Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Empfehlungen des ABAS zu Impfungen gegen Keuchhusten, Masern, Mumps,<br />
Röteln und Windpocken im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang<br />
IV der BioStoffV (28.11.2006)<br />
Aufgrund der aktuell eingehenden Anfragen im Vorgriff auf weitere Konkretisierungen zu<br />
Vorsorgeuntersuchungen hat der ABAS folgende Vorgehensweise beschlossen:<br />
Anwendungsbereich: Tätigkeiten nach Anhang IV der BioStoffV mit Gefährdung<br />
durch Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus,<br />
Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus<br />
Der ABAS stimmt der vom UA 3 vorgeschlagenen folgenden Vorgehensweise zur<br />
Kontrolle der Immunlage durch den nach § 15 beauftragten Arzt und der Empfehlung<br />
von Impfungen gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zu:<br />
Zur Überprüfung der Immunität ist ein gestuftes Vorgehen sinnvoll, das<br />
schwerpunktmäßig auf der Kontrolle des Impfausweises beruht.<br />
Bei im Impfausweis dokumentierten Impfungen entsprechend des Impfkalenders<br />
der Ständigen Impfkommission (Standardimpfungen) kann von einem<br />
ausreichenden Impfschutz ausgegangen werden.<br />
Die Antikörperbestimmung kann nur in Ausnahmefällen hilfreich sein. Die Interpretation<br />
der Befunde ist schwierig. Hinsichtlich der Bewertung von AK-Titern wird auf die<br />
Auslegungen der STIKO verwiesen.<br />
Bei unklarem Impfstatus und Impflücken wird die einmalige Immunisierung der<br />
Beschäftigten ohne vorhergehende Titerkontrolle empfohlen, wenn keine<br />
Gegenindikationen für die Impfung vorliegen. * Für Röteln ist eine Erfolgskontrolle<br />
der Impfung im Nachgang für Frauen erforderlich.<br />
* )<br />
Ausnahme Pertussis: Da kein monovalenter Impfstoff verfügbar, Auffrischimpfung nur alle 5 Jahre möglich (DPT<br />
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