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Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - Landtag Mecklenburg ...

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54<br />

Enquete-Kommission „ <strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>”<br />

des 5. <strong>Landtag</strong>es von <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

Diese Terminnot erfuhr eine zusätzliche Verschärfung, in dem die Kommissionsmehrheit<br />

den <strong>der</strong> Enquete-Kommission vom <strong>Landtag</strong> übertragenen Auftrag erweitert hat und einen<br />

sogenannten Gesamtrahmen zur Abstimmung eingebracht hat. Ob dieses Verfahren dem<br />

Enquete-Kommissions-Gesetz entsprochen hat, ist höchst zweifelhaft. 57<br />

Trotz an<strong>der</strong>s lauten<strong>der</strong> Festlegungen 58 verzichtete die Kommissionsmehrheit auf ein geordnetes<br />

Beratungsverfahren auf <strong>der</strong> Grundlage eines mit Terminen und detaillierten Beratungsschwerpunkten<br />

versehenen Arbeitsplanes.<br />

Ein Arbeits- und Zeitplan hätte den engen Zeitrahmen gesprengt. 59<br />

Vertiefende inhaltliche Debatten zu Reformaspekten sollte die Enquete-Kommission dem<br />

Willen <strong>der</strong> Kommissionsmehrheit folgend nach durchgeführter Beschlussfassung zu einem<br />

späteren Zeitpunkt im Wege <strong>der</strong> Selbstbefassung nachholen. 60<br />

Auch ein <strong>der</strong>artiges Ansinnen entspricht nicht <strong>der</strong> Arbeitsweise einer Enquete-Kommission.<br />

Vor dem Hintergrund dieses enormen Zeitdruckes kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

ein den Zeitplan betreffen<strong>der</strong> Antrag <strong>der</strong> Hansestadt Wismar 61 zu einer erheblichen, aber<br />

möglicherweise auf sachfremden Erwägungen beruhenden Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Unterrichtung<br />

<strong>der</strong> Landesregierung bezüglich <strong>der</strong> Einkreisung bisher kreisfreier Städte geführt hat.<br />

Vonseiten <strong>der</strong> Hansestadt Wismar jedenfalls wurde dargestellt, ‚dass allein das Stellen <strong>der</strong><br />

Anträge <strong>der</strong> Hansestadt Wismar zu Än<strong>der</strong>ungen des Leitbildes geführt haben.‘ 62<br />

Aufgerufen o<strong>der</strong> gar inhaltlich debattiert wurden diese Anträge in <strong>der</strong> Enquete-Kommission<br />

jedoch zu keiner Zeit.<br />

3. Die mehrheitlich von <strong>der</strong> Enquete-Kommission an <strong>der</strong> Unterrichtung <strong>der</strong> Landesregierung<br />

vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen sind ganz überwiegend nicht Beratungsergebnisse<br />

<strong>der</strong> Enquete-Kommission selbst beziehungsweise Ergebnisse von Diskussionen innerhalb<br />

<strong>der</strong> Enquete-Kommission.<br />

57 Der Auftrag einer Enquete-Kommission wird über einen <strong>Landtag</strong>santrag und <strong>Landtag</strong>sbeschluss definiert<br />

(vgl. § 3 EKG M-V); die im EKG M-V festgelegten Befugnisse einer Enquete-Kommission sehen in § 6 Abs. 1<br />

zwar die mögliche Bildung von Unterkommissionen vor, ein Recht auf Eigeninitiative zu einer nicht unerheblichen<br />

Abän<strong>der</strong>ung des zugewiesenen Arbeitsauftrages ist dem Gesetz hingegen nicht ohne Weiteres zu<br />

entnehmen und entspricht zudem nicht <strong>der</strong> parlamentarischen Praxis zur Übertragung und Erweiterung <strong>der</strong><br />

Arbeitsaufträge von Enquete-Kommissionen in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern (vgl. <strong>Landtag</strong>sdrucksache 5/821,<br />

5/851, 5/862).<br />

58 Vgl. Anmerkungen unter Fn. 50.<br />

59 Vgl. Protokoll <strong>der</strong> 18. Sitzung <strong>der</strong> Enquete-Kommission „<strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>“ vom<br />

29. Februar 2008, S. 8.<br />

60 Ebenda, S. 37, 38 und 52.<br />

61 Vgl. Kommissionsdrucksache 5/70.<br />

62 Protokoll <strong>der</strong> 18. Sitzung <strong>der</strong> Enquete-Kommission „<strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>“ vom<br />

29. Februar 2008, S. 63.

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