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Geschäftsbericht Thüringer Aufbaubank

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Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVermögensgegenstände und Schulden werden nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGBunter Berücksichtigung der besonderen Regelungen für Kreditinstitute (§§ 340e ff. HGB)bewertet.Wesentliche Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nichtvorgenommen.Forderungen sind mit dem Nennbetrag, Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.Unterschiedsbeträge zwischen Nennbeträgen und Auszahlungsbeträgen, die Zinscharakterhaben, werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteiligaufgelöst. Auf abgezinster Basis im Voraus erhaltene Zinszuschüsse werden zum Barwertangesetzt. Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten blieben dann außer Ansatz, wennzusätzliche Bundes- und Landesbürgschaften vorhanden waren bzw. eine Primärhaftungder Hausbanken bei Weiterleitungskrediten vorlag.Risiken aus dem Kreditgeschäft der Bank wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen(einschließlich Zinsausfallkorrekturposten zur Neutralisierung ertragswirksamvereinnahmter Zinsen) oder durch Rückstellungen sowie durch Belegung der HaftungsfondsRechnung getragen. Daneben bestehen für die besonderen Risiken des BankgeschäftsVorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Des Weiteren besteht für allgemeine Bankrisikenein Sonderposten gemäß § 340g HGB. Die Bank verzichtete auf die Bildung vonPauschalwertberichtigungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wertaufholungen werdenbeachtet. Die Wertberichtigungen und die Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß §340f HGB sind von den entsprechenden Forderungen, die Rückstellungen für Avale vonden korrespondierenden Eventualverbindlichkeiten abgesetzt.Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzipgemäß § 253 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 340e Abs. 1 Satz 3 HGB bewertet. Agienbzw. Disagien werden zeitanteilig über das Zinsergebnis aufgelöst.Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für dasAnlagevermögen geltenden Regeln zu den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegendenWert angesetzt.Die im Rahmen des Venture-Capital-Geschäfts im Konzern erworbenen Beteiligungen werdenin Anlehnung an die Empfehlungen für Beteiligungs-/Venture-Capital-Gesellschaftender „European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA)“ bewertet.Die immateriellen Anlagewerte sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskostenbewertet. Soweit sie abnutzbar sind, hat die Bank entsprechend dervoraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßige Abschreibungen (linear) vorgenommen.Lediglich das Gebäude, das als Sitz der Gesellschaft dient, wird degressiv abgeschrieben.Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen.Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.Das von der TAB bzw. dem TAB-Konzern verwaltete Treuhandvermögen ist zu Anschaffungskostenzuzüglich anteiliger Zinsen und abzüglich der einbehaltenen Treuhandgebührsowie der Abschreibungen bilanziert.Anhang und Konzernanhang 201267

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