Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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4.3 Infektionsschutz<br />
Heidrun Böhm, Birgit Waterstrat, Jörg Stojke<br />
4.3.1 Vorbemerkungen<br />
Immer wieder kann man <strong>Erzieherinnen</strong> und<br />
Erzieher beobachten, die beim Wickeln der<br />
Kinder, beim Po abputzen oder bei der Versorgung<br />
kleinerer Wunden keine Handschuhe<br />
tragen. Wenn dann aus Zeitgründen womöglich<br />
auch die Händedesinfektion „vergessen“<br />
wird und stattdessen mal eben die Hände nur<br />
schnell gewaschen werden, setzen sich die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem großen<br />
<strong>gesundheit</strong>lichen Risiko aus: Infektionskrankheiten<br />
sind eine oftmals unterschätzte<br />
Gefahr.<br />
Dabei sind <strong>Erzieherinnen</strong> und Erzieher allein<br />
schon wegen des gehäuften Auftretens von<br />
Infektionskrankheiten einem erhöhten Infektionsrisiko<br />
ausgesetzt. Neben den sog. „klassischen<br />
Kinderkrankheiten“ (z. B. Windpocken,<br />
Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten,<br />
Scharlach) sind in Kita insbesondere fäkaloral<br />
übertragbare Infektionen wie Durchfallerkrankungen<br />
oder Hepatitis A von Bedeutung<br />
(Kap. 6.3 - Infoblatt BGW). Ringelröteln und<br />
Zytomegalie stellen besonders für schwangere<br />
Mitarbeiterinnen eine hohe Gefährdung dar,<br />
weil diese nicht impfpräventabel sind.<br />
Die erhöhte Infektionsgefährdung in Kindertageseinrichtungen<br />
ergibt sich sowohl aus dem<br />
engen Körperkontakt mit den zu betreuenden<br />
Kindern als auch aus den spezifi schen Tätigkeiten,<br />
wie Windelwechsel, Wundversorgung,<br />
Begleitung beim Toilettengang u. ä. Tätigkeiten,<br />
bei denen die Beschäftigten mit Körperfl<br />
üssigkeiten oder Ausscheidungen in Kontakt<br />
kommen. Ansteckungen erfolgen durch<br />
Tröpfcheninfektion und/oder Schmier- bzw.<br />
Kontaktinfektion.<br />
Ein besonders hohes Infektionsrisiko haben<br />
dabei Beschäftigte, die keine Immunität besitzen,<br />
die also weder die Krankheit durchlaufen<br />
noch gegen sie geimpft worden sind.<br />
Erfahrungsgemäß verlaufen nämlich die so<br />
genannten „Kinderkrankheiten“ bei Erwachsenen<br />
häufi g deutlich schwerer und weisen<br />
öfter Komplikationen auf.<br />
Da in den Einrichtungen vielfach Mitarbeiterinnen<br />
oder Praktikantinnen beschäftigt<br />
werden, die im gebärfähigen Alter sind, bergen<br />
die „Kinderkrankheiten“ noch ein spezifi<br />
sches Gefährdungspotenzial. Im Falle einer<br />
Schwangerschaft kann es bei nichtimmunen<br />
Mitarbeiterinnen durch die genannten Infek-<br />
11<br />
Kapitel 4: Handlungsfelder<br />
tionskrankheiten zu Früh- und Fehlgeburten<br />
oder Missbildungen des Kindes kommen.<br />
4.3.2 Rechtliche Grundlagen<br />
Der Gesetzgeber hat sich in den folgenden<br />
Vorschriften mit der Problematik auseinandergesetzt<br />
und dem Arbeitgeber detaillierte Vorgaben<br />
für den Infektionsschutz gemacht:<br />
� ArbSchG (Kap. 2.1.1),<br />
� IfSG (Kap. 2.1.5),<br />
� MuSchG (Kap. 2.1.6),<br />
� BioStoffV (Kap. 2.1.10 bzw. 2.2.1)<br />
� UVV (Kap. 2.1.14).<br />
Die Infektionserreger sind Mikroorganismen<br />
(Bakterien, Viren, Pilze, u. a.), die nach der<br />
BioStoffV zu den biologischen Arbeitsstoffen<br />
zählen. Die BioStoffV ist also auch in Kindertageseinrichtungen<br />
anzuwenden, sie bildet somit<br />
neben dem IfSG die wichtigste Grundlage<br />
für den Infektionsschutz aller Beschäftigten.<br />
Das ArbSchG in Verbindung mit § 8 BioStoffV<br />
schreibt vor, dass alle Einrichtungen unter<br />
Verantwortung des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung<br />
durchführen müssen, d. h.<br />
es muss ermittelt werden, ob biologische Arbeitsstoffe<br />
zu einer Gefährdung der Beschäftigten<br />
führen können. Diese biologischen Arbeitsstoffe<br />
werden in Risikogruppen eingeteilt, aus<br />
denen sich bestimmte Schutzstufen ableiten.<br />
Bei der Bewertung des Infektionsrisikos im<br />
Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der<br />
auf dieser Grundlage erfolgenden Zuordnung<br />
von Schutzstufen sind folgende Aspekte zu<br />
berücksichtigen:<br />
� die Auftrittswahrscheinlichkeit bestimmter<br />
Keime,<br />
� die Übertragungswege bestimmter Keime<br />
und<br />
� die Abwehr- und Immunsituation des<br />
Personals in Abhängigkeit vom Alter der<br />
betreuten Kinder.<br />
Neben den allgemein vorhandenen Infektionsgefährdungen<br />
müssen die in bestimmten Bereichen<br />
vorhandenen spezifi schen Gefährdungen<br />
berücksichtigt werden. Zu beachten ist<br />
dabei, dass die konkrete Gefährdungssituation<br />
für die einzelnen Beschäftigten vom jeweiligen<br />
Arbeitsbereich und den von ihnen ausgeführten<br />
Tätigkeiten abhängt.<br />
So wird vom Grundsatz her für die Beschäftigten<br />
in der Tagesbetreuung von Kindern über<br />
drei Jahren die Einordnung in die Schutzstufe<br />
1 zunächst als ausreichend angesehen. Hin-