Nachkontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen ...
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Zur besseren Beteiligung aller Betroffener <strong>und</strong> auch, um frühzeitig die Flächen für Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz<br />
in freier Verfügung zu haben, bieten sich neue Strategien an. Denkbar ist beispielsweise der Einsatz einer<br />
unparteiischen Moderatorin oder in Konfliktfällen an die Einleitung eines Mediationsverfahrens.<br />
Bisherige Erfahrungen mit solchen Strategien haben gezeigt, dass die Kosten durch eine effizientere<br />
Planung, schnellere Zielerreichung <strong>und</strong> geringere Folgekosten (z.B. für gerichtliche Verfahren) leicht<br />
gedeckt werden. Ein besseres Verständnis der Betroffenen sowohl für die straßenbaulichen als auch für<br />
die landschaftsbaulichen Arbeiten <strong>und</strong> eine höhere Identifikation mit den umgesetzten Maßnahmen<br />
senken daneben Folgekosten durch mutwillige Zerstörung oder ungeeignete Pflegemaßnahmen (z.B. in<br />
den Fällen, wo die Pflege an ansässige Landwirte vergeben wird).<br />
(3) Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten<br />
Noch <strong>im</strong>mer - oder gerade wieder - werden bestehende rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der<br />
Belange des Naturschutzes nicht eingesetzt. So wird beispielsweise das Mittel der Enteignung durchaus<br />
für den Bau der Trasse genutzt, für die Erlangung der <strong>Ausgleichs</strong>flächen jedoch nur in seltenen<br />
Ausnahmefällen. Auch ein vorübergehender Baustopp oder die Verhängung hoher Bußgelder bei Schäden<br />
an empfindlichen Flächen oder nicht fristgerechter Maßnahmenumsetzung werden nur selten - <strong>und</strong> mit<br />
abnehmender Tendenz - genutzt. Dabei können gerade diese Mittel durchaus effektiv die Motivation an<br />
der frist- <strong>und</strong> sachgerechten Umsetzung aller Baumaßnahmen erhöhen.<br />
(4) Bessere Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörden <strong>und</strong> Kataster der <strong>Ausgleichs</strong>flächen<br />
Um eine qualifizierte <strong>und</strong> langfristige Betreuung der Verfahren <strong>und</strong> später auch der Flächen für Ausgleich<br />
<strong>und</strong> Ersatz zu gewährleisten, ist eine Verbesserung der personellen Struktur bei den Unteren<br />
Naturschutzbehörden unerlässlich. Gerade die Praxis der nachträglichen Genehmigungen “kleinerer”<br />
Eingriffe bedarf einerseits zusätzlichen Personals, andererseits auch die Kenntnisse der Situation vor Ort<br />
<strong>und</strong> der gesamten <strong>Ausgleichs</strong>konzeption eines Vorhabens. Als geeignetes Hilfsmittel für eine Begleitung<br />
der Flächen <strong>und</strong> die Kontrolle der Auflagen, Pflege- <strong>und</strong> Sicherungsvorgaben ist es notwendig, ein<br />
zentrales Kataster aller <strong>Ausgleichs</strong>- <strong>und</strong> Ersatzflächen innerhalb eines Kreises anzulegen. Nur so wird<br />
gewährleistet, dass auch die “interessierte” Seite alle notwendigen Informationen erhält <strong>und</strong> <strong>im</strong><br />
Bedarfsfall rechtzeitig eingreifen <strong>und</strong> steuernde Maßnahmen ergreifen kann.<br />
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