Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. Allgemeine ... - Lbs
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Konditionenübersicht<br />
Classic WR Classic·Top Finanz WR Classic·Mini WR<br />
Sparphase (RA*/RE) (RB*/RG) (RC*/RH) (RD*/RJ)<br />
Bausparsumme<br />
mindestens<br />
10.000 E<br />
mindestens<br />
50.000 E<br />
mindestens<br />
10.000 E<br />
Regelsparbeitrag<br />
(mtl. pro 1.000 E Bausparsumme)<br />
4 E 4 E 4 E<br />
Guthabenzins p. a. 0,50 % 0,50 % 0,50 %<br />
Bonus – 0,50 %<br />
bei <strong>ein</strong>er Vertragslaufzeit<br />
> 10 Jahre,<br />
– –<br />
Mindestguthaben (in % der Bausparsumme)<br />
Zuteilung und Darlehensverzicht<br />
40 % 40 % 40 %<br />
Mindestsparzeit 18 Monate 18 Monate 18 Monate<br />
Zinsfaktor zur Berechnung der BWZ (Bewertungszahl) 71 115 115 71<br />
Mindest-BWZ 170 170 170<br />
Abschlussgebühr (in % der Bausparsumme)<br />
Darlehensphase<br />
1,00 % 1,00 % 1,00 %<br />
Sollzins p. a. 3,25 % 2,90 % 1,75 %<br />
Effektiver Jahreszins nach Preisangabenverordnung 3,44 % 3,52 % 3,16 % 2,08 %<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
(mtl. pro 1.000 E Bausparsumme)<br />
4 E 6 E 6 E 8 E<br />
*technisches Vertragskürzel bei Wahl des Servicepaketes zusammengefasster Dienstleistungen gem. § 16 Abs. 2<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen anfallende Entgelte werden gemäß § 6 Abs. 2 und § 16 (Teil A) der ABB Classic WohnRiester sowie nach<br />
§ 6 Abs. 3 (Teil B) der Zusatzbedingungen LBS Classic WohnRiester erhoben.<br />
Hinweis: Alle Umsätze im Leistungsverhältnis Bausparkasse zum Kunden aus dem Einlagen- und Darlehensgeschäft sind umsatzsteuerfreie<br />
Bankumsätze.<br />
§ 1 Bausparsumme, Vertragsabschluss, Abschlussgebühr, Wahl der Tarifvariante, Wechsel der Tarifvariante<br />
(1) Der Bausparvertrag lautet über <strong>ein</strong>e Bausparsumme, die <strong>ein</strong> Vielfaches<br />
von 1.000 EUR beträgt und dabei 10.000 EUR, in der Tarifvariante<br />
Classic•Top Finanz WR 50.000 EUR, nicht unterschreitet.<br />
(2) Der Bausparvertrag kommt mit dem Tage zustande, an dem der<br />
Antrag auf Abschluss bei der Bausparkasse <strong>ein</strong>geht, wenn sie nicht<br />
innerhalb von 2 Monaten widerspricht. Die Bausparkasse bestätigt<br />
dem Bausparer unverzüglich den Abschluss des Bausparvertrages.<br />
(3) Die Abschlussgebühr beträgt 1 % der Bausparsumme. Der Anspruch<br />
auf die Abschlussgebühr entsteht mit Abschluss des Bausparvertrages.<br />
Sie wird in gleichmäßigen Jahresbeträgen über <strong>ein</strong>en<br />
Zeitraum von fünf Jahren fällig und zwar erstmals zum Vertragsbeginn<br />
und anschließend zu den vier folgenden Jahrestagen<br />
des Vertragsbeginns. Die fälligen Jahresbeträge der Abschlussgebühr<br />
werden jeweils dem Bausparkonto belastet. Eingehende<br />
Zahlungen werden zunächst auf fällige Jahresbeträge der Abschlussgebühr<br />
angerechnet. <strong>Wir</strong>d der Bausparvertrag beendet, bevor<br />
die Abschlussgebühr in voller Höhe dem Bausparkonto belastet<br />
worden ist, erlischt der Anspruch der Bausparkasse auf die<br />
noch nicht fälligen anteiligen Jahresbeträge der Abschlussgebühr.<br />
Die Abschlussgebühr wird im Übrigen nicht – auch nicht anteilig –<br />
zurückgezahlt oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag<br />
durch den Bausparer gekündigt, die Bausparsumme<br />
ermäßigt oder nicht voll in Anspruch genommen wird. Gelangt<br />
das Bauspardarlehen zur Auszahlung, bevor die Abschlussgebühr<br />
