Konversion in Hessen - HA Hessen Agentur GmbH
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Edgar Mathe<br />
3 . Steuerrechtliche Aspekte<br />
Zwar können Städte auch ohne Treuhänder die Entwicklung<br />
betreiben, fraglich ist jedoch, ob sie dann potentielle Umsatzsteuervorteile<br />
„schöpfen“ können, da Kommunen per se ke<strong>in</strong>e<br />
Unternehmer s<strong>in</strong>d. Es sei denn, es gel<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Konstruktion<br />
über e<strong>in</strong>e Grundstücksgesellschaft. Dann entsteht jedoch das<br />
Problem, dass, sofern die Grundstücksgesellschaft Gew<strong>in</strong>ne<br />
macht, die Gew<strong>in</strong>ne aus der Grundstücksgesellschaft heraus<br />
nicht steuerfrei auf die Stadt übertragen werden können.<br />
Beim Treuhandvermögen gibt es ertragsteuerrechtliche<br />
Chancen und umsatzsteuerrechtliche gleichermaßen. Die<br />
Umsatzsteuer belastet die Erwerber nicht und man hat den<br />
Vorteil im Treuhandvermögen. Denn sollte nach Abrechnung<br />
der Maßnahme wirklich e<strong>in</strong> Überschuss bleiben, kann dieser<br />
dem kommunalen Haushalt ungeschmälert zufl ießen.<br />
4. Erhöhung der Akzeptanz für die <strong>Konversion</strong>smaßnahme <strong>in</strong><br />
der Bürgerschaft<br />
E<strong>in</strong> weiterer Vorteil des Treuhandmodells, das über e<strong>in</strong>e<br />
Wohnungsbaugesellschaft bzw. deren Tochtergesellschaft<br />
abgewickelt wird, liegt dar<strong>in</strong>, dass hier „jemand“ zwischengeschaltet<br />
ist. E<strong>in</strong>e eigene E<strong>in</strong>heit, die nicht unmittelbar<br />
die Kommune selbst repräsentiert. Dadurch steigt die Akzeptanz<br />
für die <strong>Konversion</strong>smaßnahme bei den Bürgern, was<br />
wiederum ganz wichtig für die Durchsetzung von Maßnahmen<br />
ist. Verstärkt wird dieser Effekt noch durch die oben angesprochene<br />
externe Moderation.<br />
Bl<strong>in</strong>dtext<br />
Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme<br />
Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme war für Augsburg<br />
und die WBG bei allen Kasernenarealen, die erworben wurden,<br />
das entscheidende Instrument, aber sie wurde nie exekutiert!<br />
Die Stadt hat bis auf zwei Ausnahmen (Sheridan und Reese-<br />
Kaserne) immer nur den E<strong>in</strong>leitungsbeschluss gefasst und auf<br />
dieser Grundlage die jeweilige Verfahrensweise aufgebaut.<br />
Der E<strong>in</strong>leitungsbeschluss hat jedoch zum e<strong>in</strong>en auf Seiten des<br />
Verkäufers, des Bundes, den E<strong>in</strong>druck erweckt, „Die me<strong>in</strong>en<br />
es ernst mit dem Erwerb und mit der Beseitigung städtebaulicher<br />
Missstände“, deren Feststellung für den E<strong>in</strong>leitungsbeschluss<br />
gemäß der Begründung im Baugesetzbuch notwendig<br />
ist. Areale, die mitten im Stadtgebiet liegen mit e<strong>in</strong>er Größe<br />
von 220 Hektar, die mit Stacheldraht e<strong>in</strong>gezäunt s<strong>in</strong>d, das s<strong>in</strong>d<br />
e<strong>in</strong>deutig „städtebauliche Missstände“.<br />
Augsburg und die WBG haben sich auch deshalb immer wieder<br />
für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Verfahren<br />
entschieden, weil dies e<strong>in</strong>e klassische, der WBG aus früheren<br />
Projekten bekannte und geläufi ge Aufgabe ist.<br />
Betrachtet man nun die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme<br />
im Treuhandmodell genauer, kann man jedoch feststellen,<br />
dass die Risiken so umfangreich s<strong>in</strong>d, dass man e<strong>in</strong>en eigenen<br />
Vortrag darüber halten könnte. Für die Abwägung oder<br />
Entscheidung, ob man dieses Instrument nach dem E<strong>in</strong>leitungsbeschluss<br />
auch tatsächlich anwenden möchte, ist es aus<br />
Augsburger Sicht entscheidend, welche Partner auf der<br />
Verkäuferseite stehen.<br />
In Bayern trifft man auf der Verkäuferseite auf sehr kompetente<br />
Personen, die um die Probleme <strong>in</strong> der Kommune wissen, die sich<br />
vorstellen konnten, was realistisch ist und was nicht möglich ist.<br />
Sie wissen natürlich auch über Preise Bescheid. So ist es der<br />
Stadt Augsburg vielleicht nicht gelungen, den E<strong>in</strong>kaufspreis zu<br />
erzielen, den man sich zunächst vorgestellt hatte. Trotzdem<br />
bleibt festzuhalten, dass sich die Partner auf der Verkäuferseite<br />
letztendlich immer so entschieden haben, als würden sie selbst<br />
vor dem Problem der Flächenentwicklung stehen. Dies galt<br />
nicht nur für Ankaufspreise, sondern auch für Fragen der Gelände-<br />
sicherung, für Anmietung und Zwischennutzungen.