Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
� auf Umwegen als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft<br />
nach oder von dem Ort<br />
der Tätigkeit.<br />
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit<br />
von mehr als drei Kalendertagen<br />
führt, muss dem zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger<br />
durch eine Unfallanzeige gemeldet<br />
werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als<br />
auch vom behandelnden Arzt.<br />
Wegeunfall<br />
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf<br />
dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert<br />
sind auch Umwege, die zum Beispiel<br />
nötig werden:<br />
� um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,<br />
� bei Fahrgemeinschaften,<br />
� bei Umleitungen oder<br />
� weil der Arbeitsplatz über einen längeren<br />
Weg schneller erreicht werden kann.<br />
Berufskrankheiten<br />
Berufskrankheiten (BK) sind Krankheiten, die<br />
sich ein Versicherter durch die Arbeit zuzieht<br />
und die:<br />
� entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung<br />
verzeichnet oder<br />
� nach neuen medizinischen Erkenntnissen<br />
durch den Beruf verursacht sind.<br />
Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen<br />
in Frage, die nach den Erkenntnissen<br />
der medizinischen Wissenschaft durch besondere<br />
Einwirkungen verursacht sind, denen<br />
bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit<br />
in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung<br />
ausgesetzt sind. Die sog. Volkskrankheiten<br />
wie Muskel- und Skeletterkrankungen<br />
oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb<br />
in der Regel keine Berufskrankheiten sein.<br />
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss<br />
dem <strong>Unfallversicherung</strong>sträger gemeldet werden.<br />
Hierzu sind Unternehmer und Ärzte verpfl<br />
ichtet.<br />
Berufskrankheiten der Wirbelsäule<br />
Die Berufskrankheiten „bandscheibenbedingte<br />
Wirbelsäulenerkrankungen der Lenden- bzw.<br />
der Halswirbelsäule“ (Nr. 2108 bis 2110 der BK-<br />
Liste) sind Anfang 1993 in Kraft getreten. Auch<br />
nach mehreren Jahren praktischer Erfahrungen<br />
Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
3<br />
mit den neuen Berufskrankheiten sind zentrale<br />
Fragen der Expositionsbeurteilung wie der Begutachtung<br />
noch nicht zufrieden stellend gelöst.<br />
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren<br />
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Einfl<br />
üsse in Folge von Arbeit, die zu einer Beeinträchtigung<br />
oder Schädigung der psychischen<br />
oder physischen Gesundheit führen können.<br />
3.2 Wer leistet bei der Umsetzung<br />
des Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes<br />
Unterstützung?<br />
Fast alle Pfl ichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
richten sich laut ArbSchG (Kap. 2.1.1)<br />
an den Unternehmer - für die Kindertageseinrichtungen<br />
sind das zumeist die Träger. Für Kita<br />
in kommunaler Trägerschaft ist das der oberste<br />
Dienstherr, z. B. der haupt- oder ehrenamtliche<br />
Bürgermeister, und bei Kita in freier Trägerschaft<br />
sind das in der Regel die Geschäftsführer der<br />
jeweiligen Institution. Speziell in kirchlichen Kita<br />
kann das auch, je nach Organisation, der Pfarrer<br />
einer Gemeinde oder auch der Bischof sein.<br />
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den<br />
einzelnen Einrichtungen umsetzen zu können,<br />
hat der Unternehmer die Möglichkeit, Aufgaben<br />
auf Mitarbeiter zu übertragen. Jedoch entbindet<br />
ihn das nicht von der grundsätzlichen Verantwortung<br />
für den Arbeitsschutz.<br />
Neben dem Unternehmer befassen sich auf<br />
betrieblicher Ebene unterschiedliche Personen<br />
und Institutionen mit Fragen des Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes:<br />
� Fachkraft für Arbeitssicherheit,<br />
� Sicherheitsbeauftragte,<br />
� Betriebsarzt,<br />
� Personalvertretung,<br />
� Arbeitsschutzausschuss.<br />
Die Aufgaben und Rollen der Akteure im betrieblichen<br />
Arbeitsschutz regeln die §§ 3, 6, 11 des<br />
ASiG (Kap. 2.1.2), das SBG VII und das Recht<br />
der betrieblichen Mitbestimmung (Kap. 2.1.4).<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Profi<br />
in Sachen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.<br />
Sie berät den Arbeitgeber u. a. bei der