Download - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
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Wird ein Gebäude in seiner Gesamtheit<br />
bewertet oder gibt es Prioritäten?<br />
Dr. Kirsten: Gr<strong>und</strong>sätzlich geht es um das<br />
Gebäude im Ganzen, aber die Fassadengestaltung<br />
ist oft von übergeordneter Bedeutung.<br />
Wenn auch im Innern des Hauses wertvolle Flurmalerei,<br />
ein kostbares Treppenhaus oder prächtige<br />
Stuckdecken existieren, dann kann das die<br />
Frage nach der Denkmalwürdigkeit beeinflussen.<br />
Wie alt muss ein Gebäude mindestens sein,<br />
damit es Kulturdenkmal sein kann?<br />
Dr. Kirsten: Dies ist im Sächsischen Denkmalschutzgesetz<br />
nicht festgelegt. Theoretisch<br />
könnte ein Gebäude einen Tag nach seiner<br />
Errichtung unter Denkmalschutz gestellt werden.<br />
Aber als Faustregel gilt, dass das Gebäude einer<br />
abgeschlossenen Stilepoche angehören oder<br />
mindestens eine Generation (20 bis 30 Jahre) alt<br />
sein sollte.<br />
28<br />
Ein völlig entkerntes Kulturdenkmal, das nur<br />
seine originale äußere Fassade behalten hat,<br />
unterliegt auch dem Denkmalschutz?<br />
Dr. Kirsten: In der Regel schon. Einzig ein nach<br />
alten Plänen mit neuen Baumaterialien errichtetes<br />
Haus dürfte die Kriterien des Denkmalschutzes<br />
nicht hinreichend erfüllen. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt,<br />
dass unter Denkmalschutz stehende Objekte<br />
gepflegt werden müssen <strong>und</strong> nicht zerstört werden<br />
dürfen. Allerdings lässt das Gesetz den Fall<br />
der Unzumutbarkeit für den Eigentümer ausdrücklich<br />
zu.<br />
Wann ist die Erhaltung oder gar Sanierung<br />
einem Besitzer nicht zuzumuten?<br />
Dr. Kirsten: Zunächst einmal spielt hier das<br />
Ansehen der Person keine Rolle. Egal ob Senior<br />
mit knapper Rente, Bauträger, kommunales Unternehmen<br />
oder Investor – für alle gelten die<br />
Regeln der möglichen Unzumutbarkeit. Im Endeffekt<br />
geht es um die Rentierlichkeit des Hauses.<br />
FORUM DREI | NOVEMBER 2006<br />
Wenn zum Beispiel absehbar ist, dass mit dem<br />
Gebäude trotz steuerlicher Vorteile wie der<br />
Denkmalabschreibung weder die Mittel zu seiner<br />
Erhaltung geschweige zur Sanierung zu<br />
erwirtschaften sind <strong>und</strong> damit das Gebäude<br />
über einen längeren Zeitraum für den Eigentümer<br />
bei hohem Leerstand ein großes Verlustgeschäft<br />
darstellt, erfüllt dies das Kriterium der<br />
Unzumutbarkeit. Aber dies sind Einzelfallentscheidungen,<br />
die im Zusammenwirken der<br />
Abteilungen Denkmalschutz der Regierungspräsidien,<br />
der Unteren Denkmalschutzbehörden auf<br />
kommunaler Ebene <strong>und</strong> der Eigentümer zu treffen<br />
sind. Es kann auch sein, dass man sich bei<br />
der erfolglosen Suche nach Alternativen für<br />
einen Abriss entscheiden muss. Angesichts<br />
hoher <strong>Wohnungs</strong>leerstände zum Beispiel in<br />
Leipzig <strong>und</strong> der absolut fehlenden Rentierlichkeit<br />
des Hauses kommt man nicht immer um<br />
den Abriss herum. Dies ist schmerzlich, aber<br />
nicht in jedem Fall zu verhindern.<br />
ALTE STADT. NEUE STADT.<br />
Der <strong>Leipziger</strong> Hauptbahnhof gehört zu den<br />
größten Verkehrsbauten der Welt.<br />
> JUGENDSTIL<br />
Im Jahr 1904 entstand im <strong>Leipziger</strong> Westen die<br />
wohl schönste Jugendstilvilla der Stadt. Die Paul-<br />
Michael-Straße 6 war einst eine Fabrikantenvilla<br />
<strong>und</strong> wurde nach der Wende aufwändig saniert.<br />
Die Innenausstattung ist weitgehend erhalten<br />
<strong>und</strong> restauriert. Die Jugendstilvilla des Architekten<br />
Paul Möbius, der eine spezifische Art dieses Stils<br />
kreierte, findet sich auch heute in Privatbesitz.<br />
29<br />
STILEPOCHEN