Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
Beschaffung technischer Arbeitsmittel und persönlicher<br />
Schutzausrüstung sowie bei der Gestaltung<br />
ergonomischer Arbeitsplätze (Infobox<br />
3.3). Außerdem unterstützt die Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit ihn bei der Gefährdungsbeurteilung,<br />
begutachtet die Arbeitsplätze der Mitarbeiter<br />
und unterbreitet Vorschläge, wie eventuell<br />
vorhandene Defi zite behoben werden können<br />
(§ 6 ASiG, Kap. 2.1.2).<br />
Infobox 3.3<br />
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer<br />
und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus<br />
sicherheitstechnischer Sicht bei der:<br />
� Durchführung des Arbeitsschutzes,<br />
� Gefährdungsbeurteilung,<br />
� Planung von Arbeitsplätzen,<br />
� Gestaltung der Arbeitsabläufe,<br />
� Auswahl technischer Arbeitsmittel,<br />
� Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung.<br />
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bedürfen<br />
einer besonderen Fachkunde (Ingenieure, Techniker,<br />
Meister). Sie werden vom Arbeitgeber<br />
schriftlich bestellt.<br />
Betriebsarzt<br />
Der Betriebsarzt ist der Ansprechpartner für alle<br />
Fragen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung<br />
aus medizinischer Sicht. Für<br />
diese Aufgaben sind nur Mediziner mit einer<br />
speziellen Ausbildung zugelassen. Sie führen<br />
die Bezeichnung „Betriebsarzt“ oder „Arbeitsmediziner“.<br />
Der Betriebsarzt unterstützt den Unternehmer<br />
bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
(Infobox 3.4).<br />
Infobox 3.4<br />
Aufgaben des Betriebsarztes<br />
Der Betriebsarzt berät den Unternehmer und dessen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus medizinischer<br />
Sicht bei der:<br />
� Durchführung des Arbeitsschutzes,<br />
� Gefährdungsbeurteilung,<br />
� Planung von Arbeitsplätzen,<br />
� Gestaltung der Arbeitsabläufe,<br />
� Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung<br />
und des Hautschutzes,<br />
� Organisation der Ersten Hilfe,<br />
� Wiedereingliederung von Mitarbeitern,<br />
� Darüber hinaus führt er Beratungen und Untersuchungen<br />
der Beschäftigten durch. Auswahl<br />
der persönlichen Schutzausrüstung.<br />
Er hilft, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so zu<br />
gestalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitar-<br />
4<br />
beiter bei der Arbeit gesund bleiben. Er berät<br />
das Unternehmen in allen Fragen der medizinischen<br />
Vorsorge, z. B. zum Thema Belastungen<br />
der Wirbelsäule. Er informiert über erforderliche<br />
Impfungen, mögliche Gefährdungen und wie<br />
diese behoben werden können. Außerdem gehört<br />
es zu seinen Aufgaben den Unternehmer<br />
bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb<br />
sowie bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern<br />
zu unterstützen, die nach einer längeren<br />
Erkrankung wieder einsteigen (§ 3 ASiG, Kap.<br />
2.1.2).<br />
Sicherheitsbeauftragte<br />
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein wichtiges<br />
Bindeglied zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern.<br />
Er trägt den Gedanken des Arbeitsschutzes<br />
und der Gesundheitsförderung in<br />
die Praxis und hält den Unternehmer über die<br />
aktuelle Sicherheits- und Gefährdungssituation<br />
auf dem Laufenden (Infobox 3.5). Deshalb<br />
sollte für diese wichtige und ehrenamtliche<br />
Funktion eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter<br />
mit Weitblick, Verantwortungsgefühl und<br />
hoher sozialer Kompetenz ausgewählt werden.<br />
Infobox 3.5<br />
Aufgaben der/s Sicherheitsbeauftragten<br />
� Unterstützen aller Mitarbeiter bei der Durchführung<br />
des Arbeitsschutzes,<br />
� Geben von Anstöße zur Verbesserung der Sicherheit<br />
und Gesundheit,<br />
� Information über Sicherheitsprobleme, dabei v. a.:<br />
� Achtung auf den Zustand der Schutzeinrichtungen<br />
und deren Benutzung,<br />
� Achtung auf den Zustand der persönlichen<br />
Schutzausrüstungen und deren Benutzung,<br />
� Meldung sicherheitstechnischer Mängel an<br />
Vorgesetzten,<br />
� Information der Mitarbeiter über den sicheren<br />
Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen,<br />
� Kümmern um neue Mitarbeiter,<br />
� Teilnahme an Betriebsbegehungen und Untersuchungen<br />
von Unfall- und Berufskrankheiten.<br />
Dennoch muss an dieser Stelle darauf hingewiesen<br />
werden, dass die/der Sicherheitsbeauftragte<br />
keine Weisungsbefugnis gegenüber<br />
den Kolleginnen und Kollegen hat.<br />
Ab einer Unternehmensgröße von 20 Personen<br />
(Beschäftigte und betreute Kinder!) ist<br />
die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten<br />
Pfl icht (Kap. 2.1.14). In speziellen von der<br />
<strong>Unfallversicherung</strong> angebotenen Seminaren<br />
hat der Unternehmer die Möglichkeit seine Sicherheitsbeauftragten<br />
qualifi zieren zu lassen.