Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW
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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />
DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />
GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />
O 1.4 D&O-Versicherung für Betriebsleiter <strong>und</strong> Vorstand<br />
Haltern, <strong>EA</strong> Schmallenberg<br />
ne Dienst- <strong>und</strong> Betriebsanweisungen.<br />
TSM-Bestätigungsverfahren enthalten auch<br />
derartige Überprüfungen.<br />
Es muss sichergestellt sein, dass das Dienst-<br />
Kfz nicht für private Zwecke genutzt wird<br />
(Haftung) <strong>und</strong> dass Hygienevorschriften<br />
(„Schwarz-weiß-Bereich“) eingehalten werden.<br />
Wichtig ist dabei, zu vermeiden, dass durch<br />
eine Kontaminierung des Dienstfahrzeuges<br />
der Mitarbeiter oder Dritte einer Exposition<br />
der biologischen Stoffe ausgesetzt werden.<br />
Dazu ist nicht zwingend erforderlich, das<br />
Fahrzeug nach jedem Einsatz unmittelbar zu<br />
reinigen. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen,<br />
dass die Rufbereitschaft mit dem Dienstfahrzeug<br />
am Wohnort des Mitarbeiters beginnt<br />
<strong>und</strong> endet. Es müssen allerdings die<br />
aufgr<strong>und</strong> der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung<br />
festgestellten erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />
getroffen werden. Der<br />
Mitarbeiter ist auf die Maßnahmen hinzuweisen<br />
<strong>und</strong> das erforderliche Material ist bereitzustellen.<br />
Die KuA entwickelt eine Musterdienstanweisung.<br />
Hinweise der Veranstalter:<br />
D&O-Versicherungen (Directors and Officers)<br />
sind für solche Unternehmen gedacht, die<br />
privatrechtlich organisiert sind <strong>und</strong> eine eigene<br />
Rechtspersönlichkeit haben wie z.B. Kommunalunternehmen<br />
in Form einer städtische<br />
GmbH oder Aktiengesellschaft. Bei diesen<br />
Organisationsformen reicht die persönliche<br />
Haftung von Aufsichtsrat, Vorstand <strong>und</strong> Geschäftsführung<br />
recht weit, besonders für die<br />
Sozialabgaben. Über die D&O-Versicherung<br />
sind die gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglieder<br />
der genannten Gremien vor der persönlichen<br />
Inanspruchnahme wegen Vermögensschäden<br />
geschützt, die sie dem Unternehmen<br />
selbst oder einem Dritten zugefügt<br />
haben.<br />
Bei Anstalten öffentlichen Rechts ist die<br />
Außenhaftung (der AöR) in der Regel durch<br />
die Eigenschadensversicherung abgedeckt.<br />
Die Innenhaftung des Vorstands oder der<br />
Verwaltungsratsmitglieder gegenüber der<br />
Gemeinde ist in der Regel nicht begrenzt, so<br />
dass eine D&O-Versicherung sinnvoll sein<br />
kann. Hier sollten bestehende Versicherungsverträge<br />
<strong>und</strong> möglicherweise vorhandene<br />
Ausschlussregelungen im Einzelfall geprüft<br />
werden.<br />
In allen anderen Organisationsformen öffentlich-rechtlicher<br />
Art <strong>und</strong> insbesondere bei nicht<br />
rechtlich, sondern lediglich organisatorisch<br />
selbständigen Formen wie Eigenbetrieb<br />
oder eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten<br />
für Beamte die allgemeinen Amtsträgerhaftungsvorschriften<br />
des § 839 BGB in Verbindung<br />
mit Art. 34 GG. Danach ist lediglich bei<br />
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