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Burgenland_lehrstellen_2016

Freie Lehrstellen Burgenland Wien 2016

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Nikotin und Alkohol<br />

Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum von alkoholischen Getränken und<br />

Tabakwaren verboten.<br />

NEU! Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von Wasserpfeifen<br />

(Shisha), E-Shishas und E-Zigaretten und den dafür notwendigen Tabaken, Melasse-Mischungen<br />

und Liquids zur Verbrennung bzw. Verdampfung verboten.<br />

Jugendlichen ab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb und der<br />

Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten.<br />

Dieses Verbot gilt auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen<br />

oder anderen Trägerstoff gebunden werden (z.B. Trockenalkohol).<br />

Es ist verboten, Alkohol und Tabakwaren, die Jugendliche nicht erwerben und konsumieren dürfen,<br />

an diese abzugeben.<br />

Ausgenommen vom Verbot des Erwerbs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sind Jugendliche<br />

in Erfüllung der Aufgaben ihrer beruflichen Ausbildung oder Beschäftigung.<br />

Jugendgefährdende Medien<br />

Für dich ist der Erwerb, Besitz und Gebrauch folgender Medien, Datenträger, Gegenstände (z.B.<br />

Softguns) und Dienstleistungen verboten:<br />

• Wenn sie kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen<br />

verherrlichen<br />

• Wenn sie Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion,<br />

der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechtes<br />

diskriminieren<br />

• Wenn sie pornographische Darstellungen beinhalten<br />

Glücksspiele<br />

Die Teilnahme an Zahlenlotterien, Klassenlotterien, Nummernlotterien, Sofortlotterien, Zusatzspielen,<br />

Lotto, Toto ist ab 16 Jahren erlaubt.<br />

Verboten ist jedoch die Teilnahme an Glücksspielen und an der Ausspielung mit Glücksspielautomaten<br />

sowie der Aufenthalt in Räumen in denen Glücksspiele durchgeführt werden (Pokersalon) oder<br />

Glücksspielautomaten aufgestellt sind.<br />

Altersnachweis<br />

Zu empfehlen:<br />

Nimm immer einen Ausweis mit, damit du dein Alter nachweisen kannst. Als solcher Altersnachweis<br />

gilt z.B. ein Personalausweis, Pass, Führerschein, ein Lichtbildausweis der Verkehrsbetriebe, die<br />

4youCard (auch digital www.4youcard.at/app4you).<br />

Quelle: Land OÖ<br />

Handyvertrag<br />

Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit Erreichen<br />

der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, möglich. Zuvor können die Eltern einen Vertrag mit<br />

der Mobilfunkbetreiberin/dem Mobilfunkbetreiber für die Jugendliche/den Jugendlichen abschließen,<br />

bzw. hat die Jugendliche/der Jugendliche die Möglichkeit, ein Wertkartenhandy zu erwerben.<br />

Als Vertragspartnerin/Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat,<br />

auch die Haftung für die Zahlungen an die Mobilfunkbetreiberin/den Mobilfunkbetreiber.<br />

Quelle:help.gv.at<br />

Konsequenzen<br />

Was passiert, wenn du dich nicht an die Vorschriften hältst?<br />

Wenn geringes Verschulden vorliegt oder die Verwaltungsübertretung nur unbedeutende Folgen hat,<br />

kann von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens abgesehen werden.<br />

Dies gilt, wenn zu erwarten ist, dass deine Eltern die notwendigen Maßnahmen ergreifen werden<br />

oder du an einem Gespräch in einer Jugendberatung teilnimmst, und dies voraussichtlich ausreicht,<br />

um dich von weiteren Verwaltungsübertretungen abzuhalten.<br />

Liegen schwerwiegendere Gesetzesübertretungen vor, so ist die Erbringung sozialer Leistungen<br />

üblich - z.B. die Mithilfe in der Alten- oder Krankenbetreuung.<br />

Wird die soziale Leistung nicht erbracht oder ihr nicht zugestimmt, fällt eine Geldstrafe bis zu 200<br />

Euro (bei erschwerenden Umständen bis zu 300 Euro) an. Als erschwerende Umstände gelten vor<br />

allem Wiederholungsfälle.<br />

Erwachsene müssen bei Übertretungen des Gesetzes mit wesentlich höheren Strafen (bis 7.000<br />

Euro) rechnen.<br />

www.jugendschutz-ooe.at<br />

Quelle: Land Oberösterreich<br />

Verboten ist auch der Abschluss sowie die Vermittlung von Wetten oder Wettkunden sowie der Aufenthalt<br />

in Räumen oder sonstigen öffentlichen Orten, wo überwiegend diese Tätigkeiten durchgeführt<br />

werden (Wettlokale).<br />

Wissenswertes<br />

Quelle: Land OÖ<br />

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Wissenswertes

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