Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6
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16.3 TREUHANDVERTRAG DER<br />
PUBLITY PERFORMANCE FONDS NR. 8 GMBH<br />
& CO. GESCHLOSSENE INVESTMENT KG<br />
94<br />
Zwischen der<br />
HF Treuhand GmbH<br />
– nachstehend „Treuhandkommanditistin“ genannt –<br />
und den der<br />
publity Performance <strong>Fonds</strong> Nr. 8 GmbH & Co.<br />
geschlossene Investment KG<br />
jeweils mittelbar beitretenden Anlegern<br />
– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />
wird folgender Treuhandvertrag geschlossen:<br />
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />
zwischen der HF Treuhand GmbH mit Sitz in Köln<br />
und dem jeweiligen Treugeber, der entsprechend dem Beteiligungsangebot<br />
an der publity Performance <strong>Fonds</strong> Nr. 8 GmbH &<br />
Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend „Gesellschaft“<br />
genannt) mittelbar über die Treuhandkommanditistin, die ihre<br />
Tätigkeit ausschließlich als Verwaltungstreuhänderin ausübt,<br />
eine Beteiligung erwirbt.<br />
§ 1 Gegenstand des Treuhandvertrages<br />
1. Die Treuhandkommanditistin wird im Außenverhältnis im<br />
eigenen Namen, im Innenverhältnis hingegen im Auftrag<br />
und für Rechnung des Treugebers, nach Maßgabe von § 4<br />
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft einen Kapitalanteil<br />
an dieser in Höhe des in der jeweiligen Beitrittserklärung<br />
des Treugebers angegebenen Betrages erwerben<br />
und diesen treuhänderisch für den Treugeber halten.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, für weitere<br />
Treugeber Kapitalanteile an der Gesellschaft treuhänderisch<br />
zu erwerben und zu halten und im Außenverhältnis<br />
als einheitliche Beteiligung zu halten. Die Treugeber bilden<br />
keine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />
3. Der Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige<br />
wirtschaftliche Risiko wie ein im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist. Er nimmt nach Maßgabe<br />
der Beitrittserklärung und des Gesellschaftsvertrages am<br />
Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil und haftet, insbesondere<br />
auch im Verhältnis zu anderen Treugebern, nur<br />
quotal in Höhe seiner anteiligen Beteiligung. Eine gesamtschuldnerische<br />
Haftung der Treugeber ist ausgeschlossen.<br />
Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen<br />
treffen ausschließlich den jeweiligen Treugeber.<br />
4. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist den Parteien<br />
bekannt und Grundlage dieses Treuhandvertrages. Die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages, welche die<br />
Rechtsbeziehungen zwischen der Treuhandkommanditistin<br />
und den Treugebern betreffen, sind Bestandteil dieses<br />
Vertrages.<br />
5. Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen<br />
enthält, gelten für den Treugeber die für Kommanditisten<br />
geltenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechend. Im Fall abweichender oder sich widersprechender<br />
Regelungen gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
vorrangig.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit. Sie ist berechtigt Untervollmachten<br />
zu erteilen.<br />
§ 2 Abschluss des Treuhandvertrages<br />
1. Dieser Treuhandvertrag kommt durch Annahme des in der<br />
Beitrittserklärung enthaltenen Vertragsangebotes des jeweiligen<br />
Treugebers durch die Treuhandkommanditistin zustande.<br />
Für die Annahme genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhandkommanditistin. Die Annahme<br />
des Beitrittsangebots liegt im freien Ermessen der Treuhandkommanditistin.<br />
Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der<br />
Annahmeerklärung. Er wird jedoch mit gesondertem Schreiben<br />
über die Annahme des Beitrittsangebots informiert.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin wird die Gesellschaft unverzüglich<br />
über die erfolgte Annahme des Angebotes auf Abschluss<br />
des Treuhandvertrages unterrichten.<br />
§ 3 Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
1. Die Höhe des Kapitalanteils des Treugebers bestimmt sich<br />
nach dem in der Beitrittserklärung durch den Treugeber<br />
genannten Beteiligungsbetrag. Dieser beträgt grundsätzlich<br />
mindestens EUR 10.000,00 und muss durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein; geringere Beteiligungssummen<br />
können im Einzelfall durch die Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
zugelassen werden.<br />
2. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages (inklusive des<br />
Ausgabeaufschlags) erfolgt nach Maßgabe von § 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages. Die Zahlung erfolgt auf das in der<br />
Beitrittserklärung genannte Konto.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin wird ermächtigt und beauftragt,<br />
nach Maßgabe der in der Beitrittserklärung beschriebenen<br />
und in Bezug genommenen Bedingungen, der<br />
Gesellschaft im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des<br />
Treugebers beizutreten und entsprechend ihren Kapitalanteil<br />
im Umfang des jeweiligen Beteiligungsbetrages (ohne<br />
Ausgabeaufschlag) zu erhöhen.<br />
4. Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag nicht fristgerecht,<br />
nicht vollständig oder nicht ein, ist die Treuhandkommanditistin<br />
berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />
ganz oder teilweise zurückzutreten. Der gemäß § 5 des