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Erzieherinnen- gesundheit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

Beschaffung technischer Arbeitsmittel und persönlicher<br />

Schutzausrüstung sowie bei der Gestaltung<br />

ergonomischer Arbeitsplätze (Infobox<br />

3.3). Außerdem unterstützt die Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit ihn bei der Gefährdungsbeurteilung,<br />

begutachtet die Arbeitsplätze der Mitarbeiter<br />

und unterbreitet Vorschläge, wie eventuell<br />

vorhandene Defi zite behoben werden können<br />

(§ 6 ASiG, Kap. 2.1.2).<br />

Infobox 3.3<br />

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer<br />

und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus<br />

sicherheitstechnischer Sicht bei der:<br />

� Durchführung des Arbeitsschutzes,<br />

� Gefährdungsbeurteilung,<br />

� Planung von Arbeitsplätzen,<br />

� Gestaltung der Arbeitsabläufe,<br />

� Auswahl technischer Arbeitsmittel,<br />

� Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung.<br />

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bedürfen<br />

einer besonderen Fachkunde (Ingenieure, Techniker,<br />

Meister). Sie werden vom Arbeitgeber<br />

schriftlich bestellt.<br />

Betriebsarzt<br />

Der Betriebsarzt ist der Ansprechpartner für alle<br />

Fragen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung<br />

aus medizinischer Sicht. Für<br />

diese Aufgaben sind nur Mediziner mit einer<br />

speziellen Ausbildung zugelassen. Sie führen<br />

die Bezeichnung „Betriebsarzt“ oder „Arbeitsmediziner“.<br />

Der Betriebsarzt unterstützt den Unternehmer<br />

bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

(Infobox 3.4).<br />

Infobox 3.4<br />

Aufgaben des Betriebsarztes<br />

Der Betriebsarzt berät den Unternehmer und dessen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus medizinischer<br />

Sicht bei der:<br />

� Durchführung des Arbeitsschutzes,<br />

� Gefährdungsbeurteilung,<br />

� Planung von Arbeitsplätzen,<br />

� Gestaltung der Arbeitsabläufe,<br />

� Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung<br />

und des Hautschutzes,<br />

� Organisation der Ersten Hilfe,<br />

� Wiedereingliederung von Mitarbeitern,<br />

� Darüber hinaus führt er Beratungen und Untersuchungen<br />

der Beschäftigten durch. Auswahl<br />

der persönlichen Schutzausrüstung.<br />

Er hilft, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so zu<br />

gestalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitar-<br />

4<br />

beiter bei der Arbeit gesund bleiben. Er berät<br />

das Unternehmen in allen Fragen der medizinischen<br />

Vorsorge, z. B. zum Thema Belastungen<br />

der Wirbelsäule. Er informiert über erforderliche<br />

Impfungen, mögliche Gefährdungen und wie<br />

diese behoben werden können. Außerdem gehört<br />

es zu seinen Aufgaben den Unternehmer<br />

bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb<br />

sowie bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern<br />

zu unterstützen, die nach einer längeren<br />

Erkrankung wieder einsteigen (§ 3 ASiG, Kap.<br />

2.1.2).<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein wichtiges<br />

Bindeglied zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern.<br />

Er trägt den Gedanken des Arbeitsschutzes<br />

und der Gesundheitsförderung in<br />

die Praxis und hält den Unternehmer über die<br />

aktuelle Sicherheits- und Gefährdungssituation<br />

auf dem Laufenden (Infobox 3.5). Deshalb<br />

sollte für diese wichtige und ehrenamtliche<br />

Funktion eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter<br />

mit Weitblick, Verantwortungsgefühl und<br />

hoher sozialer Kompetenz ausgewählt werden.<br />

Infobox 3.5<br />

Aufgaben der/s Sicherheitsbeauftragten<br />

� Unterstützen aller Mitarbeiter bei der Durchführung<br />

des Arbeitsschutzes,<br />

� Geben von Anstöße zur Verbesserung der Sicherheit<br />

und Gesundheit,<br />

� Information über Sicherheitsprobleme, dabei v. a.:<br />

� Achtung auf den Zustand der Schutzeinrichtungen<br />

und deren Benutzung,<br />

� Achtung auf den Zustand der persönlichen<br />

Schutzausrüstungen und deren Benutzung,<br />

� Meldung sicherheitstechnischer Mängel an<br />

Vorgesetzten,<br />

� Information der Mitarbeiter über den sicheren<br />

Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen,<br />

� Kümmern um neue Mitarbeiter,<br />

� Teilnahme an Betriebsbegehungen und Untersuchungen<br />

von Unfall- und Berufskrankheiten.<br />

Dennoch muss an dieser Stelle darauf hingewiesen<br />

werden, dass die/der Sicherheitsbeauftragte<br />

keine Weisungsbefugnis gegenüber<br />

den Kolleginnen und Kollegen hat.<br />

Ab einer Unternehmensgröße von 20 Personen<br />

(Beschäftigte und betreute Kinder!) ist<br />

die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten<br />

Pfl icht (Kap. 2.1.14). In speziellen von der<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> angebotenen Seminaren<br />

hat der Unternehmer die Möglichkeit seine Sicherheitsbeauftragten<br />

qualifi zieren zu lassen.

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