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Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Kapitel 4: Handlungsfelder<br />

fung und ggf. Anpassung hat auch im Bereich<br />

der psychischen Belastungen ihre Gültigkeit.<br />

Durch die Verpfl ichtung zum Aufbau einer geeigneten<br />

betrieblichen Organisationsstruktur<br />

und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel<br />

soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen<br />

des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

wirksam in die Praxis umgesetzt werden (§ 3<br />

Abs. 2 ArbSchG).<br />

Von den Rechtsverordnungen zur Durchführung<br />

des Arbeitsschutzgesetzes enthält die<br />

BildscharbV (Kap. 2.1.10) explizit den Begriff<br />

„psychische Belastungen“. Bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

von Bildschirmarbeitsplätzen<br />

hat der Arbeitgeber demnach die Sicherheits-<br />

und Gesundheitsbedingungen hinsichtlich einer<br />

möglichen Gefährdung des Sehvermögens,<br />

körperlicher Probleme und auch psychischer<br />

Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen<br />

(§ 3 BildscharbV).<br />

Auch andere Verordnungen im Arbeitsschutzrecht<br />

wirken mittelbar auf die Reduzierung<br />

psychischer Fehlbelastungen hin, so z. B. die<br />

LasthandhabV, die LärmVibrationsArbSchV<br />

und die ArbStättV mit ihren Regelungen zur<br />

Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungsbedingungen<br />

(wie Lärm, Klima,<br />

Beleuchtung, Ergonomie usw.) oder das<br />

ArbZG mit seinen Regelungen zur werktäglichen<br />

Arbeitszeit inkl. Ruhezeiten.<br />

Im <strong>Unfallversicherung</strong>srecht (SGB VII, vgl. Kap.<br />

2.1) wurde den <strong>Unfallversicherung</strong>strägern im<br />

Rahmen ihres „erweiterten Präventionsauftrags“<br />

die Aufgabe der Vorbeugung arbeitsbedingter<br />

Gesundheitsgefahren erteilt (Bundesverband<br />

der Unfallkassen 2005). Sowohl<br />

der Beratungs- als auch der Überwachungsauftrag<br />

der Aufsichtspersonen, die als Vertreter<br />

des jeweiligen <strong>Unfallversicherung</strong>strägers<br />

agieren, beziehen sich darauf. Psychische<br />

Gesundheitsgefahren, wie unter Infobox 1.1<br />

(Kap. 1.1) umfangreich erläutert, zählen auch<br />

zum Gefährdungsprofi l von Beschäftigten in<br />

Kita dazu. Es ist der Aufsichtsperson demnach<br />

nicht freigestellt, ob sie bei ihrer Tätigkeit auf<br />

psychische Belastungen als arbeitsbedingte<br />

Gesundheitsgefahren achtet und ihnen entgegenwirkt.<br />

4.4.3 Erkennen von Quellen psychischer<br />

Belastung und damit<br />

verbundener Beanspruchung<br />

Für den Arbeitsschutz wichtig sind insbesondere<br />

jene mit der Arbeit einhergehenden<br />

psychischen Belastungen, die zu negativen<br />

Beanspruchungsfolgen führen. Doch auch ge-<br />

20<br />

sundheitserhaltende Faktoren dürfen nicht vernachlässigt<br />

werden, da hier bereits bestehenden<br />

personellen und betrieblichen Ressourcen<br />

genutzt werden können und müssen.<br />

Ein angemessener Umgang mit psychischen<br />

Belastungen erfordert ein systematisches Vorgehen,<br />

das aus folgenden drei Schritten bestehen<br />

muss:<br />

1. Schritt: Identifi kation der Belastungen<br />

und Beanspruchungen<br />

Um psychische Belastungsfaktoren gestalten<br />

zu können, ist es in erster Linie notwendig, diese<br />

in einer Gefährdungsbeurteilung herauszustellen<br />

(IST-Stand). Im Vergleich zu den in<br />

Kap. 4.1, 4.2 und 4.3 aufgeführten betrieblichen<br />

Risikofaktoren reicht jedoch die klassische<br />

Herangehensweise im Rahmen der doch<br />

recht technisch orientierten Gefährdungsbeurteilung<br />

hier nicht mehr aus. Die Erfassung<br />

psychischer Belastungen im Arbeitsprozess<br />

beinhaltet im Unterschied zu anderen Gefährdungen<br />

einige wesentliche Besonderheiten<br />

(Bundesverband der Unfallkassen 2005):<br />

� eingeschränkte Möglichkeit des Erkennens<br />

psychischer Belastungen (v. a.<br />

durch unterschiedliche Bewertung durch<br />

die einzelnen Beschäftigten),<br />

� Komplexität psychischer Belastungen<br />

(z. B. durch Wechselwirkungen),<br />

� schwierige Einordnung einer Beanspruchung<br />

als negativ (durch individuell<br />

unterschiedliche Fähigkeiten der Bewältigung),<br />

� besondere Brisanz des Themas arbeitsbedingter<br />

psychischer Belastungen (v. a.<br />

Erfassung und Bewertung psychosozialer<br />

Faktoren),<br />

� geringe Aufgeschlossenheit von Führungskräften<br />

gegenüber solchen Befragungen,<br />

� hohe Bedeutung der Beurteilung psychischer<br />

Belastungen für die Beschäftigten<br />

(Erwartungsweckung).<br />

Deshalb ist besonderes „Fingerspitzengefühl“<br />

erforderlich. Vorgespräche mit den Führungskräften<br />

sind ebenso wichtig wie die aktive Einbeziehung<br />

der Mitarbeiter in den gesamten<br />

Prozess.<br />

In Anbetracht der Bedeutung dieser Thematik<br />

ist es sinnvoll weitere Informationsquellen<br />

einzubeziehen, insbesondere Ergebnisse aus:<br />

� Mitarbeiterbefragungen (z. B. Stressorenliste,<br />

Kap. 6.6, Fragebogen zur<br />

Überforderungsreaktion, Kap. 6.7),

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