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Konversion in Hessen - HA Hessen Agentur GmbH

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Das Instrument der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen“ –<br />

Handlungsstrategien bei der <strong>Konversion</strong> militärischer Liegenschaften<br />

Von ganz wesentlicher Bedeutung für den Erfolg e<strong>in</strong>er <strong>Konversion</strong>smaßnahme<br />

ist demnach die Verhandlungsführung<br />

gegenüber dem Eigentümer Bund. Selbst wenn ke<strong>in</strong>e städtebauliche<br />

Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll,<br />

sollte die Geme<strong>in</strong>de die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e städtebauliche<br />

Entwicklungssatzung zu erlassen, nicht voreilig ausschließen,<br />

sondern dem Bund gegenüber deutlich machen, dass e<strong>in</strong><br />

Erwerb der Grundstücke nur unter den Voraussetzungen<br />

erfolgt, die bei Anwendung des städtebaulichen Entwicklungsrechts<br />

gelten würden. Danach ist für den Erwerb e<strong>in</strong>es Grundstücks<br />

durch die Geme<strong>in</strong>de der sog. entwicklungsunbee<strong>in</strong>fl<br />

usste Anfangswert zugrunde zu legen. Hierfür ist der<br />

tatsächliche und rechtliche Zustand des Grundstücks zu dem<br />

Zeitpunkt maßgebend, zu dem mit h<strong>in</strong>reichender Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

die Durchführung der Maßnahme <strong>in</strong> Aussicht steht und<br />

der Grundstücksmarkt bereits reagiert. Für <strong>Konversion</strong>smaßnahmen<br />

kommt es anders als bei Maßnahmen mit vielen<br />

Grundstückseigentümern darauf an, ab wann der Bund mit der<br />

Möglichkeit e<strong>in</strong>er Entwicklungssatzung rechnen musste, etwa<br />

weil ihm gegenüber die Geme<strong>in</strong>de eröffnet hat, den Erlass<br />

e<strong>in</strong>er Entwicklungssatzung ernsthaft <strong>in</strong> Erwägung zu ziehen.<br />

E<strong>in</strong>e rechtlich besonders anspruchsvolle Aufgabe stellt die für<br />

die Bemessung des Kaufpreises e<strong>in</strong>er militärischen Liegenschaft<br />

maßgebliche baurechtliche Qualität dar. Im Folgenden<br />

können jedoch nur e<strong>in</strong>ige wesentliche Aspekte skizziert<br />

werden.<br />

S<strong>in</strong>d militärische Liegenschaften im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es<br />

Bebauungsplanes gelegen, so besteht für e<strong>in</strong>e zivile Anschlussnutzung<br />

ke<strong>in</strong> Baurecht. Da für militärische Liegenschaften ke<strong>in</strong><br />

Grundstücksmarkt existiert, kommt das Vergleichswertverfahren<br />

zur Ermittlung des entwicklungsunbee<strong>in</strong>fl ussten Anfangswertes<br />

nicht <strong>in</strong> Betracht. Ebenso scheidet das Ertragswertverfahren<br />

aus. Für die Ermittlung des Grundstückswertes ist daher der<br />

Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, der für militärische<br />

Liegenschaften dem Wert von Außenbereichsgrundstücken<br />

ohne Bauerwartung entspricht.<br />

Kle<strong>in</strong>ere ehemals militärisch genutzte Liegenschaften können<br />

von ihrer zivilen Umgebung geprägt se<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d dann, je<br />

nach Lage im Siedlungszusammenhang, dem unbeplanten<br />

Innenbereich zuzurechnen. Bei größeren Arealen, die zudem<br />

regelmäßig durch besondere E<strong>in</strong>friedungen von der Umgebung<br />

abgeschottet s<strong>in</strong>d, kann die nähere Umgebung ke<strong>in</strong>e<br />

prägende Wirkung auf das <strong>Konversion</strong>sgebiet haben.<br />

Die planungsrechtliche Qualität ist daher anhand der<br />

Bebauung des <strong>Konversion</strong>sgeländes selbst zu beurteilen.<br />

Größere Kasernengelände, die nicht durch ihre Umgebung<br />

geprägt s<strong>in</strong>d, wären nur dann dem unbebauten Innenbereich<br />

zuzurechnen, wenn sie e<strong>in</strong>en Ortsteil bildenden Bebauungszusammenhang<br />

aufweisen und sich die Bebauung e<strong>in</strong>fügt.<br />

Empfehlungen<br />

■ Verhandlungsstrategien gegenüber Eigentümer<br />

frühzeitig festlegen<br />

■ E<strong>in</strong>satz des Entwicklungsrechts nicht voreilig ausschließen<br />

■ Kostenrisiko soweit möglich reduzieren<br />

Für die Annahme e<strong>in</strong>es Ortsteils kommt es darauf an, dass die<br />

Bebauung e<strong>in</strong>e angemessene Fortentwicklung <strong>in</strong>nerhalb des<br />

gegebenen Bereiches ermöglicht. Ob dies nach der Aufgabe<br />

der Nutzung noch möglich ist, richtet sich danach, ob vom<br />

Standpunkt e<strong>in</strong>es objektiven Beobachters aus gesehen die<br />

bauliche Anlage für die bisherige Nutzung noch offen ist. Zu<br />

Unrecht wird hierfür oft danach differenziert, ob Liegenschaften<br />

mit Funktionsgebäuden (Mannschaftsunterkünfte, Wachen,<br />

Reparaturwerkstätten, Garagen, Unterstellhallen, wegen ihres<br />

spezifi sch militärischen Standards aber auch Sportplätze,<br />

Lazarette) oder mit Wohngebäuden für Soldatenfamilien<br />

bebaut s<strong>in</strong>d. Soweit für diese Gebäude e<strong>in</strong>e Genehmigung vorliegt,<br />

konnte diese die zivile Fortsetzung nicht mit e<strong>in</strong>schließen.<br />

Zudem fehlt es mit der Aufgabe der militärischen Nutzung an<br />

e<strong>in</strong>em Bebauungszusammenhang, <strong>in</strong> den sich die Bebauung<br />

e<strong>in</strong>fügen könnte, so dass größere Kasernenareale, die nicht<br />

durch ihre Umgebung geprägt werden, immer dem Außenbereich<br />

zuzurechnen s<strong>in</strong>d. Die Erteilung von Baugenehmigungen<br />

dürfte hier <strong>in</strong> der Regel wegen des Planbedürfnisses<br />

ausscheiden, so dass es sich wertermittlungsrechtlich höchstens<br />

um Bauerwartungsland handeln kann, was nur e<strong>in</strong>en verhältnismäßig<br />

ger<strong>in</strong>gen Kaufpreis rechtfertigt.<br />

Dr. Holger Schmitz ist Rechtsanwalt und Geograph und <strong>in</strong> der<br />

Sozietät Nörr, Stiefenhofer, Lutz, Frankfurt/ Berl<strong>in</strong> tätig.<br />

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