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Burgenland_lehrstellen_2016

Freie Lehrstellen Burgenland Wien 2016

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Einzelhandel - Fleischverkauf<br />

Wien 23. Bezirk<br />

Lehrzeit 3 Jahre<br />

Einzelhandel-Fleischverkauf<br />

FleischverkäuferInnen richten Fleisch- und<br />

Wurstwaren ladenfertig her und verkaufen sie.<br />

Sie bereiten auch z. B. Fleisch- und Wurstplatten<br />

und heiße Imbisse wie Braten oder Fleischlaibchen<br />

zu. Sie beraten die KundInnen, schneiden<br />

die Fleisch- und Wurstwaren fachgerecht auf,<br />

wiegen und verpacken sie und kassieren ab. Sie<br />

präsentieren die Waren und sind für die Sauberkeit<br />

des Verkaufsraumes zuständig.<br />

FleischverkäuferInnen arbeiten in Klein- und<br />

Mittelbetrieben des Fleischergewerbes oder in<br />

Fleisch-und Wurstabteilungen in Supermärkten.<br />

Sie sind im Team mit KollegInnen und Hilfskräften<br />

tätig und haben Kontakt mit LieferantInnen,<br />

ihren BerufskollegInnen und KundInnen. FleischverkäuferInnen<br />

kennen alle Arten von Fleischwaren<br />

und die küchenmäßige Verwendbarkeit und<br />

Zubereitung von Fleisch, Fleischerzeugnissen<br />

und Nebenprodukten. Sie beraten und informieren<br />

ihre KundInnen über Inhaltsstoffe und<br />

Verwendungsmöglichkeiten der Produkte. Sie<br />

schneiden Fleisch- und Wurstwaren fachgerecht<br />

auf, richten Aufschnittplatten an, garnieren sie<br />

und bereiten Snacks, kalte und warme Imbisse<br />

zu, wie z. B. Aufstriche, Braten, Fleischlaibchen<br />

und Feinkostsalate.<br />

FleischverkäuferInnen sorgen auch für eine<br />

ansprechende Präsentation der Waren. Sie gestalten<br />

und dekorieren die Verkaufstheke, die<br />

Schaufensterauslage und verweisen mit besonderen<br />

Preisschildern auf Verkaufsaktionen. Sie<br />

bedienen die Kassen und erledigen am Ende<br />

des Arbeitstages die Abrechnung. Um einen<br />

reibungslosen Verkaufsablauf zu gewährleisten,<br />

überprüfen und ergänzen sie die Warenvorräte,<br />

bestellen bei Bedarf Produkte nach und planen<br />

für den nächsten Verkaufstag vor. Sie übernehmen<br />

gelieferte Waren, die sie fachgerecht lagern.<br />

FleischverkäuferInnen haben Kenntnisse über<br />

berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere<br />

über Vorschriften der Lebensmittelhygiene<br />

und der Sicherheit und wirken bei der Durchführung<br />

von Hygienemaßnahmen mit. Sie achten<br />

auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Verkaufsraum.<br />

FleischverkäuferInnen setzen bei ihrer Arbeit<br />

Maschinen und Geräte wie Waagen, Schneidemaschinen,<br />

Fleischwölfe, Bratöfen, Grillgeräte<br />

und Verkaufskassen sowie Werkzeuge wie Messer,<br />

Beile und Gabeln ein. Diese warten, reinigen<br />

und desinfizieren sie regelmäßig. Bei allen Tätigkeiten<br />

sind Sicherheits- und Hygienevorschriften<br />

einzuhalten. FleischverkäuferInnen tragen Berufskleidung,<br />

wie z. B. Schürzen, Kopfbedeckungen<br />

und Einweghandschuhe.<br />

Lehrlingsentschädigung: gültig ab 1.1.2015<br />

alle Bundesländer außer Sbg. + Vlbg<br />

1. Lj. € 518,- 2. Lj. € 661,- 3. Lj. € 943,- 4.<br />

Lj. € 966,-<br />

Sbg. + Vlbg.<br />

1. Lj. € 534,- 2. Lj. € 681,- 3. Lj. € 971,- 4.<br />

Lj. € 994,-<br />

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Einzelhandel-Fleischverkauf

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