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Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Erläuterungen des UA 3 des ABAS zu<br />

Impfungen von Beschäftigten in Kindereinrichtungen im Rahmen von<br />

Pflichtuntersuchungen nach Anhang IV der BioStoffV (Stand 05/2006)<br />

Bei beruflichen Tätigkeiten mit Kindern kann eine erhöhte Infektionsgefährdung durch die so<br />

genannten klassischen Kinderkrankheiten bestehen. Um Infektionen - insbesondere in der<br />

Schwangerschaft - zu vermeiden, ist zu prüfen, ob ein sicherer Schutz besteht, und wenn nein,<br />

welche Maßnahmen einen sicheren Schutz verleihen.<br />

Um welche Kinderkrankheiten handelt es sich?<br />

Vorgehen<br />

Keuchhusten<br />

Masern<br />

Mumps<br />

Röteln<br />

Windpocken<br />

Zur Überprüfung der Immunität ist ein gestuftes Vorgehen sinnvoll, das schwerpunktmäßig auf<br />

der Kontrolle des Impfausweises beruht.<br />

Impfungen ausreichend?<br />

Impfalter und Mindestabstände zwischen den Impfungen<br />

Alter in M 2 M 3 M 4 M 11-14 M 15-23 J 5-6 J 9-17<br />

Monaten/Jahren<br />

Keuchhusten x x x x x x<br />

Masern x x<br />

Mumps x x<br />

Röteln x x<br />

Windpocken x<br />

Vereinfachte Darstellung, vollständiges Impfschema siehe Epidemiologisches Bulletin der<br />

Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI<br />

Der Impfkalender wird regelmäßig zur Jahresmitte im Epidemiologischen Bulletin des RKI<br />

veröffentlicht. Es wurde ein Auszug abgedruckt. Wegen der Änderungen wird auf die angegeben<br />

Quelle verwiesen. Die Zeitangaben beziehen sich auf vollendete Lebensmonate.<br />

Bei im Impfausweis dokumentierten Impfungen entsprechend des Impfkalenders der<br />

Ständigen Impfkommission (Standardimpfungen) kann von einem ausreichenden<br />

Impfschutz ausgegangen werden.<br />

Bezüglich der Pertussis-Schutzimpfung wird besonders auf die Mitteilung der STIKO im<br />

Epidemiologischen Bulletin 3/2006 hingewiesen. Danach sollen alle Personen, die Kinder<br />

betreuen, regelmäßig Auffrischimpfungen erhalten.<br />

Es ist zu beachten, dass die von der STIKO genannten berufsbezogenen Impfanlässe nicht in<br />

jedem Fall identisch sind mit denen der BioStoffV.<br />

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