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Protokoll kommunaler EA 2010 - und Abwasserberatung NRW

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ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABWASSERBESEITIGUNG <strong>2010</strong><br />

DER NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN STÄDTE, GEMEINDEN UND VERBÄNDE<br />

GEMEINSAME VERANSTALTUNG DER DWA UND DER KOMMUNAL- UND ABWASSERBERATUNG <strong>NRW</strong><br />

R 1.2 Umgang anderer Kommunen mit UWB im<br />

Zusammenhang mit der Erneuerung/Erst-<br />

Erstellung von Einleitererlaubnissen. Schwerpunkt:<br />

RW-Entwässerung von Außenorten im<br />

ländlichen Bereich (alte Bürgermeisterkanäle,<br />

gewachsene Regenwasserentwässerungen<br />

bestehend aus Gräben <strong>und</strong> privaten Leitungen,<br />

alte Verrohrungen/Drainagen der Flurbereinigung,<br />

etc.)<br />

Gemeinde Eitorf, <strong>EA</strong> Marienheide<br />

R 1.3 Niederschlagwasserbehandlungskonzepte<br />

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept sind<br />

auch Aussagen über die Beseitigung des Niederschlagswassers<br />

zu machen. Welche Erfahrungen<br />

liegen hierzu vor? Was wird von den<br />

Wasserbehörden gefordert? Wie detailliert<br />

werden diese Konzepte ausgearbeitet – besonders<br />

unter dem Aspekt des „Trennerlasses“?<br />

Abwasserbetrieb Troisdorf, <strong>EA</strong> Hattingen<br />

R 1.4 Wie gehen andere Kommunen mit dem Anschluss-<br />

<strong>und</strong> Benutzungszwang um?<br />

Wird jeder Versickerungsantrag genehmigt,<br />

sofern die technischen Voraussetzungen gegeben<br />

sind?<br />

Ist die nachfolgende Verfahrensweise rechtens,<br />

wer handelt ähnlich?<br />

Um der weiter schwindenden Solidargemeinschaft<br />

zur Finanzierung der Entwässerungskosten<br />

entgegenzutreten, plant TBR:<br />

Für das Mischwassersystem:<br />

Einer Versickerung wird zugestimmt, wenn<br />

die technischen Voraussetzungen (Bodenver-<br />

richten.<br />

Hinweise der Veranstalter:<br />

Bei Ersterteilung bzw. Neuerteilung nach Ablauf<br />

bestehender Einleitungserlaubnis ist aufgr<strong>und</strong><br />

der aktuellen Rechtslage zu prüfen<br />

(BWK M 3/7, Trennerlass, usw.)<br />

Hinweise der Veranstalter:<br />

Derzeit wird ein Leitfaden erarbeitet, der aber<br />

mit den kommunalen Spitzenverbänden noch<br />

nicht abgestimmt ist <strong>und</strong> deshalb auch noch<br />

nicht gilt – Änderungen werden derzeit umgesetzt<br />

Stadt Bünde:<br />

Große Straßen werden anhand ihrer Verkehrserfassung<br />

durch die Straßenbehörden<br />

bewertet <strong>und</strong> das Vorgehen mit BR <strong>und</strong> UWB<br />

abgestimmt – NW-Reinigung nur für zwei<br />

überörtliche Straßen erforderlich – BR Detmold:<br />

dafür sind zwei Einleitungsanträge erforderlich<br />

(1x von der Stadt für ihr angeschlossenes<br />

Wohngebiet, 1x von Str.<strong>NRW</strong> für<br />

die (belasteten) Straßenflächen => Vorbehandlung<br />

nur durch Str.<strong>NRW</strong>)<br />

Stadt Sendenhorst:<br />

ABK mit NBK wurde mit UWB (Einleitstellen)<br />

<strong>und</strong> BR im Vorfeld abgestimmt; dann unproblematisch<br />

Stadt Geldern:<br />

Abhandlung in 5 Sätzen (bzgl. § 51 LWG) →<br />

Zustimmung unter Vorbehalt.<br />

Stadt Bornheim:<br />

Trennsystemgebiete (vorhanden <strong>und</strong> geplant):<br />

Größe, Anzahl der PKW, Belastung des<br />

NW, Regenklärbecken etc. →akzeptiert<br />

Stadt Bergisch-Gladbach:<br />

Verkehrszählung, Kategorien lt. Trennerlass,<br />

planerische Darstellung (rot, gelb, grün)<br />

Stadt Kevelaer:<br />

mit einfachen Mitteln aus vorhandenen Daten<br />

planerisch dargestellt →akzeptiert<br />

Hinweise der Veranstalter:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich steht es gem. § 53 Abs. 3a Satz<br />

1 LWG im Ermessen der Gemeinde, ob sie<br />

freistellt oder nicht.<br />

Aber: Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung, d.h.<br />

die Gemeinde muss sich bereits erteilte Freistellungen<br />

in vergleichbaren Fällen u.U. entgegen<br />

halten lassen. Zudem sollte die Finanzierung<br />

der Abwasseranlage im Auge behalten<br />

werden.<br />

Es ist zweifelhaft, ob Eigeninteresse der<br />

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