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Amtliche Mitteilungen I Ausgabe 41 - Georg-August-Universität ...

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<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> I der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen vom 23.09.2013/Nr. <strong>41</strong> Seite 1567Die hierdurch erworbenen Anrechnungspunkte können ausschließlich für eines der beidenStudienfächer berücksichtigt werden; um die für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs erforderlichen Anrechnungspunkte im Umfang von wenigstens 66 C jeStudienfach zu erwerben, muss die oder der Studierende in dem Studienfach, für das dieAnrechnungspunkte nicht berücksichtigt wurden, ein weiteres fachwissenschaftliches Modul odermehrere weitere fachwissenschaftliche Module wenigstens im Umfang des insoweitunberücksichtigten Moduls erfolgreich absolvieren.V. ModulprüfungenAbweichend von § 10 Abs. 3 Satz 3 APO werden, sofern in Modulbeschreibungen der modernenIndienstudien (Modulnummern B.MIS.) alternative Prüfungsformen und Prüfungsumfängefestgelegt sind, Art und Umfang der Prüfungsleistung zu Beginn des Semesters durch diePrüfungskommission festgelegt und sodann in geeigneter Weise bekannt gemacht.VI. Voraussetzungen für die Zulassung zur BachelorarbeitVoraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Studienfach „Moderne Indienstudien“ istder Nachweis von wenigstens 54 C aus Modulen des Studienfachs.VII. BachelorarbeitSoweit die Bachelorarbeit in dem Teilstudiengang „Moderne Indienstudien“ angefertigt wird, istdas Thema aus dem Gebiet des gewählten Studienschwerpunkts zu wählen.VIII. Wiederholung von Prüfungen zum Zwecke der NotenverbesserungEine Wiederholung von bestandenen Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung ist nichtmöglich; die Bestimmung des § 16 a Abs. 3 Satz 2 APO bleibt unberührt.IX. Besondere Bestimmungen zur NotenbildungBei der Berechnung der Gesamtnote bleiben auf Antrag der oder des Studierenden Module:a) des Fachstudiums Moderne Indienstudien im Umfang von bis zu 18 C, undb) des Optionalbereichs, wenn das Fachwissenschaftliche oder das Berufsfeldbezogene Profil imFach Moderne Indienstudien absolviert wird, im Umfang von bis zu 6 C unberücksichtigt, indemdie bestandenen benoteten Prüfungsleistungen jeweils in eine unbenotete Modulprüfungumgewandelt werden; der Antrag muss spätestens vor <strong>Ausgabe</strong> des Prüfungszeugnisses gestelltwerden; alternativ kann der Antrag einmalig vor einem Wechsel der Hochschule gestellt werden;der Antrag kann nur einmal gestellt und nach Umsetzung im Prüfungsverwaltungssystem nichtmehr zurück genommen werden.

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