Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. Allgemeine ... - Lbs
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7092059 2 032011 E<br />
Entgelttabelle<br />
Stand: 01.03.2011<br />
C. Dienstleistungen während der<br />
Tilgungszeit<br />
Schuldnerwechsel<br />
auf Angehörige und auf sonstige Übernehmer * oder im<br />
Erbfall abweichend von der gesetzlichen, testamentarischen<br />
oder erbvertraglichen Nachfolge.<br />
* Bei VK/ZK: sofern k<strong>ein</strong>e Abschlussgebühr gezahlt ist,<br />
zzgl. 1 % Abschlussgebühr<br />
Bereithaltungszinsen bei Bauspardarlehen<br />
(ab Zuteilungstermin 31.03.2006)<br />
Änderung der Sicherstellung<br />
Bearbeitung von vorzeitigen Rückzahlungen im außerkollektiven<br />
Kreditgeschäft<br />
Ausfertigung von Urkunden<br />
(z. B. Abtretungs-, Pfandentlassungserklärung,<br />
Zweitschrift der Löschungsbewilligung,<br />
Teillöschungsbewilligung)<br />
Servicedienstleistungen für LBS-WohnRiester<br />
- LBS-WohnRiester Baudarlehen<br />
- LBS-WohnRiester Bauspardarlehen (nur Alttarif)<br />
Kontoführung – nur für die Alttarife<br />
Tarife 1–3, LBS-VARIO Hannover, Tarife Classic Berlin,<br />
Tarif 4 Berlin, Tarif Vario Berlin<br />
Entgeltsatz<br />
1 % der Restschuld mind. 50,00 EUR je Vertrag<br />
Bei VK/ZK:<br />
- Restschuld = Kreditsumme abzüglich Guthaben<br />
- k<strong>ein</strong>e Gebühr für Übertragung Sparvertrag<br />
2 % p. a. ab dem 13. Monatsersten<br />
seit Bereithaltung<br />
0,3 % der Restschuld<br />
mind. 30,00 EUR – max. 250,00 EUR<br />
100,00 EUR<br />
(unabhängig von der Höhe des Ablöseentgeltes)<br />
pauschal für alle Institute 50,00 EUR je Urkunde<br />
12,00 EUR p. a.<br />
9,20 EUR je Konto<br />
Für sonstige Dienstleistungen (Mehraufwand), deren Entgelt in der obigen Entgelttabelle nicht geregelt ist, kann die<br />
Bausparkasse <strong>ein</strong>, dem Kostenaufwand entsprechendes, angemessenes Entgelt berechnen. Für dieses Entgelt gilt <strong>ein</strong> Richtsatz<br />
von 50,00 EUR je angefangene Arbeitsstunde (z. B. für mehrmalige informative Vorfälligkeitsberechnungen oder<br />
Fremdmittelbesch<strong>ein</strong>igungen bei mehreren Verträgen).<br />
Kostenschlüssel zum LBS-MehrWert-Paket (§ 16 Abs. 2, 3, 4 ABB)<br />
Die MehrWert-Pauschale setzt sich zusammen aus den Gesamtkosten sowie <strong>ein</strong>er unveränderlichen Vorhalteentschädigung.<br />
Die Gesamtkosten der MehrWert-Pauschale setzen sich zusammen aus der Summe der Kosten der jeweiligen Einzelleistungen<br />
im LBS-MehrWertPaket multipliziert mit <strong>ein</strong>er jeweils auf die Einzelleistung bezogenen Quote der Inanspruchnahme.<br />
Eine wesentliche Veränderung gemäß § 16 Abs. 3 ABB liegt vor, wenn sich die Gesamtkosten der MehrWert-Pauschale um mehr<br />
als 25 % verändern. Bemessungsgrundlage für die Veränderung sind die in der Prozesskostenrechnung aufgestellten<br />
Gesamtkosten des Geschäftsjahres 2009.<br />
<strong>Wir</strong>d <strong>ein</strong>e wesentliche Veränderung festgestellt, so wird diese bis zum zweiten Folgejahr im gleichen Verhältnis auf das pauschale<br />
Entgelt umlegt. Eine Feststellung der Gesamtkosten erfolgt jeweils zum Ende <strong>ein</strong>es Kalenderjahres im Anschluss an die<br />
Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.<br />
Bei <strong>ein</strong>er Erhöhung oder Senkung der MehrWert-Pauschale gelten die in dem Kalenderjahr festgestellten Gesamtkosten als neue<br />
Bemessungsgrundlage. Bei <strong>ein</strong>er Anpassung der Gesamtkosten der Mehrwert-Pauschale kann der Bausparer von der Bausparkasse<br />
<strong>ein</strong>e Darlegung dieser Gesamtkosten verlangen, aus der ersichtlich ist, in welchen Umfang sich die Veränderungen er<strong>geben</strong>.<br />
Kostenschlüssel für Einzelleistungen (§ 16 Abs. 1, 4 ABB)<br />
Der Kostenschlüssel für jede in der Entgelttabelle genannte Einzelleistung setzt sich aus internen und externen Kosten sowie<br />
<strong>ein</strong>er unveränderlichen Vorhalteentschädigung zusammen. Die internen Kosten bestehen aus den Kostenarten Personalkosten,<br />
Sachkosten, IT-Kosten und Raumkosten und beruhen auf Grundlage der branchenüblichen Prozesskostenrechnung. Externe<br />
Kosten sind Dienstleistungen und Sachkosten, die Dritte der Bausparkasse für die Erbringung <strong>ein</strong>er Leistung in Rechnung stellen.<br />
Die Gewichtung von internen und externen Kosten sowie <strong>ein</strong>er Vorhalteentschädigung ist für jede Einzelleistung unterschiedlich.<br />
Eine wesentliche Veränderung gemäß § 16 Abs. 1 ABB liegt vor, wenn sich die Gesamtkosten bezogen auf interne und externe<br />
Kosten um mehr als 25 % verändern. Bemessungsgrundlage für die Veränderung sind die in der Prozesskostenrechnung aufgestellten<br />
Gesamtkosten des Geschäftsjahres 2009.<br />
<strong>Wir</strong>d <strong>ein</strong>e wesentliche Veränderung der Gesamtkosten für <strong>ein</strong>e Einzelleistung festgestellt, so wird diese innerhalb von sechs<br />
Monaten im gleichen Verhältnis auf das Entgelt derjenigen Einzelleistung umgelegt. Eine Feststellung der Gesamtkosten erfolgt<br />
jeweils zum Ende <strong>ein</strong>es Kalenderjahres im Anschluss an die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Bei <strong>ein</strong>er<br />
Erhöhung oder Senkung des Entgeltes gelten die in dem Kalenderjahr festgestellten Gesamtkosten als neue Bemessungsgrundlage.<br />
Bei <strong>ein</strong>er Anpassung der Gesamtkosten kann der Bausparer von der Bausparkasse <strong>ein</strong>e Darlegung der internen und externen<br />
Kosten verlangen, aus der ersichtlich ist, in welchen Umfang sich Veränderungen der Gesamtkosten er<strong>geben</strong>.