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Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW

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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />

DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />

GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />

O 1.4 D&O-Versicherung für Betriebsleiter <strong>und</strong> Vorstand<br />

Haltern, <strong>EA</strong> Schmallenberg<br />

ne Dienst- <strong>und</strong> Betriebsanweisungen.<br />

TSM-Bestätigungsverfahren enthalten auch<br />

derartige Überprüfungen.<br />

Es muss sichergestellt sein, dass das Dienst-<br />

Kfz nicht für private Zwecke genutzt wird<br />

(Haftung) <strong>und</strong> dass Hygienevorschriften<br />

(„Schwarz-weiß-Bereich“) eingehalten werden.<br />

Wichtig ist dabei, zu vermeiden, dass durch<br />

eine Kontaminierung des Dienstfahrzeuges<br />

der Mitarbeiter oder Dritte einer Exposition<br />

der biologischen Stoffe ausgesetzt werden.<br />

Dazu ist nicht zwingend erforderlich, das<br />

Fahrzeug nach jedem Einsatz unmittelbar zu<br />

reinigen. Es ist daher auch nicht ausgeschlossen,<br />

dass die Rufbereitschaft mit dem Dienstfahrzeug<br />

am Wohnort des Mitarbeiters beginnt<br />

<strong>und</strong> endet. Es müssen allerdings die<br />

aufgr<strong>und</strong> der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung<br />

festgestellten erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />

getroffen werden. Der<br />

Mitarbeiter ist auf die Maßnahmen hinzuweisen<br />

<strong>und</strong> das erforderliche Material ist bereitzustellen.<br />

Die KuA entwickelt eine Musterdienstanweisung.<br />

Hinweise der Veranstalter:<br />

D&O-Versicherungen (Directors and Officers)<br />

sind für solche Unternehmen gedacht, die<br />

privatrechtlich organisiert sind <strong>und</strong> eine eigene<br />

Rechtspersönlichkeit haben wie z.B. Kommunalunternehmen<br />

in Form einer städtische<br />

GmbH oder Aktiengesellschaft. Bei diesen<br />

Organisationsformen reicht die persönliche<br />

Haftung von Aufsichtsrat, Vorstand <strong>und</strong> Geschäftsführung<br />

recht weit, besonders für die<br />

Sozialabgaben. Über die D&O-Versicherung<br />

sind die gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglieder<br />

der genannten Gremien vor der persönlichen<br />

Inanspruchnahme wegen Vermögensschäden<br />

geschützt, die sie dem Unternehmen<br />

selbst oder einem Dritten zugefügt<br />

haben.<br />

Bei Anstalten öffentlichen Rechts ist die<br />

Außenhaftung (der AöR) in der Regel durch<br />

die Eigenschadensversicherung abgedeckt.<br />

Die Innenhaftung des Vorstands oder der<br />

Verwaltungsratsmitglieder gegenüber der<br />

Gemeinde ist in der Regel nicht begrenzt, so<br />

dass eine D&O-Versicherung sinnvoll sein<br />

kann. Hier sollten bestehende Versicherungsverträge<br />

<strong>und</strong> möglicherweise vorhandene<br />

Ausschlussregelungen im Einzelfall geprüft<br />

werden.<br />

In allen anderen Organisationsformen öffentlich-rechtlicher<br />

Art <strong>und</strong> insbesondere bei nicht<br />

rechtlich, sondern lediglich organisatorisch<br />

selbständigen Formen wie Eigenbetrieb<br />

oder eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten<br />

für Beamte die allgemeinen Amtsträgerhaftungsvorschriften<br />

des § 839 BGB in Verbindung<br />

mit Art. 34 GG. Danach ist lediglich bei<br />

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