13.07.2015 Aufrufe

Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> I der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen vom 23.09.2013/Nr. <strong>41</strong> Seite 152010. Anlage II.15 (Fachspezifische Bestimmungen – Studienfach „Französisch/Galloromanistik“)wird wie folgt geändert:a. Ziffer II. (Zugangsvoraussetzungen) wird wie folgt neu gefasst:„II. ZugangsvoraussetzungenFranzösischkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sindZugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums; siehe „Ordnung über dieZugangsvoraussetzungen für das Studienfach Französisch/Galloromanistik und für dasStudienfach Spanisch/Hispanistik (in allen Studiengängen ohne weiterführende Studiengänge)“ inder jeweils geltenden Fassung.“b. In Ziffer IV. (Modulübersicht) wird Nr. 4 wie folgt neu gefasst:„4. Zweitfach „Französisch“ im Bachelor-Studiengang „Wirtschaftspädagogik“a. ZugangsvoraussetzungenFranzösischkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sindZugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums; siehe „Ordnung über dieZugangsvoraussetzungen für das Studienfach Französisch/Galloromanistik und für dasStudienfach Spanisch/Hispanistik (in allen Studiengängen ohne weiterführende Studiengänge)“ inder jeweils geltenden Fassung.b. PflichtmoduleEs müssen folgende sieben Module im Umfang von insgesamt 36 C erfolgreich absolviertwerden:B.Frz.101 „Basismodul Sprachpraxis“ (7 C / 8 SWS)B.Frz.102 „Basismodul Sprachwissenschaft“ (6 C / 4 SWS)B.Frz.104 „Basismodul Landeswissenschaft“ (5 C / 4 SWS)B.Frz.201 „Aufbaumodul I Sprachpraxis“ (5 C / 4 SWS)B.Frz.205 „Aufbaumodul II Sprachpraxis“ (6 C / 4 SWS)B.Frz.WP.105 „Einführung in die Fachdidaktik Französisch WiPäd“ (3 C / 2 SWS)B.Frz.WP.106 „Wirtschaftsfranzösisch“ (4 C / 2 SWS)“c. Ziffer IX. (Studium im Ausland) wird wie folgt neu gefasst:„IX. Studium oder Praktikum im AuslandEin Fremdsprachenstudium soll zur gründlichen Kenntnis der Lebensbedingungen in denRegionen der Zielsprache führen. Für den Erwerb dieser interkulturellen Kompetenz ist einAuslandsaufenthalt praktisch unabdingbar. Gute Möglichkeiten hierzu sind ein ERASMUS-Auslandssemester oder ein ERASMUS-Praktikum (LLP: Lifelong Learning Programme der EU zurFörderung der internationalen Kooperation im Bereich der Berufsbildung).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!