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Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Kapitel 2: Rechtliche Grundlagen<br />

2.3. Vom Autogenen Training<br />

bis zum Zeitmanagement –<br />

Welche Rolle haben die<br />

Krankenkassen?<br />

Regina Albrecht, Marleen Thinschmidt<br />

2.3.1 Vorbemerkungen<br />

Die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland<br />

wird derzeit durch drei sog. Megatrends<br />

bestimmt:<br />

� einer steigende Lebenserwartung,<br />

� die Dominanz chronischer Erkrankungen<br />

sowie<br />

� sozial bedingter Ungleichheiten von<br />

Gesundheitschancen.<br />

Die Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

ist dabei, neben der Aufgabe<br />

eines jeden Einzelnen, auch als eine gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe anzusehen, die von<br />

einer Vielzahl von Akteuren, z. B. Öffentlicher<br />

Gesundheitsdienst, <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>,<br />

<strong>Gesetzliche</strong> Krankenversicherung,<br />

Ärzte oder Betriebsärzte, zu leisten ist.<br />

Grundvoraussetzung zur Stärkung von gesund<br />

erhaltenden Kräften für eine Person ist es in<br />

erster Linie, sich die Bereitschaft zu erhalten,<br />

selbst dazu zu lernen. Das bezieht sich einerseits<br />

auf Informationen, beispielsweise über<br />

Unterstützungsangebote, über Behandlungsformen<br />

oder Freizeitangebote. Aber zum Lernen<br />

gehört auch, sich für Vorschläge zur Lösung<br />

von Problemen oder für die Bewältigung<br />

von Krisen zu öffnen, die Bereitschaft, Hilfe<br />

und Unterstützung eigenständig zu suchen<br />

und dann anzunehmen.<br />

Die Aufgabe der Krankenkassen ist es, dafür<br />

als Wegbereiter und kompetente Unterstützer<br />

zur Verfügung zu stehen (Infobox 2.20).<br />

Die Politik hat in diesem Zusammenhang den<br />

Krankenkassen die Verantwortung für Primärprävention<br />

und (betriebliche) Gesundheitsförderung<br />

zugeschrieben (§§ 20 und 20a SGB V).<br />

Diese Maßnahmen haben in diesem Zusammenhang<br />

einen besonderen Stellenwert, versprechen<br />

sie doch nachhaltige Erfolge bei<br />

rechtzeitigem und gezieltem Einsatz.<br />

Von primärpräventiven Maßnahmen wird<br />

dann gesprochen, wenn diese die Verhütung<br />

einer Krankheit vor ihrem Auftreten bezwecken.<br />

Primärprävention bezieht sich sowohl<br />

auf die Senkung von Belastungen als auch<br />

auf Förderung von Ressourcen und schließt<br />

28<br />

Infobox 2.20<br />

§ 1 SGB V – Solidarität und Eigenverantwortung<br />

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat<br />

die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten,<br />

wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand<br />

zu verbessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit<br />

mit verantwortlich; sie sollen durch eine <strong>gesundheit</strong>sbewusste<br />

Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an<br />

<strong>gesundheit</strong>lichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive<br />

Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation<br />

dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung<br />

zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.<br />

Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch<br />

Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf<br />

gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.<br />

neben krankheitsspezifi schen auch die unspezifi<br />

schen Faktoren mit ein. Dabei werden<br />

<strong>gesundheit</strong>srelevante Bedingungen und Zusammenhänge<br />

berücksichtigt und verändert.<br />

Primärpräventive Maßnahmen werden auf der<br />

Ebene der einzelnen Person, des Settings oder<br />

in der gesamten Bevölkerung durchgeführt in<br />

Form von Information, Aufklärung und Beratung<br />

und/oder Kontext verändernden Maßnahmen<br />

(z. B. betriebliche Gesundheitsförderung<br />

als Organisationsentwicklung).<br />

Unter Gesundheitsförderung werden die Maßnahmen<br />

zusammengefasst, die der Stärkung<br />

von Gesundheitsressourcen und –potenziale<br />

von Menschen dienen – sowohl auf das individuelle<br />

Verhalten als auch auf die Lebensbedingungen<br />

bezogen. Betriebliche Gesundheitsförderung<br />

(BGF) umfasst gemäß der Luxemburger<br />

Deklaration alle gemeinsamen Maßnahmen von<br />

Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft<br />

zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefi<br />

nden am Arbeitsplatz. Dabei können folgende<br />

Ansätze miteinander verknüpft werden:<br />

� Verbesserung der Arbeitsorganisation<br />

und der Arbeitsbedingungen,<br />

� Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung,<br />

� Stärkung persönlicher Kompetenzen<br />

im Sinne eines <strong>gesundheit</strong>sgerechten<br />

Verhaltens.<br />

Das Engagement der Krankenkassen in der<br />

Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

muss sich an den vorgegebenen<br />

<strong>gesundheit</strong>spolitischen Rahmenbedingungen<br />

sowie an den objektiven Möglichkeiten der<br />

Krankenkassen, die insbesondere durch den<br />

Richtwert von 2,78 EUR (2008) je Versicherten<br />

und Kalenderjahr geprägt sind, orientieren. Die<br />

begrenzten Mittel der Krankenkassen erfordern<br />

die Konzentration auf gezielte Interventionen<br />

und eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung<br />

mit allen an der Prävention und Gesundheitsförderung<br />

beteiligten Stellen.

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