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Ausgabe 5 /2013 - technik + EINKAUF

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<strong>EINKAUF</strong> PRAXISkonkrete Einzelfälle zu behalten. In Rahmenverträgen können zumBeispiel die Menge und der Zeitrahmen für die Abnahme eines Produktesvereinbart werden. Die vereinbarte Menge wird dann innerhalbdes Zeitrahmens in Losgrößen abgerufen. Hierbei haben Käuferden Vorteil, dass durch die Abnahme größerer Mengen ein niedrigererPreis erzielt werden kann und die Produkte einfach abgerufenwerden können. Dem Verkäufer bieten Rahmenverträge Sicherheitbeim Absatz und der Produktionsplanung.In der Praxis werden mit Hilfe von ERP-Systemen Rahmenverträgemit Lieferplänen kombiniert. Der Lieferplan basiert auf den LieferundZahlungsbedingungen wie auf einem Lieferantenhandbuch. ImLieferantenhandbuch sind die wesentlichen Inhalte nach ISO/TS16949 oder der VDA Norm an die Vorgaben der OEM-Anforderungenorientiert. Besondere Bedeutung nehmen in diesen Bereichen dieProjektverfolgungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen, Lieferabrufvorgaben,Haftungsklauseln und die Offenlegung der Kalkulationein. Im Bereich Liefer- und Zahlungsbedingungenist verstärktauf die Bereiche Haftung bei Lieferverzug,Eigentumsvorbehaltbei Werkzeugen und Preisschwankungenvon Rohstoffeneinzugehen. Wichtig ist, dasssich die Fachabteilungen dieserAufgabe bewusst sind.ZieleRahmenvereinbarungen■ Klarheit und Eindeutigkeit im Rechtsverhältniszwischen Kunden und Lieferanten■ Reduzierung der Abwicklungszeiten im Bestellprozess■ Konformität mit den Anforderungen beispielsweisein der Automobilindustrie■ Standardisierung der Ablaufprozesse in Einkaufund Beschaffung■ Generierung von Ratioeffekten und Einsparungen■ Reduzierung der Risiken und Erhöhung der ChancenHaftung für SchädenFällt bei einem kleineren Zulieferunternehmendie Produktionaus, bedingt das unter Umständenden Fertigungsstillstandauch großer Kunden wie etwabei den Automobilherstellern.Fertigungsausfälle führen dabeizu hohen Schadensbeträgen undder Frage, ob der Lieferant fürderartige Schäden haftet. BeiJust-in-Time-Verträgen werdenLiefertermine in üblichen Lieferabrufsystemenfestgesetzt. Eshandelt sich dabei rechtlich gesehenum Fixtermine. Werdenderartige Termine vom Lieferantennicht eingehalten, führt dieszum Lieferverzug. Das bedeutet,der Lieferant haftet für die hierdurchverursachten Schäden. Esgibt dabei eine Ausnahme, wennein vertraglicher Haftungsausschlussvereinbart wurde.Grundsätzlich haftet ein Unternehmenim Falle des Lieferverzugsauch unabhängig von derGröße und auch für die Lieferunggeringwertiger Teile – unbegrenztfür entgangene Erlöse,soweit die Fertigung nicht späternachgeholt werden kann. ■Autor Georg E. Wenzel, LeiterTechnischer Einkauf, Max Baermann GmbHGase, Serviceund Know-howBestseller-Liste.Seitenweise Höhepunkte: Der neue Westfalen-Katalogfür Gase-Anwender.Im neuen Westfalen-Katalog finden Sie alles, was Sie fürdie Gasentnahme brauchen: Druckminderer, Regelstationen,Schläuche, Behälter, Sicherheitsausstattung, Rohre,Armaturen ...Herstellerunabhängig zusammengestellt, in exzellenterQualität, zu fairen Preisen, Beratung inklusive. So wirdaus Einzelteilen eine richtig runde Geschichte, mit der SieZeit, Geld und Nerven sparen.Das hätten Sie gern Bunt auf Weiß zum Umblättern? –Fordern Sie direkt den Westfalen-Katalog an!Westfalen AG · Gase · Industrieweg 43 · 48155 MünsterFon 0251 695-480 · Fax 0251 695-73 480equipment@westfalen-ag.de · www.westfalen-services.eu05 / <strong>2013</strong>39

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