05.12.2012 Aufrufe

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - Landtag Mecklenburg ...

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - Landtag Mecklenburg ...

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - Landtag Mecklenburg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

138<br />

Enquete-Kommission „ <strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>”<br />

des 5. <strong>Landtag</strong>es von <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

II. Empfehlung <strong>der</strong> Enquete-Kommission zur Beför<strong>der</strong>ung von Gemeindezusammenschlüssen<br />

1. Zur Sicherung von Identität und Einfluss:<br />

Die von <strong>der</strong> Enquete-Kommission vorgeschlagenen Gemeindemodelle wirken sich<br />

unterschiedlich stark auf die rechtliche Situation bisher selbstständiger Gemeinden aus.<br />

Deshalb ist eine Differenzierung <strong>der</strong> Empfehlungen für jedes Gemeindemodell erfor<strong>der</strong>lich.<br />

- amtsfreie gemeinden sollen, wie bisher in <strong>der</strong> Kommunalverfassung <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern festgelegt, mindestens 5.000 Einwohner haben. Bilden die Gemeinden<br />

<strong>der</strong> heutigen Ämter eine amtsfreie Gemeinde, können die bisherigen Gemeinden als<br />

Ortsteile mit ihrem Namen bestehen bleiben und eine Ortsteilverfassung erhalten.<br />

Gleiches gilt für Gemeinden, die in an<strong>der</strong>e Gemeinden eingemeindet werden.<br />

- Die Empfehlung <strong>der</strong> Enquete-Kommission zu den Ämtern spiegelt lediglich die Rechtslage<br />

<strong>der</strong> Kommunalverfassung <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern wi<strong>der</strong>. Ämter bleiben<br />

bestehen, werden fortentwickelt und dürfen nicht mehr als 10 Mitgliedsgemeinden<br />

haben. Wenn Gemeinden fusionieren, können sie eine Ortsteilverfassung erhalten und<br />

ihren bisherigen Namen beibehalten.<br />

- Mit dem Gemeindemodell <strong>der</strong> Verbandsgemeinde soll eine direkte und damit<br />

höhere Legitimation <strong>der</strong> jetzigen Organe des Amtes geschaffen werden. An die Stelle<br />

des Amtsvorstehers tritt ein direkt gewählter Verbandsgemeindebürgermeister. Die<br />

Ver bandsgemeindevertretung wird ebenfalls in direkter, freier und geheimer Wahl<br />

durch die Bürgerinnen und Bürger des Verbandsgemeindegebietes gewählt. Ortsteilrechte<br />

für verbandsgemeindeangehörige Gemeinden sind nicht notwendig, da diese<br />

rechtlich selbstständig bleiben.<br />

2. Zur Überwindung finanzieller Hin<strong>der</strong>nisse:<br />

- Es sollen in begründeten Einzelfällen dort finanzielle Hilfen geleistet werden, wo die<br />

Entstehung einer zukunftsfähigen Gemeinde nachhaltig beför<strong>der</strong>t wird o<strong>der</strong> aus finanziellen<br />

Gründen dauerhaft infrage gestellt ist.<br />

- Es wird ein zeitlich begrenzter Fonds empfohlen, mit dem zielgerichtet und einzelfallbezogen<br />

<strong>der</strong> Abbau von finanziellen Fusionshemmnissen unterstützt werden kann. Für<br />

den Fonds ist in Abstimmung mit den <strong>kommunalen</strong> Landesverbänden eine Richtlinie<br />

zu erlassen, in <strong>der</strong> die Entscheidungskriterien für die Zuweisungen von Hilfen präzisiert<br />

und festgelegt werden. Die Landesregierung unterrichtet den Innenausschuss<br />

und den Finanzausschuss des <strong>Landtag</strong>es <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern über den Inhalt<br />

des Erlasses rechtzeitig vor dessen Veröffentlichung. Über die Ausstattung des Fonds<br />

entscheidet <strong>der</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>der</strong> 6. Wahlperiode.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!