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Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

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<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> I der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen vom 23.09.2013/Nr. <strong>41</strong> Seite 162429. Anlage II.47 (Fachspezifische Bestimmungen – Studienfach „Werte und Normen“) wird wiefolgt geändert:a. In Ziffer III. (Modulübersicht) wird als Nr. 3 angefügt:„3. Studienangebot im Bereich SchlüsselkompetenzenFolgende Wahlmodule können von Studierenden der Studienfächer „Philosophie“ und „Werte undNormen“ im Rahmen des Professionalisierungsbereichs (Bereich Schlüsselkompetenzen)absolviert werden:B.Phi.14: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten(4 C / 2 SWS)B.Phi.20: Tutor/in im Bachelor-Studiengang Philosophie(6 C)“b. Ziffer VI. (Fachspezifische Prüfungsformen) wird wie folgt neu gefasst:„VI. Fachspezifische PrüfungsformenNeben den nach den Bestimmungen der APO zulässigen Prüfungsleistungen können folgendefachspezifische Prüfungsleistungen vorgesehen werden.1. Fachvermittelnder TextUnter einem fachvermittelnden Text ist eine schriftliche Ausarbeitung von max. 4 Seiten Länge zuverstehen, die einen fachwissenschaftlichen Inhalt in allgemeinverständlicher Weise und mittelseiner in öffentlichen Medien verwendeten Textsorte (Zeitungsartikel, Lexikonartikel, Rezensionu.a.) präsentiert. Der Umfang soll dem für die gewählte Textsorte üblichen Standard entsprechen.2. KurztextUnter einem Kurztext ist eine seminarbegleitende schriftliche Ausarbeitung von max. 3 SeitenLänge zu verstehen, deren Form sich nach der in der betreffenden Lehrveranstaltungangewandten Arbeitsform richtet, z.B. ausformuliertes Kurzreferat, Bearbeitung vonRechercheaufgaben oder texterschließenden Fragen, Essay, Sitzungsprotokoll.“c. Ziffer VIII. (Exemplarische Studienverlaufspläne) wird wie folgt neu gefasst:

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