfang des Fachstudiums erhöht sich entsprechend, der Umfang desProfessionalisierungsbereichs nach § 4 Absatz 3 Buchstabe b) der Prüfungsordnung für den Zwei-

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