Nachkontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen ...
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Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz vorzunehmen. Parallel laufende Verfahren (z.B. Flurneuordnung <strong>und</strong> Wasserrecht)<br />
können aus Zeitmangel nicht abgest<strong>im</strong>mt werden <strong>und</strong> führen zu einer verwirrenden Vielfalt<br />
verschiedenster Maßnahmen, die nicht in eine gemeinsame <strong>Ausgleichs</strong>flächenkonzeption einmünden.<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass die Möglichkeit einer vorzeitigen Besitzeinweisung fast ausschließlich<br />
für den Trassenbau genutzt wird, nicht aber für die Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Ausgleichs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ersatzmaßnahmen</strong>.<br />
Für diese findet auch nur in Ausnahmefällen eine Enteignung statt, damit kommt es zu teilweise<br />
erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung <strong>von</strong> Maßnahmen, selbst wenn <strong>im</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss eine Umsetzung vor Beginn des Trassenbaus festgelegt wurde, um das<br />
<strong>Ausgleichs</strong>ziel zu erreichen. Aufgr<strong>und</strong> des schwierigen Zugangs zu den bisher ausgewiesenen<br />
<strong>Ausgleichs</strong>- <strong>und</strong> Ersatzflächen kann <strong>im</strong> Moment nicht <strong>von</strong> einer nachträglichen Aufbesserung der<br />
Flächenbilanz <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der Bauabnahme ausgegangen werden.<br />
3.2 Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB)<br />
Obwohl teilweise in den PFB festgesetzt, werden <strong>Ausgleichs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ersatzmaßnahmen</strong> nicht mehr vor<br />
Baubeginn der Trasse bzw. sogar vor ihrer Betriebsfreigabe umgesetzt. Im Land Sachsen-Anhalt werden<br />
die Naturschutzbehörden häufig angewiesen, keine Forderungen nach einem vorzeitigen<br />
Umsetzungsbeginn der <strong>Ausgleichs</strong>maßnahmen zu stellen.<br />
Immer wieder ist zu beobachten, dass Auflagen aus den Beschlüssen nicht eingehalten werden. Neben der<br />
Vorab-Erstellung <strong>von</strong> <strong>Ausgleichs</strong>flächen betrifft dies vor allem die Einhaltung <strong>von</strong> Schutzzonen oder<br />
spezielle Bauweisen. In vielen Bereichen werden - aufgr<strong>und</strong> ungeklärter Besitzverhältnisse die<br />
Maßnahmen zum Ausgleich großflächig nicht fristgerecht umgesetzt.<br />
Als zusätzliches Problem ist zu beobachten, dass die Vorgaben des LBP <strong>im</strong> Einzelfall (z.B. bezüglich<br />
einer differenzierten Höhe des Bodenauftrags) <strong>im</strong>mer stärker vereinheitlicht werden, da sich häufig<br />
Probleme einstellen, die in den Planungsunterlagen anders dargestellt <strong>und</strong> berechnet wurden (z.B. fällt<br />
mehr oder weniger Humus an als berechnet).<br />
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