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Download - Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH

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Wird ein Gebäude in seiner Gesamtheit<br />

bewertet oder gibt es Prioritäten?<br />

Dr. Kirsten: Gr<strong>und</strong>sätzlich geht es um das<br />

Gebäude im Ganzen, aber die Fassadengestaltung<br />

ist oft von übergeordneter Bedeutung.<br />

Wenn auch im Innern des Hauses wertvolle Flurmalerei,<br />

ein kostbares Treppenhaus oder prächtige<br />

Stuckdecken existieren, dann kann das die<br />

Frage nach der Denkmalwürdigkeit beeinflussen.<br />

Wie alt muss ein Gebäude mindestens sein,<br />

damit es Kulturdenkmal sein kann?<br />

Dr. Kirsten: Dies ist im Sächsischen Denkmalschutzgesetz<br />

nicht festgelegt. Theoretisch<br />

könnte ein Gebäude einen Tag nach seiner<br />

Errichtung unter Denkmalschutz gestellt werden.<br />

Aber als Faustregel gilt, dass das Gebäude einer<br />

abgeschlossenen Stilepoche angehören oder<br />

mindestens eine Generation (20 bis 30 Jahre) alt<br />

sein sollte.<br />

28<br />

Ein völlig entkerntes Kulturdenkmal, das nur<br />

seine originale äußere Fassade behalten hat,<br />

unterliegt auch dem Denkmalschutz?<br />

Dr. Kirsten: In der Regel schon. Einzig ein nach<br />

alten Plänen mit neuen Baumaterialien errichtetes<br />

Haus dürfte die Kriterien des Denkmalschutzes<br />

nicht hinreichend erfüllen. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt,<br />

dass unter Denkmalschutz stehende Objekte<br />

gepflegt werden müssen <strong>und</strong> nicht zerstört werden<br />

dürfen. Allerdings lässt das Gesetz den Fall<br />

der Unzumutbarkeit für den Eigentümer ausdrücklich<br />

zu.<br />

Wann ist die Erhaltung oder gar Sanierung<br />

einem Besitzer nicht zuzumuten?<br />

Dr. Kirsten: Zunächst einmal spielt hier das<br />

Ansehen der Person keine Rolle. Egal ob Senior<br />

mit knapper Rente, Bauträger, kommunales Unternehmen<br />

oder Investor – für alle gelten die<br />

Regeln der möglichen Unzumutbarkeit. Im Endeffekt<br />

geht es um die Rentierlichkeit des Hauses.<br />

FORUM DREI | NOVEMBER 2006<br />

Wenn zum Beispiel absehbar ist, dass mit dem<br />

Gebäude trotz steuerlicher Vorteile wie der<br />

Denkmalabschreibung weder die Mittel zu seiner<br />

Erhaltung geschweige zur Sanierung zu<br />

erwirtschaften sind <strong>und</strong> damit das Gebäude<br />

über einen längeren Zeitraum für den Eigentümer<br />

bei hohem Leerstand ein großes Verlustgeschäft<br />

darstellt, erfüllt dies das Kriterium der<br />

Unzumutbarkeit. Aber dies sind Einzelfallentscheidungen,<br />

die im Zusammenwirken der<br />

Abteilungen Denkmalschutz der Regierungspräsidien,<br />

der Unteren Denkmalschutzbehörden auf<br />

kommunaler Ebene <strong>und</strong> der Eigentümer zu treffen<br />

sind. Es kann auch sein, dass man sich bei<br />

der erfolglosen Suche nach Alternativen für<br />

einen Abriss entscheiden muss. Angesichts<br />

hoher <strong>Wohnungs</strong>leerstände zum Beispiel in<br />

Leipzig <strong>und</strong> der absolut fehlenden Rentierlichkeit<br />

des Hauses kommt man nicht immer um<br />

den Abriss herum. Dies ist schmerzlich, aber<br />

nicht in jedem Fall zu verhindern.<br />

ALTE STADT. NEUE STADT.<br />

Der <strong>Leipziger</strong> Hauptbahnhof gehört zu den<br />

größten Verkehrsbauten der Welt.<br />

> JUGENDSTIL<br />

Im Jahr 1904 entstand im <strong>Leipziger</strong> Westen die<br />

wohl schönste Jugendstilvilla der Stadt. Die Paul-<br />

Michael-Straße 6 war einst eine Fabrikantenvilla<br />

<strong>und</strong> wurde nach der Wende aufwändig saniert.<br />

Die Innenausstattung ist weitgehend erhalten<br />

<strong>und</strong> restauriert. Die Jugendstilvilla des Architekten<br />

Paul Möbius, der eine spezifische Art dieses Stils<br />

kreierte, findet sich auch heute in Privatbesitz.<br />

29<br />

STILEPOCHEN

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