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Download - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH

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»Die Zeit ordnet viele Dinge.«<br />

Pierre Corneille (1606 – 1684),<br />

französischer Dramatiker<br />

<strong>und</strong> Bühnendichter<br />

26<br />

FORUM DREI | NOVEMBER 2006<br />

Was macht ein Gebäude oder eine Industrieanlage<br />

zu einem denkmalgeschützten<br />

Objekt?<br />

Dr. Kirsten: Dies ist im Sächsischen Denkmalschutzgesetz<br />

definiert: Zunächst geht es um<br />

eine von Menschen geschaffene Sache, wodurch<br />

sich das Objekt vom Naturdenkmal unterscheidet.<br />

Dies können also Gebäude, sogenannte<br />

Sachgesamtheiten (zum Beispiel ein Herrenhaus<br />

mit Kapelle <strong>und</strong> umliegender Parkanlage),<br />

Parks, Industrieanlagen, Bergbauanlagen, aber<br />

auch Straßenbahnen oder Schiffe sein.<br />

Damit drängt sich die Vermutung auf, dass<br />

Gebäude mit einem gewissen Mindestalter –<br />

sagen wir vor 1920 gebaut – automatisch<br />

unter Denkmalschutz stehen.<br />

Dr. Kirsten: Nein. Nicht das Alter oder der Erhaltungszustand,<br />

sondern festgelegte objektive Kriterien<br />

bestimmen, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz<br />

gestellt wird oder nicht. Es ist festzu-<br />

ALTE STADT. NEUE STADT.<br />

„DENKMALSCHUTZ<br />

KANN MAN NICHT<br />

ERZWINGEN“<br />

Gespräch mit Dr. Michael Kirsten, Leiter<br />

der Abteilung Gebietsdenkmalpflege beim<br />

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen<br />

Mit r<strong>und</strong> 120.000 Denkmälern steht der Freistaat Sachsen ganz oben in der Liste der B<strong>und</strong>esländer,<br />

wenn es um wertvolle Gebäude oder technische Anlagen geht. 15.000 denkmalgeschützte<br />

Häuser <strong>und</strong> Anlagen in Leipzig, 10.000 in Dresden, dazu flächendeckend historische<br />

Gebäude in allen Winkeln des Freistaats machen die kulturgeschichtliche Bedeutung Sachsens<br />

aus. Im Landesamt für Denkmalpflege in Dresden widmen sich r<strong>und</strong> 60 Mitarbeiter der Pflege<br />

der sächsischen Denkmäler <strong>und</strong> wissenschaftlichen Aufgaben wie der Listenerfassung <strong>und</strong><br />

Fragen der Restaurierung.<br />

stellen, ob ein Haus eine geschichtliche, künstlerische,<br />

wissenschaftliche, städtebauliche oder<br />

landschaftsgestaltende Bedeutung hat. Wird<br />

mindestens eines dieser Kriterien erfüllt, unterliegt<br />

das Objekt dem Schutz des Gesetzes <strong>und</strong><br />

wird im Verzeichnis der Kulturdenkmäler (Denkmalliste)<br />

vermerkt. Denn dann wird ein öffentliches<br />

Erhaltungsinteresse festgestellt.<br />

Das klingt sehr schwammig. Was, wenn in<br />

einem Gründerzeitviertel Haus Nummer 14<br />

unter Denkmalschutz kommt, Haus 16 aber<br />

nicht, obwohl sich beide sehr ähnlich sehen?<br />

Dr. Kirsten: Dies ist tatsächlich nicht in jedem<br />

Fall für einen Laien erkennbar. Aber es geht zum<br />

Beispiel darum, ob der Fassadenschmuck echt<br />

ist oder nach dem alten Motiv neu hergestellt<br />

<strong>und</strong> angebracht wurde. Es kann auch sein, dass<br />

diese Fassadenelemente für ihre Epoche sehr<br />

gewöhnlich <strong>und</strong> sehr häufig anzutreffen sind.<br />

Dann sinkt das öffentliche Erhaltungsinteresse.<br />

27

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