Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
15 Glossar<br />
Nettoinventarwert<br />
p. a. Per annum (pro Jahr)<br />
Performance<br />
Personengesellschaft<br />
Platzierungsphase<br />
Portfolio<br />
RA<br />
Reinvestitionsphase<br />
StB<br />
Totalgewinn<br />
Treugeber<br />
Treuhandkommanditist<br />
UStG<br />
Verkehrswert<br />
WP<br />
Der Nettoinventarwert der <strong>Fonds</strong>gesellschaft berechnet sich anhand aller zu der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
gehörender Vermögensgegenstände abzüglich aufgenommener Kredite und sonstiger Verbindlichkeiten.<br />
Bei schwebenden Verpflichtungsgeschäften sind die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zustehenden Gegenleistungen<br />
im Rahmen einer Saldierung zu berücksichtigen. In den ersten zwölf Monaten nach Erwerb einer Immobilie<br />
ist der Kaufpreis derselbigen als Verkehrswert anzusetzen. Die Anschaffungsnebenkosten sind gesondert<br />
anzusetzen und über die voraussichtliche Dauer der Zugehörigkeit des Vermögensgegenstandes, längstens<br />
jedoch über zehn Jahre, in gleichen Jahresbeträgen abzuschreiben. Wird eine Immobilie veräußert, sind die<br />
Anschaffungsnebenkosten vollständig abzuschreiben.<br />
relatives Maß für das Verhältnis von Ertrag und Risiko einer Kapitalanlage<br />
Gesellschaften mit natürlichen und juristischen Personen in der Rechtsform der KG, OHG und GbR. Auch<br />
juristische Personen können Gesellschafter der Personengesellschaft sein, z. B. GmbH & Co. KG.<br />
Zeitraum, in dem Kapital von den Anlegern für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft eingeworben wird. Sie endet mit dem<br />
Schließungstermin (auch Emissionsphase oder Zeichnungsfrist)<br />
Bestand an Rechten (Forderungen)<br />
Rechtsanwalt<br />
Zeitraum, in welchem unter Abweichung von dem vorliegenden Handelskonzept der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
keine Anlageobjekte mehr gehalten werden und eine erneute Investition gemäß der in den Anlagebedingungen<br />
festgeschriebenen Anlagegrenzen vorgenommen wird. (vgl. auch Investitionsphase).<br />
Steuerberater<br />
Der über die gesamte Beteiligungsdauer akkumuliert erzielte Gewinn<br />
Beteiligt sich der Investor nur mittelbar, so hält die Treuhandkommanditistin die Beteiligung formell<br />
im eigenen Namen aber für Rechnung und auf Risiko des Treugebers. D.h. die Treuhandkommanditistin<br />
ist anstatt des Treugebers im Handelsregister eingetragen. Im Innenverhältnis der Gesellschaft ist der<br />
Treugeber mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt mit allen Rechten und<br />
Pflichten wie ein eingetragener Kommanditist.<br />
Die Treuhandkommanditistin verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Treugeber (dem Anleger),<br />
gemäß Treuhandvertrag über das ihr anvertraute Treugut treuhänderisch zu verfügen. Der Treuhandvertrag<br />
ist im vorliegenden <strong>Verkaufsprospekt</strong> vollständig abgedruckt. Die Treuhänderin fungiert hier als Treuhandkommanditistin,<br />
sie wird also im Handelsregister entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
eingetragen. Sie ist Kommanditistin und verwaltet die Beteiligung für den Investor/Anleger/Treugeber. Die<br />
Treuhandkommanditistin ist gegenüber den jeweiligen Treugebern stets weisungsgebunden. Damit wird<br />
sichergestellt, dass der treuhänderische Treugeberkommanditist die gleichen Rechte und Pflichten hat wie<br />
ein eingetragener Kommanditist.<br />
Umsatzsteuergesetz<br />
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die<br />
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen<br />
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen<br />
Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu<br />
erzielen wäre (Ertragswertverfahren).<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
79