in voller Höhe dem Bausparkonto belastet worden ist, so werden<br />
die noch offenen anteiligen Jahresbeträge zu den jeweiligen Fäl-<br />
§ 2 Sparzahlungen<br />
(1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der<br />
zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 v. T. der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).<br />
(2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von<br />
ihrer Zustimmung abhängig machen, soweit sie im Sparjahr unter<br />
Einbeziehung der Regelsparbeiträge den als Sonderausgaben abzugsfähigen<br />
Höchstbetrag nach § 10a Abs.1 EStG in der jeweils<br />
gültigen Fassung überschreiten. Die Bausparkasse wird die Zustimmung<br />
nur aus bauspartechnischen Gründen verweigern.<br />
(3) Spar<strong>ein</strong>zahlungen über die Bausparsumme hinaus sind nicht förderfähig.<br />
Die Zinsen und Zulagen aus dem bereits <strong>ein</strong>gezahlten<br />
Guthaben werden weiter gutgeschrieben. Übersteigt das Bau-<br />
ligkeitsterminen nach Satz 2 dem Bauspardarlehenskonto belastet<br />
und erhöhen die Darlehensschuld.<br />
(4) Der Bausparer entscheidet bei Vertragsabschluss zwischen drei Tarifvarianten.<br />
Die Tarifvarianten unterscheiden sich in der Höhe des<br />
Zins- und Tilgungsbeitrages sowie der Darlehensverzinsung (§ 10<br />
Abs. 1 und 2) und im Zinsfaktor für die Berechnung der Bewertungszahl<br />
(§ 4 Abs. 5).<br />
(5) Der Bausparer kann in der Tarifvariante Classic WR durch schriftliche<br />
Mitteilung an die Bausparkasse zwischen <strong>ein</strong>em Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
von 6 ‰ oder 4 ‰ der Bausparsumme wählen (Tilgungswahlrecht).<br />
Hat er s<strong>ein</strong> Wahlrecht ausgeübt, bleibt er an<br />
s<strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>mal getroffene Entscheidung gebunden. Bis zur Ausübung<br />
des Wahlrechts wird der Vertrag für die Berechnung der Bewertungszahl<br />
in der Tarifvariante<br />
Classic WR mit <strong>ein</strong>em Zins- und Tilgungsbeitrag von 6 ‰ der Bausparsumme<br />
geführt.<br />
(6) Hat der Bausparer die Tarifvariante Classic•Top Finanz WR oder die<br />
Tarifvariante Classic•Mini WR gewählt, so ist <strong>ein</strong>malig durch<br />
schriftliche Mitteilung an die Bausparkasse <strong>ein</strong> Wechsel in die Tarifvariante<br />
Classic WR möglich.<br />
Andere Variantenwechsel sind ausgeschlossen.<br />
(7) Nach Kündigung des Bausparvertrages oder nach Zuteilung der<br />
Bausparsumme ist <strong>ein</strong>e Ausübung des Tilgungswahlrechts in der<br />
Tarifvariante Classic WR oder <strong>ein</strong> Variantenwechsel nicht mehr<br />
möglich.<br />
sparguthaben die Bausparsumme um mehr als 1.000 EUR bietet<br />
die Bausparkasse dem Bausparer an, s<strong>ein</strong>en Bausparvertrag um<br />
10.000 EUR zu erhöhen. Meldet sich der Bausparer innerhalb <strong>ein</strong>er<br />
Frist von sechs Wochen nach Übersendung des Angebots nicht,<br />
wird die Bausparkasse die Erhöhung vornehmen, um die Förderfähigkeit<br />
des Vertrages zu gewährleisten. Macht die Bausparkasse<br />
von der Erhöhung Gebrauch, steht dem Bausparer <strong>ein</strong> Sonderkündigungsrecht<br />
für den Erhöhungsbetrag zu und er kann abweichend<br />
von § 14 Abs. 1 die sofortige Rückzahlung s<strong>ein</strong>es auf den Erhöhungsanteil<br />
<strong>ein</strong>gezahlten Bausparguthabens verlangen. Das<br />
Kündigungsrecht kann längstens sechs Wochen nach Zugang der<br />
Mitteilung der Bausparkasse von der Erhöhung ausgeübt werden.