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Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW

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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />

DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />

GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />

T 4.9 Welche Vorgehensweise wird für städtische<br />

Liegenschaften in Bezug auf die Pflichten<br />

gemäß § 61a LWG <strong>NRW</strong> gewählt?<br />

Bestehen Sanierungskonzepte für die stadteigenen<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen?<br />

T 4.10 Wie gehen andere Kommunen im Hinblick auf<br />

die Durchsetzung des § 61a LWG <strong>NRW</strong> mit<br />

angeschlossenen Drainagen um? Ist es zulässig<br />

für die Legitimation der Einleitung eine<br />

Fremdwassergebühr einzuführen?<br />

Stadt Meinerzhagen, <strong>EA</strong> Meinerzhagen<br />

T 4.11 Liegt die Pflicht zur etwaigen Sanierungsaufforderung<br />

von <strong>und</strong>ichten Abwasserleitungen<br />

bei den Kreisen oder Kommunen?<br />

Die Kreise scheinen sich auf das so genannte<br />

Anstaltsrecht zu beziehen, d.h. die Kommune<br />

muss dafür sorgen, dass sie das gesamte<br />

Abwasser enthält. Dieses ist nur möglich,<br />

wenn die Leitungen dicht sind. Aus dieser<br />

Sicht wäre die Kommune verpflichtet eine<br />

Sanierungsverfügung zu erlassen.<br />

Hingegen ist aus Sicht der Kommunen bei<br />

<strong>und</strong>ichten Leitungen einen illegale Gewässernutzung<br />

gegeben, welche als Rechtsverstoß<br />

über den Kostenersatz vom Bürger gefordert<br />

werden.<br />

§ 61a verpflichtet ausdrücklich nur die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer,<br />

nicht die Erbbauberechtigten.<br />

Stadt Geldern:<br />

Gemeinde muss v.a. bei Personalknappheit<br />

zunächst das eigene Kanalsystem in Ordnung<br />

bringen, gerade weil bei GW-Verunreinigung<br />

schwer die kommunale Pflicht zur Sanierung<br />

vermittelbar ist.<br />

Stadt Geldern kann für jeden neuen Hausanschluss<br />

seit 1996 die Dichtheit belegen.<br />

Stadt Monheim:<br />

Vorschlag, Mustersatzung anzupassen; bei<br />

Häusern Bj. vor 1969 ist TV-Inspektion nicht<br />

ausreichend, weil Baumaterial aus dieser Zeit<br />

ungenügend ist. Verzicht auf DP, direkt Sanierungsverfügung<br />

erlassen bzw. DP mit Druckverfahren<br />

fordern.<br />

Stadt Troisdorf:<br />

die überwiegenden Dichtheitsprüfungen wurden<br />

„nicht bestanden“, Einbeziehung der Privatleitungen<br />

in das Sanierungskonzept des<br />

öff. Kanals.<br />

Stadt Kamp-Lintfort:<br />

Bürger sanieren vor Durchführung der DP,<br />

bislang keine „nicht bestandenen“ DP<br />

Stadt Rheinberg:<br />

mind. 50 % der Gr<strong>und</strong>stücksleitungen müssen<br />

wohl saniert werden<br />

Stadt Leichlingen:<br />

abweichende Fristensatzung bis 2025 erlassen.<br />

Stadt Neukirchen-Vluyn:<br />

Hochbauamt hat kaum Kenntnis über Kanäle<br />

auf Liegenschaften, daher sollten mind. die<br />

gleichen Anforderungen wie an Private gestellt<br />

werden.<br />

Hinweise der Veranstalter:<br />

Fremdwasserbeseitigungskosten dürfen nach<br />

§ 53c Nr. 2 LWG in die Abwassergebührenkalkulation<br />

eingestellt werden.<br />

Sondergebühr auch zulässig (vgl. Satzungsregelung<br />

Bergisch Gladbach)<br />

s.o. Anfrage Regionalgas<br />

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