13.07.2015 Aufrufe

Ausgabe 17 - Verbandsgemeinde Arzfeld

Ausgabe 17 - Verbandsgemeinde Arzfeld

Ausgabe 17 - Verbandsgemeinde Arzfeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Arzfeld</strong> - 8 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>17</strong>/2013BekanntmachungAgrarstrukturerhebung 2013Im Zeitraum März bis Mai 2013 führt das Statistische Landesamt die Agrarstrukturerhebung2013 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativausgewählten Betrieben unter anderem Daten über:- Rechtsformen- Bodennutzung einschließlich Erzeugung von Speisepilzen- Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte- Bewässerung- Viehbestände- Ökologischen Landbau- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien- Einkommenskombinationen- Arbeitskräfte- Lohnunternehmerleistungen und Berufsbildung- Traktoren und Erntemaschinen.Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlichgenutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereichgehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihreViehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B.Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung2013“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben überdie Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüseund Erdbeeren und Dauerkulturen unter hohen Schutzabdeckungen einschließlichGewächshäuser müssen noch zusätzlich im Erhebungsbogen nachgewiesen werden.Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden. Ebenso werden Datenzu Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen.Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünftevorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitigerteilt.Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichenZwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.Ihr Statistisches LandesamtRheinland-Pfalz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!