Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW
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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />
DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />
GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />
Das Ergebnis kann sein: Prüfung bestanden<br />
oder Prüfung nicht bestanden. Wie verhält<br />
sich die Kommune als Abwasserbeseitigungspflichtige,<br />
wenn sie Kenntnis von nicht bestandenen<br />
Dichtheitsprüfungen erlangt?<br />
U. E. wiegt die illegale Gewässerbenutzung<br />
mehr als ein "Verstoß gegen den Anschluss-<br />
<strong>und</strong> Benutzungszwang" bzw. die Nichterfüllung<br />
der Abwasserüberlassungspflicht. Wäre<br />
doch die untere Wasserbehörde gefragt?<br />
Muss die Kommune tätig werden, um von<br />
allen Gr<strong>und</strong>stückseigentümern eine positives<br />
Prüfungsergebnis zu erhalten? Wenn ja,<br />
könnte dieser Aufwand ebenfalls unter "Beratung<br />
<strong>und</strong> Information zum § 61a LWG <strong>NRW</strong>"<br />
in die Abwassergebührenkalkulation einfließen?<br />
Regionalgas Euskirchen, für Gemeinde Alfter, <strong>EA</strong><br />
Marienheide/ für Stadt Bornheim, <strong>EA</strong> Kevelaer<br />
der Gewässeraufsicht jedenfalls mit im Boot –<br />
Problem: es muss eine hinreichende Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />
gegeben sein, damit ordnungsbehördlich<br />
vorgegangen werden kann –<br />
kann bei wasser<strong>und</strong>urchlässigen Böden <strong>und</strong><br />
großem Gr<strong>und</strong>wasserabstand fraglich sein<br />
Gemeinde aber auch zuständig als umfassend<br />
<strong>und</strong> hauptverantwortlich Abwasserbeseitigungspflichtige<br />
Hat die Gemeinde Kenntnis von <strong>und</strong>ichten<br />
oder sonst schadhaften, nicht ordnungsgemäßen<br />
Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen muss<br />
sie dafür sorgen, dass dieser Zustand beseitigt<br />
wird, ggf. mit einer Sanierungsverfügung.<br />
Nach der Sanierung muss der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />
erneut eine Dichtheitsprüfbescheinigung<br />
vorlegen.<br />
Kosten für Sanierungsverfügungen fallen sowieso<br />
im Abwasserbetrieb an <strong>und</strong> können<br />
deshalb über Abwassergebühren abgerechnet<br />
werden, nicht nur nach Feststellen von Schäden<br />
im Rahmen der Dichtheitsprüfung<br />
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung kann<br />
in der Satzung optisch oder mit Druck gefordert<br />
werden.<br />
Die Sachk<strong>und</strong>igen auf der LANUV-Liste können<br />
nicht ohne weiteres abgelehnt werden.<br />
Kommune kann vorgeben, in welcher Form DP<br />
dokumentiert werden muss (Lageplan, Prüfprotokolle<br />
etc.), z.B. als Beiblatt zur Satzung<br />
oder im Internet<br />
Sinnvoll, dass Sachk<strong>und</strong>iger die Zustandsklasse<br />
des Schadens bescheinigt, um die Dringlichkeit<br />
der Sanierung beurteilen zu können<br />
<strong>und</strong> die Fristsetzung angemessen bestimmen<br />
zu können. Allerdings ist diese Bestimmung<br />
kein Bestandteil der Sachk<strong>und</strong>igenausbildung.<br />
Möglich: Schadenskatalog, der Einheitlichkeit<br />
gewährleistet, aber gemeindliche Ermessensentscheidung<br />
erforderlich, Sachk<strong>und</strong>iger darf<br />
nicht die Entscheidung treffen.<br />
Bei Problemen im öffentlichen Netz sollte ABK<br />
mit DP abgestimmt werden (Fristveränderung,<br />
§ 61a Abs. 5), so dass die Maßnahmen zeitgleich<br />
erfolgen können.<br />
Stadtgebiet kann nach Wichtigkeit „geclustert“<br />
werden <strong>und</strong> dann bis 2025 (Ende der<br />
SüwV Kann-Maßnahmen) abgearbeitet werden,<br />
dann verteilt sich auch der Beratungsaufwand.<br />
§ 61a Abs. 5 fordert nur kürzere Fristen als<br />
31.12.2015; genaue Bestimmung obliegt der<br />
Gemeinde. BR Köln kann keine Frist zum Satzungserlass<br />
vorgeben.<br />
Wenn in Satzung Sanierung der Hausanschlussleitung<br />
durch die Gemeinde vorbehalten<br />
ist, muss die Untersuchung der Leitung<br />
durch die Gemeinde erfolgen <strong>und</strong> die Kosten<br />
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