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Nachkontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen ...

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Als spezielles - <strong>und</strong> nicht regelmäßig auftretendes - Problem ist die Angabe naturschutzfachlich<br />

fragwürdiger Maßnahmen zu nennen. Hier werden auf nicht geeigneten Flächen oder ohne<br />

Berücksichtigung natürlicher Gegebenheiten gut “klingende Maßnahmen“ <strong>und</strong> Entwicklungsziele<br />

aufgeführt, die keine Chance auf (pflegearmen <strong>und</strong> kostengünstigen) Erhalt in der Agrarlandschaft haben.<br />

3.5 Baubetrieb<br />

Aufgr<strong>und</strong> eigener Untersuchungen wurden hier große Mängel festgestellt. So kann nicht da<strong>von</strong><br />

ausgegangen werden, dass die gängigen Regelwerke des Straßenbaus - sobald sie den Bereich<br />

Landschaftsbau betreffen - eingehalten werden. Es wurde beispielsweise bei der <strong>im</strong> LBP ausgewiesenen<br />

Tabuzonen oder Schutzzeiten festgestellt, dass die Baudurchführenden in den Phasen der Fertigstellung<br />

der Trasse gar nicht mehr über die Grenzen der Schutzbereiche informiert waren.<br />

Aber auch allgemeine Vorschriften, die nicht nur für den speziellen Bauabschnitt gelten, wurden nicht<br />

zufriedenstellend umgesetzt. So werden DIN-Normen (z.B. Lagerung des Oberbodens, Abstände zu<br />

Bäumen <strong>und</strong> dem Wurzelbereich bzw. Wurzelschutz, Baumschutz) an zahlreichen Stellen nicht<br />

entsprechend eingehalten.<br />

3.6 <strong>Ausgleichs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ersatzmaßnahmen</strong><br />

Bereits <strong>im</strong> Planungsverfahren treten für die spätere Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Ausgleichs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ersatzmaßnahmen</strong><br />

Probleme auf. Nur in seltenen Fällen werden die Flächen <strong>im</strong> Vorfeld - entsprechend dem Vorgehen für<br />

die Trasse – ausreichend sichergestellt. So bleiben sowohl die Besitz- als auch die Trägerverhältnisse bis<br />

nach Trassenfreigabe ungeklärt. Der dadurch auftretenden mangelnden Verfügbarkeit der vorgesehenen<br />

Flächen wird durch plötzliche <strong>und</strong> häufig nicht geeignete Standort-Änderungen entgegengewirkt. Für den<br />

Zeitraum nach der Fertigstellung der <strong>Ausgleichs</strong>- <strong>und</strong> Ersatzflächen ist nur selten eine dauerhafte<br />

Sicherung <strong>und</strong> fachgerechte Pflege gewährleistet. In welchem Umfang <strong>und</strong> <strong>von</strong> welchem Träger die<br />

Kosten für den Unterhalt - auch über lange Zeiträume - getragen werden müssen, ist (weder<br />

organisatorisch noch rechtlich) nicht zufriedenstellend geklärt <strong>und</strong> für die meisten Flächen <strong>im</strong> LBP nicht<br />

definiert.<br />

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