Introseite Berufliche Bildung - VHS Hannover
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DER ZWEITE BILDUNGSWEG INFO: � 168-44776<br />
352<br />
Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung<br />
Leitung des Programmbereichs: Dorothee Warnecke<br />
Sprechstunden: Dienstag und Donnerstag, 10-13 Uhr<br />
Donnerstag, 16-18 Uhr<br />
(nicht in den Ferienzeiten)<br />
Info: � 168-44776, Raum 106, 1. Etage<br />
dorothee.warnecke@hannover-stadt.de<br />
Durch die Zulassungsprüfung soll der Zugang zum<br />
Studium an Universitäten und Fachhochschulen auch<br />
solchen Bewerbern ermöglicht werden, die keine Gelegenheit<br />
hatten, die allgemeine Hochschulreife oder die<br />
Fachhochschulreife zu erwerben. Die mit dieser Prüfung<br />
erworbene Studienberechtigung gilt für Niedersachsen,<br />
für den gewählten Studiengang und in der Regel nur für<br />
die Hochschule / Fachhochschule, an der die Prüfung<br />
abgelegt wird.<br />
Termine:<br />
Die Vorbereitungskurse der Volkshochschule sind zeitlich<br />
auf die Prüfungsmeldetermine der Universitäten / Fachhochschulen<br />
<strong>Hannover</strong>s abgestimmt. Sie beginnen im<br />
Februar und dauern bis Januar des folgenden Jahres.<br />
Informationsveranstaltung<br />
am Donnerstag, 30.11. 2006 um 18 Uhr<br />
im Haus der Volkshochschule,<br />
Theodor-Lessing-Platz 1<br />
Anmeldung ab Montag: 4.12. 2006<br />
Ermäßigung / Ratenzahlung ist möglich!<br />
Zulassungsvoraussetzungen:<br />
Die Prüfungsmeldung erfolgt gegen Ende der Vorbereitungszeit<br />
zum Stichtag 15. Januar. Nach der Prüfungsverordnung<br />
vom 12. Januar 2001 müssen folgende<br />
Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Der/die Bewerber/in muss<br />
– eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten<br />
Ausbildungsberuf nachweisen und danach mindestens<br />
zwei Jahre in diesem Berufsbereich oder drei Jahre in<br />
verschiedenen Berufsbereichen hauptberuflich tätig<br />
gewesen sein oder mindestens fünf Jahre eine hauptberufliche<br />
Tätigkeit in einem Berufsbereich ausgeübt<br />
haben oder mindestens fünf Jahre selbständig einen<br />
Familienhaushalt mit mindestens einer erziehungs-<br />
oder pflegebedürftigen Person geführt haben;<br />
– seinen/ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in<br />
Niedersachsen haben und<br />
– durch ein Gutachten die intensive Vorbereitung auf die<br />
Prüfung nachweisen.<br />
Ausländische Bewerber/innen weisen wir darauf hin,<br />
dass wir für die Teilnahme an unseren Vorbereitungskursen<br />
den erfolgreichen Abschluss der Mittelstufenprüfung<br />
des Goethe-Institutes oder einen vergleichbaren<br />
Kenntnisstand voraussetzen.<br />
Prüfungsanforderungen:<br />
Die Prüfung umfasst einen allgemeinen und einen besonderen,<br />
studienfachbezogenen Teil.<br />
Keine inhaltliche Überschneidung zwischen einzelnen<br />
Prüfungsteilen<br />
Prüfung an wissenschaftlichen / künstlerischen Hochschulen & Fachhochschulen<br />
Prüfungsteile<br />
allgemeiner Teil besonderer Teil<br />
(Vorbereitung durch <strong>VHS</strong>) (individuelle Vorbereitung<br />
durch Universität / FH )<br />
(1) fünfstündige Klausur, (1) fünfstündige Klausur zu den<br />
die sich auf allgemeine Kenntnisse wesentlichen fachlichen Grundzu<br />
kulturellen, politischen, wirt- lagen des gewählten Studienschaftlichen<br />
und gesellschaft- ganges oder Hauptfaches<br />
lichen Themen bezieht<br />
(2) mündliche Prüfung (2) mündliche Prüfung<br />
50 Minuten 50 Minuten<br />
(3) dreistündige Klausur<br />
in Englisch<br />
(4) dreistündige Klausur in<br />
Mathematik oder Biologie