Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Kapitel 4: Handlungsfelder<br />
fung und ggf. Anpassung hat auch im Bereich<br />
der psychischen Belastungen ihre Gültigkeit.<br />
Durch die Verpfl ichtung zum Aufbau einer geeigneten<br />
betrieblichen Organisationsstruktur<br />
und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel<br />
soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen<br />
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
wirksam in die Praxis umgesetzt werden (§ 3<br />
Abs. 2 ArbSchG).<br />
Von den Rechtsverordnungen zur Durchführung<br />
des Arbeitsschutzgesetzes enthält die<br />
BildscharbV (Kap. 2.1.10) explizit den Begriff<br />
„psychische Belastungen“. Bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
von Bildschirmarbeitsplätzen<br />
hat der Arbeitgeber demnach die Sicherheits-<br />
und Gesundheitsbedingungen hinsichtlich einer<br />
möglichen Gefährdung des Sehvermögens,<br />
körperlicher Probleme und auch psychischer<br />
Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen<br />
(§ 3 BildscharbV).<br />
Auch andere Verordnungen im Arbeitsschutzrecht<br />
wirken mittelbar auf die Reduzierung<br />
psychischer Fehlbelastungen hin, so z. B. die<br />
LasthandhabV, die LärmVibrationsArbSchV<br />
und die ArbStättV mit ihren Regelungen zur<br />
Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen<br />
(wie Lärm, Klima,<br />
Beleuchtung, Ergonomie usw.) oder das<br />
ArbZG mit seinen Regelungen zur werktäglichen<br />
Arbeitszeit inkl. Ruhezeiten.<br />
Im <strong>Unfallversicherung</strong>srecht (SGB VII, vgl. Kap.<br />
2.1) wurde den <strong>Unfallversicherung</strong>strägern im<br />
Rahmen ihres „erweiterten Präventionsauftrags“<br />
die Aufgabe der Vorbeugung arbeitsbedingter<br />
Gesundheitsgefahren erteilt (Bundesverband<br />
der Unfallkassen 2005). Sowohl<br />
der Beratungs- als auch der Überwachungsauftrag<br />
der Aufsichtspersonen, die als Vertreter<br />
des jeweiligen <strong>Unfallversicherung</strong>strägers<br />
agieren, beziehen sich darauf. Psychische<br />
Gesundheitsgefahren, wie unter Infobox 1.1<br />
(Kap. 1.1) umfangreich erläutert, zählen auch<br />
zum Gefährdungsprofi l von Beschäftigten in<br />
Kita dazu. Es ist der Aufsichtsperson demnach<br />
nicht freigestellt, ob sie bei ihrer Tätigkeit auf<br />
psychische Belastungen als arbeitsbedingte<br />
Gesundheitsgefahren achtet und ihnen entgegenwirkt.<br />
4.4.3 Erkennen von Quellen psychischer<br />
Belastung und damit<br />
verbundener Beanspruchung<br />
Für den Arbeitsschutz wichtig sind insbesondere<br />
jene mit der Arbeit einhergehenden<br />
psychischen Belastungen, die zu negativen<br />
Beanspruchungsfolgen führen. Doch auch ge-<br />
20<br />
sundheitserhaltende Faktoren dürfen nicht vernachlässigt<br />
werden, da hier bereits bestehenden<br />
personellen und betrieblichen Ressourcen<br />
genutzt werden können und müssen.<br />
Ein angemessener Umgang mit psychischen<br />
Belastungen erfordert ein systematisches Vorgehen,<br />
das aus folgenden drei Schritten bestehen<br />
muss:<br />
1. Schritt: Identifi kation der Belastungen<br />
und Beanspruchungen<br />
Um psychische Belastungsfaktoren gestalten<br />
zu können, ist es in erster Linie notwendig, diese<br />
in einer Gefährdungsbeurteilung herauszustellen<br />
(IST-Stand). Im Vergleich zu den in<br />
Kap. 4.1, 4.2 und 4.3 aufgeführten betrieblichen<br />
Risikofaktoren reicht jedoch die klassische<br />
Herangehensweise im Rahmen der doch<br />
recht technisch orientierten Gefährdungsbeurteilung<br />
hier nicht mehr aus. Die Erfassung<br />
psychischer Belastungen im Arbeitsprozess<br />
beinhaltet im Unterschied zu anderen Gefährdungen<br />
einige wesentliche Besonderheiten<br />
(Bundesverband der Unfallkassen 2005):<br />
� eingeschränkte Möglichkeit des Erkennens<br />
psychischer Belastungen (v. a.<br />
durch unterschiedliche Bewertung durch<br />
die einzelnen Beschäftigten),<br />
� Komplexität psychischer Belastungen<br />
(z. B. durch Wechselwirkungen),<br />
� schwierige Einordnung einer Beanspruchung<br />
als negativ (durch individuell<br />
unterschiedliche Fähigkeiten der Bewältigung),<br />
� besondere Brisanz des Themas arbeitsbedingter<br />
psychischer Belastungen (v. a.<br />
Erfassung und Bewertung psychosozialer<br />
Faktoren),<br />
� geringe Aufgeschlossenheit von Führungskräften<br />
gegenüber solchen Befragungen,<br />
� hohe Bedeutung der Beurteilung psychischer<br />
Belastungen für die Beschäftigten<br />
(Erwartungsweckung).<br />
Deshalb ist besonderes „Fingerspitzengefühl“<br />
erforderlich. Vorgespräche mit den Führungskräften<br />
sind ebenso wichtig wie die aktive Einbeziehung<br />
der Mitarbeiter in den gesamten<br />
Prozess.<br />
In Anbetracht der Bedeutung dieser Thematik<br />
ist es sinnvoll weitere Informationsquellen<br />
einzubeziehen, insbesondere Ergebnisse aus:<br />
� Mitarbeiterbefragungen (z. B. Stressorenliste,<br />
Kap. 6.6, Fragebogen zur<br />
Überforderungsreaktion, Kap. 6.7),