Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW
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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />
DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />
GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />
T 4.9 Welche Vorgehensweise wird für städtische<br />
Liegenschaften in Bezug auf die Pflichten<br />
gemäß § 61a LWG <strong>NRW</strong> gewählt?<br />
Bestehen Sanierungskonzepte für die stadteigenen<br />
Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen?<br />
T 4.10 Wie gehen andere Kommunen im Hinblick auf<br />
die Durchsetzung des § 61a LWG <strong>NRW</strong> mit<br />
angeschlossenen Drainagen um? Ist es zulässig<br />
für die Legitimation der Einleitung eine<br />
Fremdwassergebühr einzuführen?<br />
Stadt Meinerzhagen, <strong>EA</strong> Meinerzhagen<br />
T 4.11 Liegt die Pflicht zur etwaigen Sanierungsaufforderung<br />
von <strong>und</strong>ichten Abwasserleitungen<br />
bei den Kreisen oder Kommunen?<br />
Die Kreise scheinen sich auf das so genannte<br />
Anstaltsrecht zu beziehen, d.h. die Kommune<br />
muss dafür sorgen, dass sie das gesamte<br />
Abwasser enthält. Dieses ist nur möglich,<br />
wenn die Leitungen dicht sind. Aus dieser<br />
Sicht wäre die Kommune verpflichtet eine<br />
Sanierungsverfügung zu erlassen.<br />
Hingegen ist aus Sicht der Kommunen bei<br />
<strong>und</strong>ichten Leitungen einen illegale Gewässernutzung<br />
gegeben, welche als Rechtsverstoß<br />
über den Kostenersatz vom Bürger gefordert<br />
werden.<br />
§ 61a verpflichtet ausdrücklich nur die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer,<br />
nicht die Erbbauberechtigten.<br />
Stadt Geldern:<br />
Gemeinde muss v.a. bei Personalknappheit<br />
zunächst das eigene Kanalsystem in Ordnung<br />
bringen, gerade weil bei GW-Verunreinigung<br />
schwer die kommunale Pflicht zur Sanierung<br />
vermittelbar ist.<br />
Stadt Geldern kann für jeden neuen Hausanschluss<br />
seit 1996 die Dichtheit belegen.<br />
Stadt Monheim:<br />
Vorschlag, Mustersatzung anzupassen; bei<br />
Häusern Bj. vor 1969 ist TV-Inspektion nicht<br />
ausreichend, weil Baumaterial aus dieser Zeit<br />
ungenügend ist. Verzicht auf DP, direkt Sanierungsverfügung<br />
erlassen bzw. DP mit Druckverfahren<br />
fordern.<br />
Stadt Troisdorf:<br />
die überwiegenden Dichtheitsprüfungen wurden<br />
„nicht bestanden“, Einbeziehung der Privatleitungen<br />
in das Sanierungskonzept des<br />
öff. Kanals.<br />
Stadt Kamp-Lintfort:<br />
Bürger sanieren vor Durchführung der DP,<br />
bislang keine „nicht bestandenen“ DP<br />
Stadt Rheinberg:<br />
mind. 50 % der Gr<strong>und</strong>stücksleitungen müssen<br />
wohl saniert werden<br />
Stadt Leichlingen:<br />
abweichende Fristensatzung bis 2025 erlassen.<br />
Stadt Neukirchen-Vluyn:<br />
Hochbauamt hat kaum Kenntnis über Kanäle<br />
auf Liegenschaften, daher sollten mind. die<br />
gleichen Anforderungen wie an Private gestellt<br />
werden.<br />
Hinweise der Veranstalter:<br />
Fremdwasserbeseitigungskosten dürfen nach<br />
§ 53c Nr. 2 LWG in die Abwassergebührenkalkulation<br />
eingestellt werden.<br />
Sondergebühr auch zulässig (vgl. Satzungsregelung<br />
Bergisch Gladbach)<br />
s.o. Anfrage Regionalgas<br />
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