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Introseite Berufliche Bildung - VHS Hannover

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DER ZWEITE BILDUNGSWEG INFO: � 168-44776<br />

352<br />

Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung<br />

Leitung des Programmbereichs: Dorothee Warnecke<br />

Sprechstunden: Dienstag und Donnerstag, 10-13 Uhr<br />

Donnerstag, 16-18 Uhr<br />

(nicht in den Ferienzeiten)<br />

Info: � 168-44776, Raum 106, 1. Etage<br />

dorothee.warnecke@hannover-stadt.de<br />

Durch die Zulassungsprüfung soll der Zugang zum<br />

Studium an Universitäten und Fachhochschulen auch<br />

solchen Bewerbern ermöglicht werden, die keine Gelegenheit<br />

hatten, die allgemeine Hochschulreife oder die<br />

Fachhochschulreife zu erwerben. Die mit dieser Prüfung<br />

erworbene Studienberechtigung gilt für Niedersachsen,<br />

für den gewählten Studiengang und in der Regel nur für<br />

die Hochschule / Fachhochschule, an der die Prüfung<br />

abgelegt wird.<br />

Termine:<br />

Die Vorbereitungskurse der Volkshochschule sind zeitlich<br />

auf die Prüfungsmeldetermine der Universitäten / Fachhochschulen<br />

<strong>Hannover</strong>s abgestimmt. Sie beginnen im<br />

Februar und dauern bis Januar des folgenden Jahres.<br />

Informationsveranstaltung<br />

am Donnerstag, 30.11. 2006 um 18 Uhr<br />

im Haus der Volkshochschule,<br />

Theodor-Lessing-Platz 1<br />

Anmeldung ab Montag: 4.12. 2006<br />

Ermäßigung / Ratenzahlung ist möglich!<br />

Zulassungsvoraussetzungen:<br />

Die Prüfungsmeldung erfolgt gegen Ende der Vorbereitungszeit<br />

zum Stichtag 15. Januar. Nach der Prüfungsverordnung<br />

vom 12. Januar 2001 müssen folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Der/die Bewerber/in muss<br />

– eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf nachweisen und danach mindestens<br />

zwei Jahre in diesem Berufsbereich oder drei Jahre in<br />

verschiedenen Berufsbereichen hauptberuflich tätig<br />

gewesen sein oder mindestens fünf Jahre eine hauptberufliche<br />

Tätigkeit in einem Berufsbereich ausgeübt<br />

haben oder mindestens fünf Jahre selbständig einen<br />

Familienhaushalt mit mindestens einer erziehungs-<br />

oder pflegebedürftigen Person geführt haben;<br />

– seinen/ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in<br />

Niedersachsen haben und<br />

– durch ein Gutachten die intensive Vorbereitung auf die<br />

Prüfung nachweisen.<br />

Ausländische Bewerber/innen weisen wir darauf hin,<br />

dass wir für die Teilnahme an unseren Vorbereitungskursen<br />

den erfolgreichen Abschluss der Mittelstufenprüfung<br />

des Goethe-Institutes oder einen vergleichbaren<br />

Kenntnisstand voraussetzen.<br />

Prüfungsanforderungen:<br />

Die Prüfung umfasst einen allgemeinen und einen besonderen,<br />

studienfachbezogenen Teil.<br />

Keine inhaltliche Überschneidung zwischen einzelnen<br />

Prüfungsteilen<br />

Prüfung an wissenschaftlichen / künstlerischen Hochschulen & Fachhochschulen<br />

Prüfungsteile<br />

allgemeiner Teil besonderer Teil<br />

(Vorbereitung durch <strong>VHS</strong>) (individuelle Vorbereitung<br />

durch Universität / FH )<br />

(1) fünfstündige Klausur, (1) fünfstündige Klausur zu den<br />

die sich auf allgemeine Kenntnisse wesentlichen fachlichen Grundzu<br />

kulturellen, politischen, wirt- lagen des gewählten Studienschaftlichen<br />

und gesellschaft- ganges oder Hauptfaches<br />

lichen Themen bezieht<br />

(2) mündliche Prüfung (2) mündliche Prüfung<br />

50 Minuten 50 Minuten<br />

(3) dreistündige Klausur<br />

in Englisch<br />

(4) dreistündige Klausur in<br />

Mathematik oder Biologie

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