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Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - Landtag Mecklenburg ...

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56<br />

Enquete-Kommission „ <strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>”<br />

des 5. <strong>Landtag</strong>es von <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

5. Die „begleitende Entschließung zur Kreisgebietsreform“ ist nicht Ergebnis inhaltlicher<br />

Beratungen <strong>der</strong> Enquete-Kommission; sie weist die Landesregierung auf allgemein<br />

anerkannte verfassungsrechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen bei Gebiets- beziehungsweise Statusän<strong>der</strong>ungen<br />

hin und appelliert an ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren. Darüber<br />

hinaus aber wird dem <strong>Landtag</strong> empfohlen, die Selbstbindung des Gesetzgebers an<br />

Leitbild und Leitlinien noch weitgehen<strong>der</strong> zu lösen beziehungsweise selbst das von <strong>der</strong><br />

Kommissions mehrheit abgeän<strong>der</strong>te Leitbild grundsätzlich infrage zu stellen.<br />

Neben unstrittigen Verfahrensstandards und ohnehin gesetzlich geregelten Befugnissen 66<br />

enthält die begleitende Entschließung allerdings eine Aussage inhaltlicher Art:<br />

„Der <strong>Landtag</strong> hält die Zahlen über Fläche und Einwohner im Leitbild für Orientierungs größen,<br />

die auf dem jetzigen Stand basieren und nicht von allen Beteiligten geteilt werden.” 67<br />

Dass es sich hierbei um eine beiläufige Floskel handelt, könnte zunächst aus dem Umstand<br />

geschlussfolgert werden, dass diese Aussage in <strong>der</strong> Enquete-Kommission we<strong>der</strong> begründet<br />

noch debattiert wurde. 68<br />

Sollte sich hingegen <strong>der</strong> <strong>Landtag</strong> diese Entschließung zur Kreisgebietsreform zu Eigen machen,<br />

dürften auch die verbliebenen Vorgaben im Leitbild und in den Leitlinien <strong>der</strong> Landesregierung<br />

weitestgehend hinfällig sein.<br />

Von den beteiligten Koalitionspartnern wurden die Zahlenvorgaben bisher ohnehin als politischer<br />

Kompromiss getragen, <strong>der</strong> hiermit möglicherweise per <strong>Landtag</strong>sbeschluss zur Diskussion/Disposition<br />

freigegeben werden soll.<br />

Die beteiligten beziehungsweise betroffenen Landkreise hingegen könnten sich Strukturän<strong>der</strong>ungsplänen<br />

nunmehr nicht ohne Erfolgsaussichten mit dem Argument verweigern, dass für<br />

die - vom Landesverfassungsgericht angemahnte - konkrete Abwägung bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Ziele, Grundsätze und Maßstäbe in <strong>der</strong> Fläche die Maßstäblichkeit lediglich eine Momentaufnahme<br />

dargestellt hat, zu <strong>der</strong>en fachlicher Würdigung o<strong>der</strong> Untersetzung die Protokolle<br />

<strong>der</strong> Enquete-Kommission zudem keine Aussagen enthalten.<br />

Darüber hinaus sind keine stichhaltigen Gründe dafür ersichtlich, in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> möglichen<br />

Einkreisung bisher kreisfreier Städte im Interesse ‚völliger Ergebnisoffenheit‘ jede Maßstäblichkeit<br />

aufzugeben, dies aber im gleichen Verfahrensstadium den Landkreisen zu verwehren.<br />

(vergleiche hierzu auch Punkt 6.5 dieses Son<strong>der</strong>votums).<br />

Im Ergebnis wird diese begleitende Entschließung <strong>der</strong> von ihr eingefor<strong>der</strong>ten sorgfältigen<br />

Analyse und Abwägung den Boden geradezu selbst entziehen, denn ein System zur Überprüfung<br />

<strong>der</strong> nachfolgenden gesetzgeberischen Konkretisierung am Verhältnismäßig keitsprinzip<br />

und Willkürverbot existiert fortan nicht mehr.<br />

66 Das EKG M-V regelt in § 7 Abs. 1 die Unterrichtungspflicht <strong>der</strong> Landesregierung gegenüber <strong>der</strong> Enquete-<br />

Kommission.<br />

67 Kommissionsdrucksache 5/82; vgl. Protokoll <strong>der</strong> 18. Sitzung <strong>der</strong> Enquete-Kommission „<strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong><br />

<strong>Selbstverwaltung</strong>“ vom 29. Februar 2008, Anlage 7.<br />

68 Vgl. Protokoll <strong>der</strong> 18. Sitzung <strong>der</strong> Enquete-Kommission „<strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>“ vom<br />

29. Februar 2008, S. 13 f und 62.

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