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Konversion in Hessen - HA Hessen Agentur GmbH

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Ablauforganisation <strong>Konversion</strong>sprojekt<br />

Phase I: 1 – 2 Jahre<br />

Bauliche Bestandsaufnahme<br />

Phase II: 2 – 4 Jahre<br />

Entwicklung<br />

marktorientierter<br />

Nutzungskonzepte<br />

Daher versucht die g.e.b.b. bereits vor den Verhandlungen von<br />

Städtebaulichen Verträgen so genannte Eckwerte-Papiere zu<br />

erstellen, die zwar ke<strong>in</strong>en rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Charakter haben,<br />

die aber für die Verhandlungen nicht unwichtig s<strong>in</strong>d. Diese<br />

Eckwerte-Papiere werden dann teilweise <strong>in</strong> Städtebauliche<br />

Verträge umgesetzt, teilweise werden Aufstellungsbeschlüsse<br />

für B-Pläne erstellt. Etwa zu diesem Zeitpunkt, wenn<br />

Planungssicherheit entsteht, verkauft die g.e.b.b. normalerweise<br />

den Standort und verlässt das <strong>Konversion</strong>sverfahren, da<br />

sie die Standorte nicht bis zum Ende entwickelt.<br />

Es ist das unbed<strong>in</strong>gte Ziel der Gesellschaft, alle Standorte zu<br />

veräußern. In ke<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Fall ist die g.e.b.b. dazu<br />

übergegangen, die Grundstücke im Eigentum des Bundes zu<br />

belassen und erst nach der Entwicklung zu verkaufen.<br />

Vergaberecht<br />

Immobilienanalysen<br />

z.B. Standort-/<br />

Marktanalysen<br />

Planungssicherheit<br />

z.B. Eckwertepapier/<br />

städtebaulicher<br />

Vertrag/Bebauungsplan<br />

Marktansprache/ Vermarktungsaktivitäten<br />

Im Zuge der Vermarktung des Fliegerhorstes Ahlhorn legte e<strong>in</strong><br />

unterlegener Bieter Beschwerde beim Oberlandesgericht<br />

Düsseldorf e<strong>in</strong>. Der Beschluss, den das OLG <strong>in</strong> diesem Verfahren<br />

daraufh<strong>in</strong> im Juni 2007 verkündet hat, hat grundsätzliche<br />

Bedeutung über Ahlhorn h<strong>in</strong>aus und betrifft nicht nur die<br />

g.e.b.b. als Vermarkter von Bundeswehrliegenschaften,<br />

sondern sämtliche öffentliche Grundstückseigentümer (<strong>in</strong>sbesondere<br />

Bund, Länder als auch Kommunen sowie sonstige<br />

öffentliche Auftraggeber i.S.d. GWB) und deren Vermarktungssituation.<br />

Entwicklung und Vermarktung ehemaliger Militärfl ächen –<br />

Chancen für Strukturpolitik <strong>in</strong> Deutschland<br />

Workshops,<br />

Symposien,<br />

„Zukunfts-Werkstatt“,<br />

Experten-Treffen<br />

(Europaweite)<br />

Ausschreibung<br />

Städtebauliche/<br />

Grünplanerische<br />

Bestandsaufnahme<br />

Kaufpreisplausibilisierung<br />

Die im Beschluss genannten Grundsätze können so zusammengefasst<br />

werden, dass e<strong>in</strong>e europaweite Ausschreibung zukünftig<br />

immer dann erforderlich se<strong>in</strong> wird, wenn e<strong>in</strong> Investor im<br />

Zusammenhang mit dem Abschluss e<strong>in</strong>es Grundstückskaufvertrages<br />

zu bestimmten Bauleistungen z. B. zum Abschluss e<strong>in</strong>es<br />

städtebaulichen Vertrages oder Erschließungsvertrages mit<br />

der Kommune verpfl ichtet wird.<br />

OLG-Beschluss vom 13.06.2007<br />

Altlasten-/ Kampfmittelerkundung<br />

Wichtigste Aussagen des OLG-Beschlusses:<br />

Notarieller<br />

Kaufvertrag<br />

■ Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuhalten,<br />

wenn öffentlicher Eigentümer und Kommune bei Vermarktung<br />

zusammenarbeiten und kommunale Anforderungen/<br />

Bed<strong>in</strong>gungen (z.B. Durchführungsvertrag gem. § 12 Bau GB)<br />

bestehen<br />

■ Im konkreten Fall besteht e<strong>in</strong> enger zeitlicher und <strong>in</strong>haltlicher<br />

Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag des<br />

Bundes und städtebaulichem Vertrag der Kommune<br />

■ Entscheidend ist, Geme<strong>in</strong>de beauftragt e<strong>in</strong>en Dritten mit<br />

der Errichtung bestimmter Bauwerke, Investor erhält für die<br />

Bauarbeiten mittelbar (Käufer/Mieter) e<strong>in</strong> Entgelt =><br />

Baukonzession<br />

■ Auftrag wurde nicht – wie für Baukonzessionen vorge-<br />

schrieben – EU-weit ausgeschrieben und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

geordneten Vergabeverfahren vergeben<br />

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