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Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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� auf Umwegen als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft<br />

nach oder von dem Ort<br />

der Tätigkeit.<br />

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />

von mehr als drei Kalendertagen<br />

führt, muss dem zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger<br />

durch eine Unfallanzeige gemeldet<br />

werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als<br />

auch vom behandelnden Arzt.<br />

Wegeunfall<br />

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf<br />

dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert<br />

sind auch Umwege, die zum Beispiel<br />

nötig werden:<br />

� um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,<br />

� bei Fahrgemeinschaften,<br />

� bei Umleitungen oder<br />

� weil der Arbeitsplatz über einen längeren<br />

Weg schneller erreicht werden kann.<br />

Berufskrankheiten<br />

Berufskrankheiten (BK) sind Krankheiten, die<br />

sich ein Versicherter durch die Arbeit zuzieht<br />

und die:<br />

� entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung<br />

verzeichnet oder<br />

� nach neuen medizinischen Erkenntnissen<br />

durch den Beruf verursacht sind.<br />

Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen<br />

in Frage, die nach den Erkenntnissen<br />

der medizinischen Wissenschaft durch besondere<br />

Einwirkungen verursacht sind, denen<br />

bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit<br />

in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung<br />

ausgesetzt sind. Die sog. Volkskrankheiten<br />

wie Muskel- und Skeletterkrankungen<br />

oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb<br />

in der Regel keine Berufskrankheiten sein.<br />

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss<br />

dem <strong>Unfallversicherung</strong>sträger gemeldet werden.<br />

Hierzu sind Unternehmer und Ärzte verpfl<br />

ichtet.<br />

Berufskrankheiten der Wirbelsäule<br />

Die Berufskrankheiten „bandscheibenbedingte<br />

Wirbelsäulenerkrankungen der Lenden- bzw.<br />

der Halswirbelsäule“ (Nr. 2108 bis 2110 der BK-<br />

Liste) sind Anfang 1993 in Kraft getreten. Auch<br />

nach mehreren Jahren praktischer Erfahrungen<br />

Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

3<br />

mit den neuen Berufskrankheiten sind zentrale<br />

Fragen der Expositionsbeurteilung wie der Begutachtung<br />

noch nicht zufrieden stellend gelöst.<br />

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren<br />

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Einfl<br />

üsse in Folge von Arbeit, die zu einer Beeinträchtigung<br />

oder Schädigung der psychischen<br />

oder physischen Gesundheit führen können.<br />

3.2 Wer leistet bei der Umsetzung<br />

des Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes<br />

Unterstützung?<br />

Fast alle Pfl ichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

richten sich laut ArbSchG (Kap. 2.1.1)<br />

an den Unternehmer - für die Kindertageseinrichtungen<br />

sind das zumeist die Träger. Für Kita<br />

in kommunaler Trägerschaft ist das der oberste<br />

Dienstherr, z. B. der haupt- oder ehrenamtliche<br />

Bürgermeister, und bei Kita in freier Trägerschaft<br />

sind das in der Regel die Geschäftsführer der<br />

jeweiligen Institution. Speziell in kirchlichen Kita<br />

kann das auch, je nach Organisation, der Pfarrer<br />

einer Gemeinde oder auch der Bischof sein.<br />

Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den<br />

einzelnen Einrichtungen umsetzen zu können,<br />

hat der Unternehmer die Möglichkeit, Aufgaben<br />

auf Mitarbeiter zu übertragen. Jedoch entbindet<br />

ihn das nicht von der grundsätzlichen Verantwortung<br />

für den Arbeitsschutz.<br />

Neben dem Unternehmer befassen sich auf<br />

betrieblicher Ebene unterschiedliche Personen<br />

und Institutionen mit Fragen des Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes:<br />

� Fachkraft für Arbeitssicherheit,<br />

� Sicherheitsbeauftragte,<br />

� Betriebsarzt,<br />

� Personalvertretung,<br />

� Arbeitsschutzausschuss.<br />

Die Aufgaben und Rollen der Akteure im betrieblichen<br />

Arbeitsschutz regeln die §§ 3, 6, 11 des<br />

ASiG (Kap. 2.1.2), das SBG VII und das Recht<br />

der betrieblichen Mitbestimmung (Kap. 2.1.4).<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Profi<br />

in Sachen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.<br />

Sie berät den Arbeitgeber u. a. bei der

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