Ärzteblatt November 2008 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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AUS DER KAMMER<br />
HIV und Schwangerschaft – Screening und<br />
Dokumentation im Mutterpaß<br />
Mitteilung des AIDS-Ausschusses der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
Trotz aller Bemühungen um Prävention ist weiterhin festzustellen,<br />
daß sich die HIV-Infektion weiter ausbreitet. So waren<br />
im 1. Halbjahr 2007 in Deutschland 1334 Neuinfektionen<br />
zu registrieren, was einer Steigerung um 9 % gegenüber<br />
dem 1. Halbjahr 2006 entspricht. Für <strong>2008</strong> veröffentlichte<br />
das Robert-Koch-Institut (RKI) keine Halbjahreszahlen.<br />
Im Jahr 2007 wurden in Deutsch land 16 Kinder und Neugeborene<br />
mit einer HIV-Infektion registriert, die sich über die<br />
Mutter infiziert hatten. Dabei wurden in Deutschland zwischen<br />
1997 und 2007 insgesamt 11 infizierte Kinder geboren.<br />
In 10 Fällen war der Mutter kein HIV-Test angeboten<br />
worden (Pressemitteilung des RKI v. 08.10.2007).<br />
Bei einer zu erwartenden Prävalenz von 30 bis 40 HIV-Infektionen<br />
pro 100.000 schwangere Frauen (bei nicht bekannter<br />
Dunkelziffer) sind Schwangere als Niedrigrisikokollektiv anzusehen.<br />
Insofern stellt HIV in der Schwangerschaft bis jetzt<br />
noch ein zahlenmäßig geringes Problem dar.<br />
Jede Schwangere hat Anspruch auf einen kostenlosen HIV-<br />
Test. Dieses Recht ist fest in den „Mutterschaftsrichtlinien“<br />
(Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die<br />
ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und<br />
nach der Entbindung in der Fassung vom 10.12.1985, zuletzt<br />
geändert am 13.08.<strong>2008</strong>) verankert. Trotzdem nehmen nur<br />
etwa 50 % der Schwangeren den Anspruch auf einen HIV-<br />
Test wahr. Dabei besteht keine Kenntnis darüber, wie vielen<br />
Schwangeren der Test überhaupt angeboten wurde oder ob<br />
die Schwangere den Test ablehnte.<br />
Zur Vermeidung einer vertikalen Mutter-Kind-Transmission<br />
müssen 20.000 Schwangere getestet werden („number needed<br />
to screen“). Daraus resultiert, daß nur mit einer großen<br />
Anzahl untersuchter Schwangerer eine wirksame Prävention<br />
erreicht werden kann.<br />
In einer Stellungnahme vom 13.09.2007 hat der Gemeinsame<br />
Bundesausschuß die Gründe zum Beschluß über eine<br />
Änderung der bisherigen Festlegungen in den Mutterschaftsrichtlinien<br />
hinsichtlich HIV-Screening in der Schwangerschaft<br />
erläutert.<br />
Dabei wurden folgende wesentliche Aussagen getroffen:<br />
1. Jeder Schwangeren soll ein HIV-Test empfohlen werden,<br />
da die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung<br />
auf das Kind durch wirksame therapeutische Maßnahmen<br />
erheblich gesenkt werden kann.<br />
2. Die Testdurchführung erfordert eine Beratung und Information<br />
zum HIV-Test und die Einwilligung der Schwangeren.<br />
3. Grundlage der Beratung sollte die Patientinneninformation<br />
zur HIV-Testung (Anlage 4 zu Abschnitt A.<br />
Nummer 1 der Mutterschaftsrichtlinien) sein.<br />
4. Die Durchführung der Beratung zum HIV-Test ist im<br />
Mutterpaß zu dokumentieren.<br />
5. Die Testdurchführung und das Ergebnis der Untersuchung<br />
werden im Mutterpaß nicht dokumentiert.<br />
Alle Frauenärztinnen und -ärzte sind aufgerufen, die o. g.<br />
Empfehlungen konsequent umzusetzen, um die Anzahl HIVinfizierter<br />
Neugeborener zu reduzieren.<br />
Dr. med. Michael Bolz<br />
Dr. med. Gerhard Hauk<br />
AIDS-Ausschuß der <strong>Ärztekammer</strong> M-V<br />
Seite 374 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN