Die Neue Hochschule - Hlb
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<strong>Hochschule</strong>n das Risiko des Anfängerzuwachses.<br />
Je zusätzlichem Anfänger<br />
erhält die <strong>Hochschule</strong> jährlich 4.000<br />
Euro (in NRW erhalten die <strong>Hochschule</strong>n<br />
5.000 Euro). Wenn die Studienanfänger<br />
ausbleiben, hat die <strong>Hochschule</strong><br />
zwar investiert, muss die Mittel aber<br />
Bund und Länder haben den erfolgreichen<br />
Hochschulpakt 2020 um eine dritte<br />
Säule erweitert: Den Qualitätspakt<br />
Lehre zur Verbesserung von Studienbedingungen<br />
und Lehrqualität an den<br />
<strong>Hochschule</strong>n. Hierfür stellt der Bund<br />
im Zeitraum von 2011 bis 2020 insgesamt<br />
rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung<br />
– ein in der Geschichte der deutschen<br />
Hochschulpolitik beispielloses<br />
Engagement für die Hochschullehre.<br />
Vielfältige Fördermöglichkeiten<br />
für die <strong>Hochschule</strong>n<br />
Gefördert wird erstens eine bessere<br />
Personalausstattung der <strong>Hochschule</strong>n<br />
auf allen Ebenen – vom Professor über<br />
den Mittelbau bis zum Tutor. <strong>Die</strong> Länder<br />
stellen sicher, dass dies kapazitätsneutral<br />
geschieht und damit tatsächlich<br />
zu einer Verbesserung der Betreuungssituation<br />
an den <strong>Hochschule</strong>n<br />
führt.<br />
Zweitens werden Maßnahmen zur<br />
Qualifizierung des Hochschulpersonals<br />
für die Aufgaben in Lehre, Betreuung<br />
und Beratung gefördert. <strong>Die</strong>s zielt<br />
sowohl auf Nachwuchskräfte am<br />
Beginn ihrer Laufbahn als auch auf<br />
berufserfahrene Hochschullehrer.<br />
Drittens sollen neue Impulse zur Weiterentwicklung<br />
der Lehrqualität und<br />
zur Professionalisierung der Lehre von<br />
der Förderung profitieren. Hierzu<br />
gehören sowohl hochschulinterne<br />
Ansätze als auch fach- oder methodenbezogene<br />
Verbünde.<br />
zurückzahlen. Daher sind die <strong>Hochschule</strong>n<br />
zurückhaltend mit vorgelagerten<br />
Investitionen. Das hat Auswirkungen:<br />
<strong>Die</strong> Durchfallquoten und die Überlast<br />
in den Studiengängen sind angestiegen.<br />
Positiv bewertete Buchholz das<br />
Nachdenken über neue Lehr- und Lernformen.<br />
So wird darüber nachgedacht,<br />
Qualitätspakt Lehre<br />
Antragsberechtigt sind die rund 240<br />
staatlichen <strong>Hochschule</strong>n in Deutschland.<br />
Eine gemeinsame Antragstellung<br />
mehrerer <strong>Hochschule</strong>n ist ebenso möglich<br />
wie die Einbindung von außerhochschulischen<br />
Einrichtungen und<br />
Vereinigungen, z.B. Fachgesellschaften.<br />
Der Bund finanziert die zusätzlichen<br />
Personal- und Sachkosten, die den<br />
<strong>Hochschule</strong>n zur Durchführung der<br />
bewilligten Maßnahmen entstehen, in<br />
voller Höhe. Das jeweilige Sitzland stellt<br />
die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen<br />
sicher. Mit einer Förderdauer von<br />
bis zu fünf Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit<br />
bis zum Ende der Programmlaufzeit<br />
im Dezember 2020<br />
erhalten die <strong>Hochschule</strong>n langfristige<br />
Planungssicherheit.<br />
Qualität und<br />
regionale Ausgewogenheit<br />
<strong>Die</strong> Förderung soll in der Breite der<br />
Hochschullandschaft wirken, also nicht<br />
auf wenige „Exzellenzhochschulen“<br />
begrenzt sein. Anträge der <strong>Hochschule</strong>n<br />
werden in einem expertengeleiteten<br />
Verfahren auf ihre Qualität hin bewertet.<br />
Dabei werden Ausgangslage und<br />
Bedarf der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> in<br />
den Blick genommen.<br />
Sowohl <strong>Hochschule</strong>n, die bereits viel<br />
für Studium und Lehre tun, als auch<br />
<strong>Hochschule</strong>n mit großem Nachholbedarf<br />
sollen von der Förderung profitieren<br />
können. Entscheidend ist die<br />
Frage, welche Möglichkeiten zur Verbesserung<br />
der Studienbedingungen<br />
hlb-AKTUELL 07<br />
das Selbstlernen der Studierenden im<br />
Bereich des Grundlagenwissens mit<br />
Unterstützung von Mentoren zu fördern<br />
und modulübergreifende Prüfungen<br />
einzuführen.<br />
jeweils vor Ort bestehen und welchen<br />
Beitrag die beantragten Maßnahmen<br />
hierzu leisten können. Zwölf im<br />
Bereich der Hochschullehre ausgewiesene<br />
Expertinnen und Experten aus<br />
Wissenschaft, Hochschulmanagement<br />
und Studierendenschaft werden unter<br />
diesen Gesichtspunkten über die Förderwürdigkeit<br />
der Anträge urteilen.<br />
Sofern die inhaltlichen und qualitativen<br />
Förderkriterien erfüllt sind, wird<br />
eine regionale Ausgewogenheit der<br />
Förderung angestrebt. Deshalb steht in<br />
jedem Land für die Förderung der<br />
<strong>Hochschule</strong>n ein vorab vereinbartes<br />
Mittelvolumen aus dem Programm zur<br />
Verfügung. Wenn diese Mittel in<br />
einem Land nicht ausgeschöpft werden,<br />
können sie für förderwürdige<br />
Anträge von <strong>Hochschule</strong>n in anderen<br />
Ländern verwendet werden. Über die<br />
Förderung und deren Höhe befinden<br />
die Expertinnen und Experten<br />
gemeinsam mit Vertretern des Bundes<br />
und der Länder.<br />
Förderbeginn im Jahr 2011<br />
Grundlage des Qualitätspakts Lehre ist<br />
eine gemeinsame Vereinbarung der<br />
Regierungschefs von Bund und Ländern,<br />
die am 10. Juni 2010 beschlossen<br />
wurde. <strong>Die</strong> <strong>Hochschule</strong>n haben<br />
dann vier Monate Zeit, um ihre Anträge<br />
in der ersten Bewilligungsrunde<br />
einzureichen. Förderbeginn ist zum<br />
Wintersemester 2011/2012. Eine zweite<br />
Bewilligungsrunde mit Antragsfrist<br />
im Herbst 2011 und geplantem Förderbeginn<br />
zum Sommersemester 2012<br />
wird sich anschließen.<br />
DNH 6 ❘ 2010<br />
Hubert Mücke<br />
BMBF