Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW
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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />
DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />
GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />
Stadtentwässerung Lengerich, <strong>EA</strong> Olfen Nachweis durch den Gr<strong>und</strong>stückseigentümer,<br />
dass die Versickerungsanlage im<br />
Einzelfall ordnungsgemäß betrieben wird:<br />
UWB<br />
Einhaltung der wasserrechtl. Erlaubnis:<br />
UWB<br />
R 2 § 55 Abs. 2 WHG<br />
R 2.1 Vermischungsverbot von Niederschlagswasser<br />
mit Schmutzwasser: neue Mischwasserkanäle<br />
sind demnach NICHT mehr genehmigungsfähig.<br />
Frage:<br />
1. Ist ein Trennkanalisationsnetz genehmigungsfähig,<br />
wenn es in ein Mischsystem<br />
mündet?<br />
2. Ist ein Trennkanalisationsnetz genehmigungsfähig,<br />
wenn lediglich der SW-Kanal<br />
im Mischsystem mündet <strong>und</strong> der RW-<br />
Kanal in einen Vorfluter?<br />
Technische Betriebe Rheine, <strong>EA</strong> Hattingen<br />
R 2.2 Bedeutet § 55 Abs. 2 WHG das Aus für die<br />
Mischkanalisation, es sei denn, sonstige öffentlich-rechtliche<br />
Vorschriften stehen entgegen?<br />
Dies könnten bspw. die immensen Kosten für<br />
die Umstellung einer vorh. Mischkanalisation<br />
in eine Trennkanalisation sein.<br />
Da das Gemeindegebiet unmittelbar an den<br />
Rhein grenzt, wäre die Umstellung von Misch-<br />
auf Trennkanalisation technisch möglich -<br />
aber kaum finanzierbar. Um hierzu auf der<br />
rechtssicheren Seite zu sein, müsste doch<br />
eine Kostenermittlung / Kostengegenüberstellung<br />
erfolgen. Welcher "Mehraufwand" ist<br />
den Gebührenzahlern zumutbar?<br />
Bevor die Sanierung einer schadhaften privaten<br />
Gr<strong>und</strong>stücksentwässerung erfolgt soll der<br />
Gr<strong>und</strong>stückseigentümer von der Kommune<br />
eine verbindliche Aussage verlangen, ob das<br />
Misch-Entwässerungssystem beibehalten oder<br />
umgestellt wird. Wie soll die Kommune mit<br />
solchen Anfragen umgehen, denn bis die bereits<br />
erwähnte Kostengegenüberstellung vorliegt<br />
(s.o.), vergeht einige Zeit.<br />
Regionalgas Euskirchen, für Gemeinde Alfter, <strong>EA</strong><br />
Marienheide/ für Stadt Bornheim, <strong>EA</strong> Kevelaer<br />
R 3 Sonstiges<br />
Hinweise der Veranstalter:<br />
Bestandsschutz fürs bestehende Mischsystem<br />
Jeweils Einzelfallentscheidung – Einschränkung<br />
des Gr<strong>und</strong>satzes der getrennten ortsnahen<br />
Beseitigung bereits im WHG<br />
Hinweise der Veranstalter:<br />
§ 55 Abs. 2 WHG gilt nicht für bestehende<br />
MW-Kanalisationen (Bestandsschutz laut Gesetzesbegründung<br />
WHG). Programmatischer<br />
Ansatz mit Befugnis der Länder zur Ausfüllungsregelung.<br />
Alle 4 Varianten des § 55 Abs. 2 WHG<br />
stehen gleichberechtigt nebeneinander –<br />
Kein Vorrangverhältnis z.B. für Versickerung,<br />
d.h. Bau eines Regenwasserkanals<br />
durch die Gemeinde erfüllt bereits den<br />
Gr<strong>und</strong>satz des § 55 Abs. 2 WHG.<br />
Entgegenstehende Belange i.S.d. § 55 Abs. 2<br />
WHG:<br />
Keine ortsnahe Regenwasserbeseitigung,<br />
wenn Regenwasser z.B. stark verschmutzt<br />
ist, d.h. Mischwasserkanäle sind <strong>und</strong> bleiben<br />
zulässig <strong>und</strong> können auch zukünftig<br />
gebaut werden.<br />
Entgegenstehende wasserrechtliche Vorschriften<br />
z.B. § 27 WHG/EU-<br />
Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG –<br />
Gewässerschutz/“guter ökologischer Zustand<br />
bei natürlichen Gewässern, „gutes<br />
ökologisches Potenzial bei erheblich veränderten<br />
Gewässern“<br />
Entgegenstehende öffentlich-rechtliche<br />
Vorschriften: z.B. bauplanungsrechtlich<br />
sind Baugr<strong>und</strong>stücke flächenmäßig zu<br />
klein, um dort versickern zu können; Refinanzierungsschutz<br />
für getätigte abwassertechnische<br />
Investitionen in einen Regenwasserkanal<br />
Wasserwirtschaftliche Belange z.B. hohe<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstände, Ober- <strong>und</strong> Unterliegerproblematik,<br />
Verschmutzungsgrad des<br />
Niederschlagswassers (siehe: R<strong>und</strong>erlass<br />
§ 51 a LWG <strong>NRW</strong>)<br />
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