Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6
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Anderenfalls besteht ein Rückabwicklungsrisiko der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
verbunden mit der Gefahr des Totalverlustes der<br />
Einlage samt Ausgabeaufschlag.<br />
Politische Risiken<br />
Zu den politischen Risiken gehören z. B. Akte des politischen<br />
Widerstandes und des Terrorismus sowie kriegerische Ereignisse<br />
oder Revolutionen im In- und Ausland, welche die Erfüllung<br />
bestehender Verbindlichkeiten verhindern, die dann zum<br />
Verlust von Ansprüchen führen können. Diese Verluste können<br />
sowohl die Beteiligung der Anleger wie auch die Anlageobjekte<br />
und damit den Bestand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als solcher<br />
gefährden.<br />
Risiko des Widerrufs von Beitrittserklärungen<br />
Die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />
bestehenden gesetzlichen Regelungen gewähren Anlegern<br />
ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn es außerhalb von Geschäftsräumen<br />
oder im Wege des Fernabsatzes zur Beitrittserklärung<br />
des Anlegers gekommen ist. Sollte wegen zahlreicher<br />
Widerrufe die Rückabwicklung aller Beteiligungen erfolgen,<br />
können bereits eingezahlte Kapitalanlagen bis zur Rückzahlung<br />
nicht anderweitig angelegt werden.<br />
Wird eine Beitrittserklärung wirksam widerrufen und ist im<br />
Zeitpunkt der Abgabe der Widerrufserklärung noch keine Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin<br />
erfolgt sowie die <strong>Fonds</strong>gesellschaft noch nicht in Vollzug<br />
gesetzt worden, so ist dem jeweiligen Anleger die eventuell bereits<br />
geleistete Zeichnungssumme inklusive des Ausgabeaufschlags<br />
zurückzuzahlen. Soweit im Zeitpunkt der Abgabe der<br />
Widerrufserklärung hingegen bereits die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhandkommanditistin erfolgt ist und<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bereits in Vollzug gesetzt worden ist,<br />
richten sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten nach den<br />
Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft. Demnach hat<br />
ein Anleger im Falle eines Widerrufes seiner Beitrittserklärung<br />
lediglich einen Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben,<br />
das nähergehend nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
zu bestimmen ist. Soweit im letztbenannten Fall die<br />
Zeichnungssumme von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Zeitpunkt<br />
eines Widerrufs bereits investiert wurde, hat die Rückzahlung<br />
aus den übrigen liquiden Mitteln zu erfolgen. Werden so viele<br />
Beitrittserklärungen widerrufen, dass die Rückzahlungen aus<br />
den liquiden Mitteln nicht geleistet werden können, so wird<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft gezwungen, Immobilienvermögen kurzfristig<br />
wieder zu veräußern oder Fremdkapital aufzunehmen.<br />
Gelingt ihr dies nicht zu dem erforderlichen oder gewünschten<br />
Preis oder überhaupt nicht, so ist die Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nicht ausgeschlossen.<br />
Risiko aus Beteiligung von Anlegern, die der<br />
US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen<br />
Das Investmentvermögen ist so konzipiert, dass kein Anleger,<br />
der der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegt, Anteile<br />
zeichnen kann. Sofern es doch zu einer Beteiligung eines entsprechenden<br />
Anlegers kommen sollte, sind damit umfangreiche<br />
Dokumentations- und Meldepflichten für die KVG verbunden.<br />
Es besteht insofern das Risiko, dass zur Erfüllung dieser<br />
Pflichten erhebliche personelle und technische Ressourcen der<br />
KVG gebunden werden. Dies kann im Ergebnis dazu führen,<br />
dass die KVG durch eine entsprechende Ressourcenbindung<br />
erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die sich in gravierenden<br />
Fällen auch auf die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit als<br />
<strong>Fonds</strong>verwaltung auswirken kann. Insofern kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass dies auch zu einer verringerten Rentabilität<br />
der Investition aller Anleger und damit zu den Auszahlungen<br />
an diese führt.<br />
Weitere wesentliche, über die in diesem Kapitel dargestellten<br />
Risiken hinausgehende Risiken, existieren nach Kenntnis<br />
der <strong>Fonds</strong>verwalterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>s nicht.<br />
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