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Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6

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Anderenfalls besteht ein Rückabwicklungsrisiko der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

verbunden mit der Gefahr des Totalverlustes der<br />

Einlage samt Ausgabeaufschlag.<br />

Politische Risiken<br />

Zu den politischen Risiken gehören z. B. Akte des politischen<br />

Widerstandes und des Terrorismus sowie kriegerische Ereignisse<br />

oder Revolutionen im In- und Ausland, welche die Erfüllung<br />

bestehender Verbindlichkeiten verhindern, die dann zum<br />

Verlust von Ansprüchen führen können. Diese Verluste können<br />

sowohl die Beteiligung der Anleger wie auch die Anlageobjekte<br />

und damit den Bestand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als solcher<br />

gefährden.<br />

Risiko des Widerrufs von Beitrittserklärungen<br />

Die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

bestehenden gesetzlichen Regelungen gewähren Anlegern<br />

ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn es außerhalb von Geschäftsräumen<br />

oder im Wege des Fernabsatzes zur Beitrittserklärung<br />

des Anlegers gekommen ist. Sollte wegen zahlreicher<br />

Widerrufe die Rückabwicklung aller Beteiligungen erfolgen,<br />

können bereits eingezahlte Kapitalanlagen bis zur Rückzahlung<br />

nicht anderweitig angelegt werden.<br />

Wird eine Beitrittserklärung wirksam widerrufen und ist im<br />

Zeitpunkt der Abgabe der Widerrufserklärung noch keine Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />

erfolgt sowie die <strong>Fonds</strong>gesellschaft noch nicht in Vollzug<br />

gesetzt worden, so ist dem jeweiligen Anleger die eventuell bereits<br />

geleistete Zeichnungssumme inklusive des Ausgabeaufschlags<br />

zurückzuzahlen. Soweit im Zeitpunkt der Abgabe der<br />

Widerrufserklärung hingegen bereits die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin erfolgt ist und<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bereits in Vollzug gesetzt worden ist,<br />

richten sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten nach den<br />

Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft. Demnach hat<br />

ein Anleger im Falle eines Widerrufes seiner Beitrittserklärung<br />

lediglich einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben,<br />

das nähergehend nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

zu bestimmen ist. Soweit im letztbenannten Fall die<br />

Zeichnungssumme von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Zeitpunkt<br />

eines Widerrufs bereits investiert wurde, hat die Rückzahlung<br />

aus den übrigen liquiden Mitteln zu erfolgen. Werden so viele<br />

Beitrittserklärungen widerrufen, dass die Rückzahlungen aus<br />

den liquiden Mitteln nicht geleistet werden können, so wird<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft gezwungen, Immobilienvermögen kurzfristig<br />

wieder zu veräußern oder Fremdkapital aufzunehmen.<br />

Gelingt ihr dies nicht zu dem erforderlichen oder gewünschten<br />

Preis oder überhaupt nicht, so ist die Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nicht ausgeschlossen.<br />

Risiko aus Beteiligung von Anlegern, die der<br />

US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen<br />

Das Investmentvermögen ist so konzipiert, dass kein Anleger,<br />

der der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegt, Anteile<br />

zeichnen kann. Sofern es doch zu einer Beteiligung eines entsprechenden<br />

Anlegers kommen sollte, sind damit umfangreiche<br />

Dokumentations- und Meldepflichten für die KVG verbunden.<br />

Es besteht insofern das Risiko, dass zur Erfüllung dieser<br />

Pflichten erhebliche personelle und technische Ressourcen der<br />

KVG gebunden werden. Dies kann im Ergebnis dazu führen,<br />

dass die KVG durch eine entsprechende Ressourcenbindung<br />

erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die sich in gravierenden<br />

Fällen auch auf die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit als<br />

<strong>Fonds</strong>verwaltung auswirken kann. Insofern kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass dies auch zu einer verringerten Rentabilität<br />

der Investition aller Anleger und damit zu den Auszahlungen<br />

an diese führt.<br />

Weitere wesentliche, über die in diesem Kapitel dargestellten<br />

Risiken hinausgehende Risiken, existieren nach Kenntnis<br />

der <strong>Fonds</strong>verwalterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>s nicht.<br />

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