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Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW

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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />

DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />

GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />

Stadtentwässerung Lengerich, <strong>EA</strong> Olfen Nachweis durch den Gr<strong>und</strong>stückseigentümer,<br />

dass die Versickerungsanlage im<br />

Einzelfall ordnungsgemäß betrieben wird:<br />

UWB<br />

Einhaltung der wasserrechtl. Erlaubnis:<br />

UWB<br />

R 2 § 55 Abs. 2 WHG<br />

R 2.1 Vermischungsverbot von Niederschlagswasser<br />

mit Schmutzwasser: neue Mischwasserkanäle<br />

sind demnach NICHT mehr genehmigungsfähig.<br />

Frage:<br />

1. Ist ein Trennkanalisationsnetz genehmigungsfähig,<br />

wenn es in ein Mischsystem<br />

mündet?<br />

2. Ist ein Trennkanalisationsnetz genehmigungsfähig,<br />

wenn lediglich der SW-Kanal<br />

im Mischsystem mündet <strong>und</strong> der RW-<br />

Kanal in einen Vorfluter?<br />

Technische Betriebe Rheine, <strong>EA</strong> Hattingen<br />

R 2.2 Bedeutet § 55 Abs. 2 WHG das Aus für die<br />

Mischkanalisation, es sei denn, sonstige öffentlich-rechtliche<br />

Vorschriften stehen entgegen?<br />

Dies könnten bspw. die immensen Kosten für<br />

die Umstellung einer vorh. Mischkanalisation<br />

in eine Trennkanalisation sein.<br />

Da das Gemeindegebiet unmittelbar an den<br />

Rhein grenzt, wäre die Umstellung von Misch-<br />

auf Trennkanalisation technisch möglich -<br />

aber kaum finanzierbar. Um hierzu auf der<br />

rechtssicheren Seite zu sein, müsste doch<br />

eine Kostenermittlung / Kostengegenüberstellung<br />

erfolgen. Welcher "Mehraufwand" ist<br />

den Gebührenzahlern zumutbar?<br />

Bevor die Sanierung einer schadhaften privaten<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerung erfolgt soll der<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer von der Kommune<br />

eine verbindliche Aussage verlangen, ob das<br />

Misch-Entwässerungssystem beibehalten oder<br />

umgestellt wird. Wie soll die Kommune mit<br />

solchen Anfragen umgehen, denn bis die bereits<br />

erwähnte Kostengegenüberstellung vorliegt<br />

(s.o.), vergeht einige Zeit.<br />

Regionalgas Euskirchen, für Gemeinde Alfter, <strong>EA</strong><br />

Marienheide/ für Stadt Bornheim, <strong>EA</strong> Kevelaer<br />

R 3 Sonstiges<br />

Hinweise der Veranstalter:<br />

Bestandsschutz fürs bestehende Mischsystem<br />

Jeweils Einzelfallentscheidung – Einschränkung<br />

des Gr<strong>und</strong>satzes der getrennten ortsnahen<br />

Beseitigung bereits im WHG<br />

Hinweise der Veranstalter:<br />

§ 55 Abs. 2 WHG gilt nicht für bestehende<br />

MW-Kanalisationen (Bestandsschutz laut Gesetzesbegründung<br />

WHG). Programmatischer<br />

Ansatz mit Befugnis der Länder zur Ausfüllungsregelung.<br />

Alle 4 Varianten des § 55 Abs. 2 WHG<br />

stehen gleichberechtigt nebeneinander –<br />

Kein Vorrangverhältnis z.B. für Versickerung,<br />

d.h. Bau eines Regenwasserkanals<br />

durch die Gemeinde erfüllt bereits den<br />

Gr<strong>und</strong>satz des § 55 Abs. 2 WHG.<br />

Entgegenstehende Belange i.S.d. § 55 Abs. 2<br />

WHG:<br />

Keine ortsnahe Regenwasserbeseitigung,<br />

wenn Regenwasser z.B. stark verschmutzt<br />

ist, d.h. Mischwasserkanäle sind <strong>und</strong> bleiben<br />

zulässig <strong>und</strong> können auch zukünftig<br />

gebaut werden.<br />

Entgegenstehende wasserrechtliche Vorschriften<br />

z.B. § 27 WHG/EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG –<br />

Gewässerschutz/“guter ökologischer Zustand<br />

bei natürlichen Gewässern, „gutes<br />

ökologisches Potenzial bei erheblich veränderten<br />

Gewässern“<br />

Entgegenstehende öffentlich-rechtliche<br />

Vorschriften: z.B. bauplanungsrechtlich<br />

sind Baugr<strong>und</strong>stücke flächenmäßig zu<br />

klein, um dort versickern zu können; Refinanzierungsschutz<br />

für getätigte abwassertechnische<br />

Investitionen in einen Regenwasserkanal<br />

Wasserwirtschaftliche Belange z.B. hohe<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstände, Ober- <strong>und</strong> Unterliegerproblematik,<br />

Verschmutzungsgrad des<br />

Niederschlagswassers (siehe: R<strong>und</strong>erlass<br />

§ 51 a LWG <strong>NRW</strong>)<br />

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