blinklicht 3/2011 - atr.de
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Aktuelles ¦ Branche<br />
Kommentar<br />
Bremsprüfstandsrichtlinie<br />
Die neue Bremsprüfstandsrichtlinie tritt<br />
am 1. Oktober <strong>2011</strong> in Kraft. Sie gilt für<br />
alle Bremsprüfstän<strong>de</strong>, die ab <strong>de</strong>m Datum<br />
<strong>de</strong>s Inkrafttretens neu in Verkehr gebracht<br />
wer<strong>de</strong>n. Bestehen<strong>de</strong> Prüfstän<strong>de</strong><br />
müssen mit einer Übergangsfrist von<br />
zehn Jahren nachgerüstet beziehungsweise<br />
erneuert wer<strong>de</strong>n, wobei laut Gesetzestext<br />
eine frühere Angleichung be-<br />
8<br />
Dr. Thomas Funke ist<br />
Rechtsanwalt und Partner im<br />
Kölner Büro <strong>de</strong>r Sozietät<br />
Osborne Clarke.<br />
www.osborneclarke.<strong>de</strong><br />
Elektronische<br />
Servicehefte<br />
Diagnose, Reprogrammierung o<strong>de</strong>r auch<br />
nur die I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>s richtigen Ersatzteils<br />
sind ohne <strong>de</strong>n Zugang zu aktuellen<br />
und verlässlichen Daten kaum mehr<br />
möglich. Dies hat auch <strong>de</strong>r europäische<br />
Gesetzgeber erkannt. Das Kartellrecht<br />
schützt <strong>de</strong>n Zugang zu technischen Informationen<br />
bereits seit <strong>de</strong>r Einführung<br />
<strong>de</strong>r damaligen Kfz-GVO im Jahr 2002.<br />
Überdies ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>s freien<br />
Marktes zu Reparatur- und Wartungsinformationen<br />
nunmehr Voraussetzung für<br />
die Typgenehmigung.<br />
Die am 19. Juni in Kraft getretene Verordnung<br />
566/<strong>2011</strong> stellt klar, dass freie<br />
Werkstätten die Möglichkeit erhalten<br />
müssen, auf elektronische Servicehefte<br />
zuzugreifen. Neben Merce<strong>de</strong>s-Benz setzen<br />
vor allem die japanischen Marken<br />
zunehmend auf zentrale Datenbanken.<br />
Diese Aufzeichnungen müssen – sofern<br />
die Fahrzeughalter einverstan<strong>de</strong>n sind –<br />
künftig auch unabhängigen Reparaturbetrieben<br />
zugänglich sein. So können auch<br />
freie Werkstätten Inspektionen in die Da-<br />
reits in Gebrauch befindlicher Prüfstän<strong>de</strong><br />
an die neue Richtlinie anzustreben ist.<br />
Wichtig für alle HU-Werkstätten ist <strong>de</strong>r<br />
Zusatz über eine standardisierte Datenschnittstelle.<br />
Alle Bremsprüfstän<strong>de</strong>, die<br />
für die HU und SP nach §29 StVZO eingesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n, müssen mit <strong>de</strong>r Schnittstelle<br />
asanetwork livestream ausgestattet<br />
sein. Damit sollen Manipulationen bei<br />
tenbank eintragen. Der Fahrzeughalter<br />
kann mit <strong>de</strong>r Datenbank <strong>de</strong>n Nachweis<br />
über sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten<br />
mit einem einzigen Dokument<br />
erbringen („scheckheftgepflegt“).<br />
Eine Gebühr für die freien Betriebe fällt<br />
nicht an.<br />
Sofern <strong>de</strong>r Fahrzeughersteller seinen<br />
Vertragswerkstätten Standardwerte für<br />
bestimmte Reparatur- o<strong>de</strong>r Inspektionsarbeiten<br />
an die Hand gibt, sind diese<br />
auch freien Werkstätten zur Verfügung zu<br />
stellen. Auch Informationen über Teile,<br />
mit <strong>de</strong>nen ein konkretes Fahrzeug vom<br />
Hersteller ausgerüstet ist, und die durch<br />
vom Hersteller angebotene Ersatzteile<br />
ausgetauscht wer<strong>de</strong>n können, sind unabhängigen<br />
Marktteilnehmern in einer<br />
Datenbank bereitzustellen. Diese Datenbank<br />
enthält die VIN, die Originalteil-<br />
Nummern, die Originalteil-Bezeichnungen,<br />
Gültigkeitsangaben (von-bis),<br />
Einbaumerkmale und gegebenenfalls<br />
strukturbezogene Merkmale. Diese Daten<br />
zur Ersatzteili<strong>de</strong>ntifikation sind mit<br />
Blick auf die wachsen<strong>de</strong> Vielfalt von<br />
Fahrzeugtypen und Ausstattungsvarianten<br />
von erheblicher Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>s freien Marktes.<br />
<strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Messwerte an die<br />
Auswertegeräte <strong>de</strong>r amtlich anerkannten<br />
Sachverständigen o<strong>de</strong>r Prüfer verhin<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>nd wird nun sein, wie<br />
<strong>de</strong>r Gesetzgeber die neue HU-Durchführungsrichtlinie<br />
formuliert – diese muss<br />
auch noch von europäischen und nationalen<br />
Gremien abgesegnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Wenn die Durchführungsrichtlinie vorschreibt,<br />
dass die vom Bremsprüfstand<br />
ermittelten Bremswerte digital und damit<br />
manipulationssicher in ein elektronisches<br />
Protokoll übertragen wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
kommen Kfz-Betriebe nicht an einer<br />
Nachrüstung <strong>de</strong>r asanetwork-livestream-<br />
Schnittstelle nicht vorbei. Mit <strong>de</strong>r Verabschiedung<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie rechnet <strong>de</strong>r<br />
ASA-Verband frühestens En<strong>de</strong> <strong>2011</strong>/Anfang<br />
2012.<br />
Laut ASA-Verband können alle PC-basierten<br />
Prüfstän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r asanetworklivestream-Schnittstelle<br />
kostengünstig<br />
nachgerüstet wer<strong>de</strong>n. Ob bei noch älteren<br />
Prüfstän<strong>de</strong>n eine Aufrüstmöglichkeit<br />
besteht, müssen die Betriebe mit <strong>de</strong>m<br />
jeweiligen Hersteller klären.<br />
<strong>blinklicht</strong> 3/<strong>2011</strong><br />
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