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blinklicht 3/2011 - atr.de

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Aktuelles ¦ Branche<br />

Kommentar<br />

Bremsprüfstandsrichtlinie<br />

Die neue Bremsprüfstandsrichtlinie tritt<br />

am 1. Oktober <strong>2011</strong> in Kraft. Sie gilt für<br />

alle Bremsprüfstän<strong>de</strong>, die ab <strong>de</strong>m Datum<br />

<strong>de</strong>s Inkrafttretens neu in Verkehr gebracht<br />

wer<strong>de</strong>n. Bestehen<strong>de</strong> Prüfstän<strong>de</strong><br />

müssen mit einer Übergangsfrist von<br />

zehn Jahren nachgerüstet beziehungsweise<br />

erneuert wer<strong>de</strong>n, wobei laut Gesetzestext<br />

eine frühere Angleichung be-<br />

8<br />

Dr. Thomas Funke ist<br />

Rechtsanwalt und Partner im<br />

Kölner Büro <strong>de</strong>r Sozietät<br />

Osborne Clarke.<br />

www.osborneclarke.<strong>de</strong><br />

Elektronische<br />

Servicehefte<br />

Diagnose, Reprogrammierung o<strong>de</strong>r auch<br />

nur die I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>s richtigen Ersatzteils<br />

sind ohne <strong>de</strong>n Zugang zu aktuellen<br />

und verlässlichen Daten kaum mehr<br />

möglich. Dies hat auch <strong>de</strong>r europäische<br />

Gesetzgeber erkannt. Das Kartellrecht<br />

schützt <strong>de</strong>n Zugang zu technischen Informationen<br />

bereits seit <strong>de</strong>r Einführung<br />

<strong>de</strong>r damaligen Kfz-GVO im Jahr 2002.<br />

Überdies ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>s freien<br />

Marktes zu Reparatur- und Wartungsinformationen<br />

nunmehr Voraussetzung für<br />

die Typgenehmigung.<br />

Die am 19. Juni in Kraft getretene Verordnung<br />

566/<strong>2011</strong> stellt klar, dass freie<br />

Werkstätten die Möglichkeit erhalten<br />

müssen, auf elektronische Servicehefte<br />

zuzugreifen. Neben Merce<strong>de</strong>s-Benz setzen<br />

vor allem die japanischen Marken<br />

zunehmend auf zentrale Datenbanken.<br />

Diese Aufzeichnungen müssen – sofern<br />

die Fahrzeughalter einverstan<strong>de</strong>n sind –<br />

künftig auch unabhängigen Reparaturbetrieben<br />

zugänglich sein. So können auch<br />

freie Werkstätten Inspektionen in die Da-<br />

reits in Gebrauch befindlicher Prüfstän<strong>de</strong><br />

an die neue Richtlinie anzustreben ist.<br />

Wichtig für alle HU-Werkstätten ist <strong>de</strong>r<br />

Zusatz über eine standardisierte Datenschnittstelle.<br />

Alle Bremsprüfstän<strong>de</strong>, die<br />

für die HU und SP nach §29 StVZO eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, müssen mit <strong>de</strong>r Schnittstelle<br />

asanetwork livestream ausgestattet<br />

sein. Damit sollen Manipulationen bei<br />

tenbank eintragen. Der Fahrzeughalter<br />

kann mit <strong>de</strong>r Datenbank <strong>de</strong>n Nachweis<br />

über sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten<br />

mit einem einzigen Dokument<br />

erbringen („scheckheftgepflegt“).<br />

Eine Gebühr für die freien Betriebe fällt<br />

nicht an.<br />

Sofern <strong>de</strong>r Fahrzeughersteller seinen<br />

Vertragswerkstätten Standardwerte für<br />

bestimmte Reparatur- o<strong>de</strong>r Inspektionsarbeiten<br />

an die Hand gibt, sind diese<br />

auch freien Werkstätten zur Verfügung zu<br />

stellen. Auch Informationen über Teile,<br />

mit <strong>de</strong>nen ein konkretes Fahrzeug vom<br />

Hersteller ausgerüstet ist, und die durch<br />

vom Hersteller angebotene Ersatzteile<br />

ausgetauscht wer<strong>de</strong>n können, sind unabhängigen<br />

Marktteilnehmern in einer<br />

Datenbank bereitzustellen. Diese Datenbank<br />

enthält die VIN, die Originalteil-<br />

Nummern, die Originalteil-Bezeichnungen,<br />

Gültigkeitsangaben (von-bis),<br />

Einbaumerkmale und gegebenenfalls<br />

strukturbezogene Merkmale. Diese Daten<br />

zur Ersatzteili<strong>de</strong>ntifikation sind mit<br />

Blick auf die wachsen<strong>de</strong> Vielfalt von<br />

Fahrzeugtypen und Ausstattungsvarianten<br />

von erheblicher Be<strong>de</strong>utung für die<br />

Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>s freien Marktes.<br />

<strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Messwerte an die<br />

Auswertegeräte <strong>de</strong>r amtlich anerkannten<br />

Sachverständigen o<strong>de</strong>r Prüfer verhin<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>nd wird nun sein, wie<br />

<strong>de</strong>r Gesetzgeber die neue HU-Durchführungsrichtlinie<br />

formuliert – diese muss<br />

auch noch von europäischen und nationalen<br />

Gremien abgesegnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn die Durchführungsrichtlinie vorschreibt,<br />

dass die vom Bremsprüfstand<br />

ermittelten Bremswerte digital und damit<br />

manipulationssicher in ein elektronisches<br />

Protokoll übertragen wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

kommen Kfz-Betriebe nicht an einer<br />

Nachrüstung <strong>de</strong>r asanetwork-livestream-<br />

Schnittstelle nicht vorbei. Mit <strong>de</strong>r Verabschiedung<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie rechnet <strong>de</strong>r<br />

ASA-Verband frühestens En<strong>de</strong> <strong>2011</strong>/Anfang<br />

2012.<br />

Laut ASA-Verband können alle PC-basierten<br />

Prüfstän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r asanetworklivestream-Schnittstelle<br />

kostengünstig<br />

nachgerüstet wer<strong>de</strong>n. Ob bei noch älteren<br />

Prüfstän<strong>de</strong>n eine Aufrüstmöglichkeit<br />

besteht, müssen die Betriebe mit <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Hersteller klären.<br />

<strong>blinklicht</strong> 3/<strong>2011</strong><br />

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