Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW
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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />
DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />
GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />
höher anzusetzen ist als die Nichterfüllung<br />
der Abwasserbeseitigungspflicht. Daher sind<br />
die unteren Wasserbehörden der Kreise in der<br />
Pflicht entsprechende Sanierungsverfügungen<br />
zu erteilen.<br />
Stadt Schmallenberg, <strong>EA</strong> in Schmallenberg<br />
T 5 Sonstiges<br />
T 5.1 Wer hat Erfahrungen mit dem Thema Wärmegewinnung<br />
aus Abwasser?<br />
Gemeindewerke Augustdorf, <strong>EA</strong> Brakel<br />
T 5.2 Solaranlage auf der Kläranlage zur Eigenstromversorgung:<br />
wie wird woanders die<br />
Einspeisevergütung <strong>und</strong> Spitzenlastvergütung<br />
gehandhabt?<br />
Bünde, <strong>EA</strong> Schmallenberg<br />
T 5.3 Fordern der DIBt-Zulassung bei Sanierungsverfahren<br />
Datteln, <strong>EA</strong> Schmallenberg<br />
RECHT<br />
R 1 Niederschlagswasserbehandlung<br />
R 1.1 Wie ist die Entwicklung der Regenwasservorbehandlung,<br />
bei den Kreis- <strong>und</strong> Landkreisstraßen<br />
mit hohem Verkehrsaufkommen innerhalb<br />
des Stadtgebietes?<br />
Stadt Bergneustadt, <strong>EA</strong> Marienheide<br />
Gemeinde Hille:<br />
Die Wärmegewinnung aus Abwasser rechnet<br />
sich erst ab 100 kW.<br />
Gemeinde Hüllhorst:<br />
Es bestehen Probleme bei längeren Strecken,<br />
die das Abwasser zurücklegen muss, da es<br />
dann zu stark abkühlt.<br />
Gemeinde Augustdorf hat hier<br />
Erfahrungen<br />
Stadt Datteln:<br />
macht eine beschränkte Ausschreibung <strong>und</strong><br />
fragt nur Firmen an, die Verfahren mit DIBt-<br />
Zulassung anbieten, nun hat sich ein Bieter<br />
beschwert, der ein Produkt einsetzen will, das<br />
keine DIBt-Zulassung hat<br />
Hinweise der Veranstalter:<br />
Ggf. ist vom Bieter nachzuweisen, dass sein<br />
Produkt ebenfalls den Anforderungen entspricht<br />
Im Kreis Höxter fand eine Abstimmung<br />
zwischen den gemeinden über die Erhebung<br />
von Gebühren statt.<br />
Im Kreis Gütersloh werden keine Niederschlagswassergebühren<br />
vom Kreis erhoben.<br />
Hinweise der Veranstalter:<br />
Es liegt der KuA ein Schreiben des Ministeriums<br />
für Bauen <strong>und</strong> Verkehr des Landes <strong>NRW</strong><br />
an den Landkreistag <strong>NRW</strong> vom 02.02.<strong>2010</strong><br />
vor, wonach eine Änderung des Straßen- <strong>und</strong><br />
Wegegesetzes <strong>NRW</strong> geplant ist. Diese Novellierung<br />
sieht eine Änderung des StrWG <strong>NRW</strong><br />
nach dem Vorbild der Länder Hessen, Brandenburg<br />
u.a. vor, wonach eine Gebührenerhebung<br />
vom Straßenbaulastträger für die<br />
Straßenentwässerung nicht zulässig ist, sondern<br />
allein eine Kostenbeteiligung an der Herstellung<br />
<strong>und</strong> Erneuerung der Entwässerungsanlage<br />
vorgesehen ist (vgl. § 20 Abs. 5 des<br />
Hessischen Straßengesetzes).<br />
Die KuA wird diese Entwicklung beobachten<br />
<strong>und</strong> die Städte <strong>und</strong> Gemeinden darüber unter-<br />
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