Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - Landtag Mecklenburg ...
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Enquete-Kommission „ <strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>”<br />
des 5. <strong>Landtag</strong>es von <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />
Diese Terminnot erfuhr eine zusätzliche Verschärfung, in dem die Kommissionsmehrheit<br />
den <strong>der</strong> Enquete-Kommission vom <strong>Landtag</strong> übertragenen Auftrag erweitert hat und einen<br />
sogenannten Gesamtrahmen zur Abstimmung eingebracht hat. Ob dieses Verfahren dem<br />
Enquete-Kommissions-Gesetz entsprochen hat, ist höchst zweifelhaft. 57<br />
Trotz an<strong>der</strong>s lauten<strong>der</strong> Festlegungen 58 verzichtete die Kommissionsmehrheit auf ein geordnetes<br />
Beratungsverfahren auf <strong>der</strong> Grundlage eines mit Terminen und detaillierten Beratungsschwerpunkten<br />
versehenen Arbeitsplanes.<br />
Ein Arbeits- und Zeitplan hätte den engen Zeitrahmen gesprengt. 59<br />
Vertiefende inhaltliche Debatten zu Reformaspekten sollte die Enquete-Kommission dem<br />
Willen <strong>der</strong> Kommissionsmehrheit folgend nach durchgeführter Beschlussfassung zu einem<br />
späteren Zeitpunkt im Wege <strong>der</strong> Selbstbefassung nachholen. 60<br />
Auch ein <strong>der</strong>artiges Ansinnen entspricht nicht <strong>der</strong> Arbeitsweise einer Enquete-Kommission.<br />
Vor dem Hintergrund dieses enormen Zeitdruckes kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
ein den Zeitplan betreffen<strong>der</strong> Antrag <strong>der</strong> Hansestadt Wismar 61 zu einer erheblichen, aber<br />
möglicherweise auf sachfremden Erwägungen beruhenden Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Unterrichtung<br />
<strong>der</strong> Landesregierung bezüglich <strong>der</strong> Einkreisung bisher kreisfreier Städte geführt hat.<br />
Vonseiten <strong>der</strong> Hansestadt Wismar jedenfalls wurde dargestellt, ‚dass allein das Stellen <strong>der</strong><br />
Anträge <strong>der</strong> Hansestadt Wismar zu Än<strong>der</strong>ungen des Leitbildes geführt haben.‘ 62<br />
Aufgerufen o<strong>der</strong> gar inhaltlich debattiert wurden diese Anträge in <strong>der</strong> Enquete-Kommission<br />
jedoch zu keiner Zeit.<br />
3. Die mehrheitlich von <strong>der</strong> Enquete-Kommission an <strong>der</strong> Unterrichtung <strong>der</strong> Landesregierung<br />
vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen sind ganz überwiegend nicht Beratungsergebnisse<br />
<strong>der</strong> Enquete-Kommission selbst beziehungsweise Ergebnisse von Diskussionen innerhalb<br />
<strong>der</strong> Enquete-Kommission.<br />
57 Der Auftrag einer Enquete-Kommission wird über einen <strong>Landtag</strong>santrag und <strong>Landtag</strong>sbeschluss definiert<br />
(vgl. § 3 EKG M-V); die im EKG M-V festgelegten Befugnisse einer Enquete-Kommission sehen in § 6 Abs. 1<br />
zwar die mögliche Bildung von Unterkommissionen vor, ein Recht auf Eigeninitiative zu einer nicht unerheblichen<br />
Abän<strong>der</strong>ung des zugewiesenen Arbeitsauftrages ist dem Gesetz hingegen nicht ohne Weiteres zu<br />
entnehmen und entspricht zudem nicht <strong>der</strong> parlamentarischen Praxis zur Übertragung und Erweiterung <strong>der</strong><br />
Arbeitsaufträge von Enquete-Kommissionen in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern (vgl. <strong>Landtag</strong>sdrucksache 5/821,<br />
5/851, 5/862).<br />
58 Vgl. Anmerkungen unter Fn. 50.<br />
59 Vgl. Protokoll <strong>der</strong> 18. Sitzung <strong>der</strong> Enquete-Kommission „<strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>“ vom<br />
29. Februar 2008, S. 8.<br />
60 Ebenda, S. 37, 38 und 52.<br />
61 Vgl. Kommissionsdrucksache 5/70.<br />
62 Protokoll <strong>der</strong> 18. Sitzung <strong>der</strong> Enquete-Kommission „<strong>Stärkung</strong> <strong>der</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>“ vom<br />
29. Februar 2008, S. 63.