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Tätigkeitsbericht 2000 - Landesvolksanwaeltin von Vorarlberg

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Bis Jahresende konnten alle anhängigen Patientenbeschwerden abgeschlossenwerden. Im Berichtszeitraum ergab sich dabei folgende Entwicklung:Patientenangelegenheiten insgesamt Behauptete Sonstige PatientenbeschwerdenBehandlungsfehlerAm 01.01.<strong>2000</strong> offene Fälle 15 11 4Im Jahre <strong>2000</strong> eingeleitete Fälle 17 10 7Zu bearbeitende Fälle 32 21 11Außerhalb der Zuständigkeit 1 0 1Abtretung an Patientenanwalt 12 10 2Kein Fehler festgestellt 9 5 4Fehler nicht behoben 7 4 3Kunstfehler, Schadenersatz 1 1 0Sonstige Erledigung, Beratung 2 1 1Erledigte Fälle 32 21 11Am 31.12.<strong>2000</strong> offen geblieben 0 0 0Nur in einem Fall konnte nach Feststellung des Kunstfehlers durch ein Gutachteneine vergleichsweise Regelung mit Schadenersatz erzielt werden. In einem Fallwurde das Angebot der Versicherung als zu gering abgelehnt und die Forderungdurch einen Rechtsanwalt weiter betrieben. In zwei Fällen kam es trotz Kunstfehlerzu keinem Schadenersatz, weil diese zu keinem nachweisbaren Schaden geführthatten; in einem Falle war der Patient bereits verstorben.Bei den anderen Patientenangelegenheiten handelte es sich teilweise um reineBeratungsfälle oder konnte kein Missstand festgestellt werden. In jenen Fällen, indenen das Verhalten <strong>von</strong> Ärzten und Pflegepersonal in Kritik gezogen worden war,kam es auch zu persönlichen Aussprachen zwischen den betroffenen Ärzten unddem LVA und Entschuldigungen gegenüber den Patienten.3.7. Form der KontaktaufnahmeIm Jahre <strong>2000</strong> wurde wiederum systematisch erfasst, wie sich die Bürger an denLVA wenden. Maßgebend für die Zuordnung war die Form der Erstinformation, diezur Anlegung des Aktes führte. Wurde nach einer telefonischen Terminvereinbarungerst beim persönlichen Gespräch die wesentliche Information aufgenommen undder Akt angelegt, so war Letzteres maßgebend. Wenn hingegen bereits anlässlichdes ersten Telefonates eine umfangreiche Information zur Anlegung einesAktenvermerkes und eines Aktes führte, so war dies maßgebend, auch wenn danachnoch Briefe, persönliche Besprechungen oder Ortsaugenscheine folgten. Jeder Aktwurde hiebei gemäß Erstinformation nur einer einzigen Kategorie zugeordnet.Während bei der ersten Erfassung im Jahre 1999 festgestellt wurde, dass dieBeschwerden und Auskunftsersuchen zu etwa 3/4 mündlich und nur zu 1/4 schriftlicherfolgen, ergab die statistische Auswertung für das Jahr <strong>2000</strong> noch eine deutlicheVerschiebung zum mündlichen Vorbringen und dabei insbesondere zurInformationsaufnahme und Anlegung eines Aktes bereits beim ersten telefonischenKontakt (über 40%), sodass in über 80% der Fälle aufgrund eines mündlichenVorbringens ein Akt angelegt wurde:30

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