Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Personalvertretung<br />
Der Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung<br />
müssen über Angelegenheiten des Arbeitsschutzes<br />
informiert und zu entsprechenden<br />
Vorschlägen gehört werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
hat die Personalvertretung<br />
Mitbestimmungsrechte (Kap. 2.1.4).<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte<br />
arbeiten mit der Personalvertretung<br />
– soweit vorhanden – zusammen. Personal-<br />
und Betriebsräte haben darüber zu wachen,<br />
dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden<br />
Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,<br />
Tarifverträge und Dienstvereinbarungen<br />
bzw. Betriebsvereinbarungen<br />
umgesetzt werden (Infobox 3.6).<br />
Infobox 3.6<br />
Aufgaben der Personalvertretung<br />
� Mitbestimmung bei betrieblichen Regelungen zur<br />
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten<br />
und Gesundheitsschutz,<br />
� Mitbestimmung bei der Bestellung und Zusammenarbeit<br />
mit Vertrauensärzten/Betriebsarzt und<br />
der Fachkraft für Arbeitssicherheit,<br />
� Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement,<br />
� Behandlung von Beschwerden von Arbeitnehmer/innen<br />
(z. B. Überlastungsanzeigen),<br />
� Unterbreitung von Vorschlägen zur betrieblichen<br />
Gesundheitsförderung,<br />
� Initiierung von entsprechenden Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen.<br />
Jedes Mitglied des Personal-/Betriebsrates<br />
hat für die Ausübung dieser Anforderungen<br />
grundsätzlich einen Anspruch auf Grundkenntnisse<br />
im Arbeits- und Gesundheitsschutz, der<br />
Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung und<br />
muss zu diesem Zweck vom Arbeitgeber für<br />
Schulungen freigestellt werden.<br />
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
(GEW) Sachsen steht als Ansprechpartner<br />
für Betriebsräte in Kitas zur Verfügung.<br />
Folgende Angebote werden durch die<br />
GEW gemacht:<br />
� Beratung zu Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen<br />
(nur für GEW- Mitglieder),<br />
� Beratung und Schulung von Personal-<br />
und Betriebsräten,<br />
� regionale ErzieherInnentage,<br />
� Angebot von Info-Materialien.<br />
Ansprechpartner der GEW-Sachsen für <strong>Erzieherinnen</strong><br />
und Erzieher sind im Kap. 5.1 zu<br />
fi nden.<br />
Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
5<br />
Organisation des Arbeitschutzausschusses<br />
Im Arbeitsschutzausschuss, kurz ASA genannt,<br />
wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz koordiniert,<br />
Probleme thematisiert, Anregungen<br />
und Ideen interdisziplinär zusammengetragen<br />
und Entscheidungen vorbereitet. Mögliche Themen<br />
können dabei Gefährdungsbeurteilungen,<br />
die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie<br />
einheitliche Vorgehensweisen im betrieblichen<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement<br />
sein. Der ASA ist kein Entscheidungsgremium,<br />
sondern hat ausschließlich eine beratende<br />
Funktion.<br />
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten<br />
ist der Arbeitgeber verpfl ichtet einen Arbeitsschutzausschuss<br />
einzurichten, der mit folgenden<br />
Mitgliedern auszustatten ist:<br />
� Arbeitgeber (oder ein von ihm bestellter<br />
Beauftragter),<br />
� Betriebsrat,<br />
� Betriebsarzt,<br />
� Sicherheitsfachkraft und<br />
� Sicherheitsbeauftragte(r).<br />
In dem ASA können nach Bedarf weitere Betroffene,<br />
betriebliche Fachleute, andere Beauftragte<br />
(z. B. Qualitäts-Beauftragte, Hygienebeauftragte),<br />
Sachverständige oder Aufsichtspersonen<br />
des zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>strägers<br />
einbezogen werden. Rechtliche Grundlage des<br />
ASA bildet § 11 ASiG (Kap. 2.1.2). Hier wird<br />
auch festgelegt, dass der Arbeitsschutzausschuss<br />
mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten<br />
muss.<br />
Erste Hilfe<br />
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch<br />
einmal zu einer Verletzung kommen, so<br />
sind erforderliche Notfalleinrichtungen und<br />
Sachmittel sowie entsprechend qualifi zierte<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzichtbar.<br />
Hierzu gehört, dass:<br />
� Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar<br />
und leicht zugänglich bereitgestellt und<br />
rechtzeitig ergänzt bzw. erneuert wird,<br />
� eine Übersicht über Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
ausgehängt wird,<br />
� eine Notrufeinrichtung vorhanden ist<br />
und,<br />
� je Gruppe mindestens ein Ersthelfer,<br />
in integrativen und heilpädagogischen<br />
Gruppen zwei Ersthelfer zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Die Grundausbildung für <strong>Erzieherinnen</strong> und<br />
Erzieher erfolgt mit dem Schwerpunkt „Erste