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Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

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<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> I der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen vom 23.09.2013/Nr. <strong>41</strong> Seite 1610Der studienrelevante Auslandsaufenthalt kann aus einem Auslandsstudium bestehen, dasvorzugsweise im fünften Semester erfolgen sollte; je nach individueller Studiensituation kannauch ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Die während des Auslandsstudiums erworbenenCredits können zusätzlich in den jeweiligen fachwissenschaftlichen Modulen angerechnetwerden, sofern die Studien- und Prüfungsleistungen mit den Anforderungen der jeweiligenStudiengänge kompatibel sind.Für die Zulassung zur Masterprüfung im Studiengang „Master of Education“ ist ein dreimonatigerstudienrelevanter Auslandsaufenthalt obligatorisch. Bei der Wahl zweier modernerFremdsprachen muss der Aufenthalt nur für eine Sprache nachgewiesen werden. Vor demStudium erfolgte Auslandsaufenthalte können – ohne Erwerb von Credits – auf Antrag anerkanntwerden, sofern sie das Kriterium der Studienrelevanz erfüllen.Den Studierenden der nicht lehramtbezogenen Profile wird die Absolvierung des Moduls„Studienrelevanter Auslandsaufenthalt“ dringend empfohlen. Ebenso empfiehlt sich dieAbsolvierung des Moduls für Studierende des lehramtbezogenen Profils, auch wenn derAuslandsaufenthalt bereits für das andere Fach nachgewiesen wird.“e. Ziffer X. (Exemplarische Studienverlaufspläne) wird wie folgt neu gefasst:

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