Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Kapitel 2: Rechtliche Grundlagen<br />
2.3. Vom Autogenen Training<br />
bis zum Zeitmanagement –<br />
Welche Rolle haben die<br />
Krankenkassen?<br />
Regina Albrecht, Marleen Thinschmidt<br />
2.3.1 Vorbemerkungen<br />
Die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland<br />
wird derzeit durch drei sog. Megatrends<br />
bestimmt:<br />
� einer steigende Lebenserwartung,<br />
� die Dominanz chronischer Erkrankungen<br />
sowie<br />
� sozial bedingter Ungleichheiten von<br />
Gesundheitschancen.<br />
Die Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />
ist dabei, neben der Aufgabe<br />
eines jeden Einzelnen, auch als eine gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe anzusehen, die von<br />
einer Vielzahl von Akteuren, z. B. Öffentlicher<br />
Gesundheitsdienst, <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>,<br />
<strong>Gesetzliche</strong> Krankenversicherung,<br />
Ärzte oder Betriebsärzte, zu leisten ist.<br />
Grundvoraussetzung zur Stärkung von gesund<br />
erhaltenden Kräften für eine Person ist es in<br />
erster Linie, sich die Bereitschaft zu erhalten,<br />
selbst dazu zu lernen. Das bezieht sich einerseits<br />
auf Informationen, beispielsweise über<br />
Unterstützungsangebote, über Behandlungsformen<br />
oder Freizeitangebote. Aber zum Lernen<br />
gehört auch, sich für Vorschläge zur Lösung<br />
von Problemen oder für die Bewältigung<br />
von Krisen zu öffnen, die Bereitschaft, Hilfe<br />
und Unterstützung eigenständig zu suchen<br />
und dann anzunehmen.<br />
Die Aufgabe der Krankenkassen ist es, dafür<br />
als Wegbereiter und kompetente Unterstützer<br />
zur Verfügung zu stehen (Infobox 2.20).<br />
Die Politik hat in diesem Zusammenhang den<br />
Krankenkassen die Verantwortung für Primärprävention<br />
und (betriebliche) Gesundheitsförderung<br />
zugeschrieben (§§ 20 und 20a SGB V).<br />
Diese Maßnahmen haben in diesem Zusammenhang<br />
einen besonderen Stellenwert, versprechen<br />
sie doch nachhaltige Erfolge bei<br />
rechtzeitigem und gezieltem Einsatz.<br />
Von primärpräventiven Maßnahmen wird<br />
dann gesprochen, wenn diese die Verhütung<br />
einer Krankheit vor ihrem Auftreten bezwecken.<br />
Primärprävention bezieht sich sowohl<br />
auf die Senkung von Belastungen als auch<br />
auf Förderung von Ressourcen und schließt<br />
28<br />
Infobox 2.20<br />
§ 1 SGB V – Solidarität und Eigenverantwortung<br />
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat<br />
die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten,<br />
wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand<br />
zu verbessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit<br />
mit verantwortlich; sie sollen durch eine <strong>gesundheit</strong>sbewusste<br />
Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an<br />
<strong>gesundheit</strong>lichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive<br />
Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation<br />
dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung<br />
zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.<br />
Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch<br />
Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf<br />
gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.<br />
neben krankheitsspezifi schen auch die unspezifi<br />
schen Faktoren mit ein. Dabei werden<br />
<strong>gesundheit</strong>srelevante Bedingungen und Zusammenhänge<br />
berücksichtigt und verändert.<br />
Primärpräventive Maßnahmen werden auf der<br />
Ebene der einzelnen Person, des Settings oder<br />
in der gesamten Bevölkerung durchgeführt in<br />
Form von Information, Aufklärung und Beratung<br />
und/oder Kontext verändernden Maßnahmen<br />
(z. B. betriebliche Gesundheitsförderung<br />
als Organisationsentwicklung).<br />
Unter Gesundheitsförderung werden die Maßnahmen<br />
zusammengefasst, die der Stärkung<br />
von Gesundheitsressourcen und –potenziale<br />
von Menschen dienen – sowohl auf das individuelle<br />
Verhalten als auch auf die Lebensbedingungen<br />
bezogen. Betriebliche Gesundheitsförderung<br />
(BGF) umfasst gemäß der Luxemburger<br />
Deklaration alle gemeinsamen Maßnahmen von<br />
Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft<br />
zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefi<br />
nden am Arbeitsplatz. Dabei können folgende<br />
Ansätze miteinander verknüpft werden:<br />
� Verbesserung der Arbeitsorganisation<br />
und der Arbeitsbedingungen,<br />
� Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung,<br />
� Stärkung persönlicher Kompetenzen<br />
im Sinne eines <strong>gesundheit</strong>sgerechten<br />
Verhaltens.<br />
Das Engagement der Krankenkassen in der<br />
Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
muss sich an den vorgegebenen<br />
<strong>gesundheit</strong>spolitischen Rahmenbedingungen<br />
sowie an den objektiven Möglichkeiten der<br />
Krankenkassen, die insbesondere durch den<br />
Richtwert von 2,78 EUR (2008) je Versicherten<br />
und Kalenderjahr geprägt sind, orientieren. Die<br />
begrenzten Mittel der Krankenkassen erfordern<br />
die Konzentration auf gezielte Interventionen<br />
und eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung<br />
mit allen an der Prävention und Gesundheitsförderung<br />
beteiligten Stellen.