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Demenzbewältigung in der - Kuratorium Deutsche Altershilfe

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2.3 Personelle Betreuung<br />

E<strong>in</strong>satz von ehrenamtlichen Helfern<br />

Ergänzt wird die Personalbesetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Wohngeme<strong>in</strong>schaften, <strong>in</strong>dem z. B. an fünf<br />

Tagen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche am Nachmittag zusätzlich e<strong>in</strong> ehrenamtlicher Helfer anwesend ist. Der<br />

ehrenamtliche Helfer geht beispielsweise mit e<strong>in</strong>zelnen Bewohnern spazieren.<br />

E<strong>in</strong>zelne Wohngeme<strong>in</strong>schaften haben hierfür F<strong>in</strong>anzierungsquellen erschlossen. E<strong>in</strong> Teil<br />

<strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> ehrenamtlichen Helfer wird über Zuschüsse aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz<br />

f<strong>in</strong>anziert. So berichtet e<strong>in</strong>e Wohngruppen-Vertreter<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> Helferkreis<br />

des Vere<strong>in</strong>s als Erbr<strong>in</strong>ger des nie<strong>der</strong>schwelligen Betreuungsangebots anerkannt ist. Die<br />

Helfer s<strong>in</strong>d entsprechend geschult (45 E<strong>in</strong>heiten) und erhalten Anleitung und Supervision.<br />

Bestimmte Betreuungsleistungen für die Bewohner (z. B. Ausflüge) können so über die Regelungen<br />

des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes mit e<strong>in</strong>er maximalen Höhe von 460 Euro<br />

pro Bewohner und Jahr abgerechnet werden. An<strong>der</strong>e Leistungen wie das Erledigen von<br />

Besorgungen werden „tatsächlich ehrenamtlich“, dass heißt unentgeltlich erbracht.<br />

Nachtbetreuung durch eigenes Personal nicht <strong>in</strong> jedem Fall erfor<strong>der</strong>lich<br />

Zur Personalbesetzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacht gibt e<strong>in</strong>e Workshopteilnehmer<strong>in</strong> zu bedenken, dass es<br />

offensichtlich nicht <strong>in</strong> jedem Fall notwendig ist, e<strong>in</strong>en „festen“ Nachtdienst zu <strong>in</strong>stallieren,<br />

dass heißt, die Anwesenheit e<strong>in</strong>er Pflegeperson muss nicht über die ganze Nacht vorgesehen<br />

werden. Sie berichtet, dass <strong>in</strong> Hannover e<strong>in</strong>e Wohngeme<strong>in</strong>schaft existiert, <strong>in</strong> <strong>der</strong> auch<br />

tagsüber für e<strong>in</strong>e gewisse Zeit die Bewohner auf sich alle<strong>in</strong> gestellt s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong>e Betreuungsperson<br />

anwesend ist. Offenbar zeigen die Erfahrungen <strong>der</strong> Wohngruppe, wie gut auch<br />

die Selbsthilfe <strong>der</strong> Bewohner untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> funktionieren kann. Abgeleitet von diesem Beispiel<br />

ist zu empfehlen, die Personalsituation <strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen Wohngruppe immer wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>mal<br />

kritisch zu h<strong>in</strong>terfragen.<br />

Weitere Workshopteilnehmer berichteten von ihren Erfahrungen zur Nachtbetreuung, dass<br />

auch hier nicht <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>e Nachbetreuung mit eigenem Personal sicher<br />

gestellt wird. So ist z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hausgeme<strong>in</strong>schaft nachts ke<strong>in</strong> eigenes Personal anwesend,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ambulante Dienst übernimmt e<strong>in</strong>e Art Rufbereitschaft und ist zusätzlich<br />

für drei bis vier Stunden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hausgeme<strong>in</strong>schaft präsent. Falls bei bestimmten Bewohner<strong>in</strong>nen<br />

nachts verstärkt e<strong>in</strong> pflegerischer Hilfebedarf besteht, kann e<strong>in</strong>e Nachtschwester<br />

für e<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>ierte Anzahl an E<strong>in</strong>sätzen fest gebucht werden, um z. B. Toilettengänge<br />

o<strong>der</strong> die Inkont<strong>in</strong>enzversorgung durchzuführen. Wenn nachts e<strong>in</strong> Bewohner weglaufen<br />

will, würde e<strong>in</strong> Alarm <strong>in</strong> <strong>der</strong> stationären Pflege ausgelöst. In so e<strong>in</strong>em Fall soll die<br />

diensthabende Pflegekraft im Heim den ambulanten Dienst verständigen und dieser würde<br />

dann reagieren. Bisher ist aber noch ke<strong>in</strong> Bewohner tatsächlich nachts aus <strong>der</strong> Hausgeme<strong>in</strong>schaft<br />

weggelaufen. Es ist lediglich vorgekommen, dass Bewohner <strong>in</strong> die Küche<br />

o<strong>der</strong> zu Nachbarn gehen. Um e<strong>in</strong> solches Betreuungssystem umzusetzen, ist es aber erfor<strong>der</strong>lich,<br />

den potenziellen Kunden und ihren Angehörigen vor dem E<strong>in</strong>zug ganz bewusst<br />

zu erklären, dass nachts ke<strong>in</strong>e hun<strong>der</strong>tprozentige Sicherheit für die Bewohner gewährleistet<br />

werden kann.<br />

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