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Tätigkeitsbericht 2000 - Landesvolksanwaeltin von Vorarlberg

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Missstandsfeststellungen betrafen u.a. die Öffnung eines persönlich an eineLandesbedienstete adressierten Briefes des LVA durch die Posteinlaufstelle, dieZustellung eines RSa-Briefes in einer Dienstrechtssache in einem offenen Kuvert,Verletzung der Amtsverschwiegenheit, unrichtige Rechtsbelehrungen durchBehörden (3), Untätigkeit zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes (2),sonstige Verfahrensverzögerungen (4) und die Zurkenntnisnahme einerBauanzeige für ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben, das dann abgebrochenwerden musste. Trotz der höheren Zahl jener Fälle, in denen es bei der(nachträglichen) Feststellung eines Missstandes bleiben musste, war wiederumerfreulich die Zahl jener Fälle, in denen der Missstand im Laufe des Verfahrensbehoben werden konnte.3.11. VerfahrensdauerErstmals statistisch erfasst wurde die Dauer jener Verfahren, die im Berichtsjahrabgeschlossen wurden. Erfreulich ist, dass mehr als die Hälfte der Anliegeninnerhalb einer Woche erledigt werden konnte: Dies betrifft vor allemAuskunftsersuchen (380), aber auch Anregungen zu Gesetzgebung und Verwaltung,die innerhalb weniger Tage weitergeleitet, bzw. Beschwerden, die unverzüglich andie Volksanwaltschaft in Wien oder den Patientenanwalt zur Prüfung abgetretenwurden.Mehr als 2/3 der Verfahren wurden innerhalb eines Monates abgeschlossen, schonaufgrund der für die Stellungnahmen der betroffenen Behörden erforderlichen Zeitdauerten vor allem Prüfungsverfahren im allgemeinen jedoch länger:Verfahren abgeschlossen innerhalb <strong>von</strong> Anzahl Prozent Kumulierteiner Woche 416 54,1 54,1 %einem Monat 107 13,9 68,0 %drei Monaten 132 17,2 85,2 %sechs Monaten 65 8,5 93,7 %einem Jahr 34 4,4 98,1 %mehr als einem Jahr 15 1,9 100 %Gesamtsumme 769 1003.12. Vorsprachen und TelefonateUngeachtet der Zuständigkeit wird das Büro des LVA regelmäßig <strong>von</strong> Bürgernaufgesucht und angerufen. Neben den vereinbarten 380 Terminen, 17Ortsaugenscheinen sowie den auswärtigen Sprechtagen sprachen im Berichtsjahr183 Bürger ohne Termin vor, hie<strong>von</strong> 2/3 männliche, mehr als die Hälfte aus demBezirk Bregenz. Viele der Anliegen lagen außerhalb der Zuständigkeit, wie etwafamilienrechtliche (6), mietrechtliche (2), erbrechtliche (2), sonstige privatrechtliche(27) Probleme oder Ärger mit Finanzamt (3) oder Sozialversicherung (3). Diesewurden an Gericht oder Rechtsanwalt, die Volksanwaltschaft in Wien, dieKonsumentenberatung der Arbeiterkammer, Beratungsstellen oder Patientenanwaltweiterverwiesen.33

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