Download - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
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»Die Zeit ordnet viele Dinge.«<br />
Pierre Corneille (1606 – 1684),<br />
französischer Dramatiker<br />
<strong>und</strong> Bühnendichter<br />
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FORUM DREI | NOVEMBER 2006<br />
Was macht ein Gebäude oder eine Industrieanlage<br />
zu einem denkmalgeschützten<br />
Objekt?<br />
Dr. Kirsten: Dies ist im Sächsischen Denkmalschutzgesetz<br />
definiert: Zunächst geht es um<br />
eine von Menschen geschaffene Sache, wodurch<br />
sich das Objekt vom Naturdenkmal unterscheidet.<br />
Dies können also Gebäude, sogenannte<br />
Sachgesamtheiten (zum Beispiel ein Herrenhaus<br />
mit Kapelle <strong>und</strong> umliegender Parkanlage),<br />
Parks, Industrieanlagen, Bergbauanlagen, aber<br />
auch Straßenbahnen oder Schiffe sein.<br />
Damit drängt sich die Vermutung auf, dass<br />
Gebäude mit einem gewissen Mindestalter –<br />
sagen wir vor 1920 gebaut – automatisch<br />
unter Denkmalschutz stehen.<br />
Dr. Kirsten: Nein. Nicht das Alter oder der Erhaltungszustand,<br />
sondern festgelegte objektive Kriterien<br />
bestimmen, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz<br />
gestellt wird oder nicht. Es ist festzu-<br />
ALTE STADT. NEUE STADT.<br />
„DENKMALSCHUTZ<br />
KANN MAN NICHT<br />
ERZWINGEN“<br />
Gespräch mit Dr. Michael Kirsten, Leiter<br />
der Abteilung Gebietsdenkmalpflege beim<br />
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen<br />
Mit r<strong>und</strong> 120.000 Denkmälern steht der Freistaat Sachsen ganz oben in der Liste der B<strong>und</strong>esländer,<br />
wenn es um wertvolle Gebäude oder technische Anlagen geht. 15.000 denkmalgeschützte<br />
Häuser <strong>und</strong> Anlagen in Leipzig, 10.000 in Dresden, dazu flächendeckend historische<br />
Gebäude in allen Winkeln des Freistaats machen die kulturgeschichtliche Bedeutung Sachsens<br />
aus. Im Landesamt für Denkmalpflege in Dresden widmen sich r<strong>und</strong> 60 Mitarbeiter der Pflege<br />
der sächsischen Denkmäler <strong>und</strong> wissenschaftlichen Aufgaben wie der Listenerfassung <strong>und</strong><br />
Fragen der Restaurierung.<br />
stellen, ob ein Haus eine geschichtliche, künstlerische,<br />
wissenschaftliche, städtebauliche oder<br />
landschaftsgestaltende Bedeutung hat. Wird<br />
mindestens eines dieser Kriterien erfüllt, unterliegt<br />
das Objekt dem Schutz des Gesetzes <strong>und</strong><br />
wird im Verzeichnis der Kulturdenkmäler (Denkmalliste)<br />
vermerkt. Denn dann wird ein öffentliches<br />
Erhaltungsinteresse festgestellt.<br />
Das klingt sehr schwammig. Was, wenn in<br />
einem Gründerzeitviertel Haus Nummer 14<br />
unter Denkmalschutz kommt, Haus 16 aber<br />
nicht, obwohl sich beide sehr ähnlich sehen?<br />
Dr. Kirsten: Dies ist tatsächlich nicht in jedem<br />
Fall für einen Laien erkennbar. Aber es geht zum<br />
Beispiel darum, ob der Fassadenschmuck echt<br />
ist oder nach dem alten Motiv neu hergestellt<br />
<strong>und</strong> angebracht wurde. Es kann auch sein, dass<br />
diese Fassadenelemente für ihre Epoche sehr<br />
gewöhnlich <strong>und</strong> sehr häufig anzutreffen sind.<br />
Dann sinkt das öffentliche Erhaltungsinteresse.<br />
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