Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Nr. 8.7–3/3<br />
Nr. Gefährdung/Belastung ja nein zum Bemerkung MASSNAHMEN Verantw.: Schutzziel/ Maßnahme<br />
Prüfkriterien Teil Termin: Rechtsgrundlage wirksam?<br />
42<br />
Ist der überwiegende Bereich der Sitzbänke kindgerecht gestaltet? § 2 (1)<br />
- Abstände der Latten 2,5 cm (für Kinder barfuß sicher begehbar) GUV-V A1,<br />
oder 8 mm (sonst Fingerfangstelle), Abschn. 2.1.1<br />
- harz- und splitterfreies Holz, GUV-SR 2002,<br />
- Vorderblende inklusive Banksichtblende abgerundet, § 15 GUV-VA1<br />
- keine missbräuchliche Nutzung von Hockern in der Kabine<br />
15<br />
Gibt es für die Sauna/Kneippanlage § 2 (1)<br />
eine Betriebsanweisung/Saunaordnung? GUV-VA1<br />
16<br />
Wurden Festlegungen zum Ablauf des Saunabadens/<br />
der Kneippanwendungen getroffen, z.B.<br />
- kindgerechte Anzahl und Dauer der Saunagänge,<br />
- Gewöhnung schrittweise,<br />
- Abkühlung,<br />
- Ruhepause,<br />
- Verhalten bei Unwohlsein?<br />
17<br />
Liegt das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor und<br />
werden diese über die geplanten Sauna-/Kneipptermine informiert?<br />
18<br />
Ist die <strong>gesundheit</strong>liche Eignung der Kinder bestätigt?<br />
Ist die Evakuierung bei Havarien und Alarm geklärt<br />
(Verhaltensregelungen, organisatorische Maßnahmen?<br />
19<br />
Ist der Sauna-/Kneippbereich gegen unbefugtes Betreten §17 GUV-VA1<br />
(z.B. außen Knauf, innen Klinke) und unbefugte Schalthandlungen<br />
gesichert?<br />
20<br />
Bitte ergänzen Sie weitere Gefährdungen: