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Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6

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16.3 TREUHANDVERTRAG DER<br />

PUBLITY PERFORMANCE FONDS NR. 8 GMBH<br />

& CO. GESCHLOSSENE INVESTMENT KG<br />

94<br />

Zwischen der<br />

HF Treuhand GmbH<br />

– nachstehend „Treuhandkommanditistin“ genannt –<br />

und den der<br />

publity Performance <strong>Fonds</strong> Nr. 8 GmbH & Co.<br />

geschlossene Investment KG<br />

jeweils mittelbar beitretenden Anlegern<br />

– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />

wird folgender Treuhandvertrag geschlossen:<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen der HF Treuhand GmbH mit Sitz in Köln<br />

und dem jeweiligen Treugeber, der entsprechend dem Beteiligungsangebot<br />

an der publity Performance <strong>Fonds</strong> Nr. 8 GmbH &<br />

Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend „Gesellschaft“<br />

genannt) mittelbar über die Treuhandkommanditistin, die ihre<br />

Tätigkeit ausschließlich als Verwaltungstreuhänderin ausübt,<br />

eine Beteiligung erwirbt.<br />

§ 1 Gegenstand des Treuhandvertrages<br />

1. Die Treuhandkommanditistin wird im Außenverhältnis im<br />

eigenen Namen, im Innenverhältnis hingegen im Auftrag<br />

und für Rechnung des Treugebers, nach Maßgabe von § 4<br />

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft einen Kapitalanteil<br />

an dieser in Höhe des in der jeweiligen Beitrittserklärung<br />

des Treugebers angegebenen Betrages erwerben<br />

und diesen treuhänderisch für den Treugeber halten.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, für weitere<br />

Treugeber Kapitalanteile an der Gesellschaft treuhänderisch<br />

zu erwerben und zu halten und im Außenverhältnis<br />

als einheitliche Beteiligung zu halten. Die Treugeber bilden<br />

keine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />

3. Der Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige<br />

wirtschaftliche Risiko wie ein im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist. Er nimmt nach Maßgabe<br />

der Beitrittserklärung und des Gesellschaftsvertrages am<br />

Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil und haftet, insbesondere<br />

auch im Verhältnis zu anderen Treugebern, nur<br />

quotal in Höhe seiner anteiligen Beteiligung. Eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung der Treugeber ist ausgeschlossen.<br />

Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen<br />

treffen ausschließlich den jeweiligen Treugeber.<br />

4. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist den Parteien<br />

bekannt und Grundlage dieses Treuhandvertrages. Die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages, welche die<br />

Rechtsbeziehungen zwischen der Treuhandkommanditistin<br />

und den Treugebern betreffen, sind Bestandteil dieses<br />

Vertrages.<br />

5. Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen<br />

enthält, gelten für den Treugeber die für Kommanditisten<br />

geltenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend. Im Fall abweichender oder sich widersprechender<br />

Regelungen gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

vorrangig.<br />

6. Die Treuhandkommanditistin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit. Sie ist berechtigt Untervollmachten<br />

zu erteilen.<br />

§ 2 Abschluss des Treuhandvertrages<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt durch Annahme des in der<br />

Beitrittserklärung enthaltenen Vertragsangebotes des jeweiligen<br />

Treugebers durch die Treuhandkommanditistin zustande.<br />

Für die Annahme genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin. Die Annahme<br />

des Beitrittsangebots liegt im freien Ermessen der Treuhandkommanditistin.<br />

Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der<br />

Annahmeerklärung. Er wird jedoch mit gesondertem Schreiben<br />

über die Annahme des Beitrittsangebots informiert.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin wird die Gesellschaft unverzüglich<br />

über die erfolgte Annahme des Angebotes auf Abschluss<br />

des Treuhandvertrages unterrichten.<br />

§ 3 Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

1. Die Höhe des Kapitalanteils des Treugebers bestimmt sich<br />

nach dem in der Beitrittserklärung durch den Treugeber<br />

genannten Beteiligungsbetrag. Dieser beträgt grundsätzlich<br />

mindestens EUR 10.000,00 und muss durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein; geringere Beteiligungssummen<br />

können im Einzelfall durch die Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

zugelassen werden.<br />

2. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages (inklusive des<br />

Ausgabeaufschlags) erfolgt nach Maßgabe von § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages. Die Zahlung erfolgt auf das in der<br />

Beitrittserklärung genannte Konto.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin wird ermächtigt und beauftragt,<br />

nach Maßgabe der in der Beitrittserklärung beschriebenen<br />

und in Bezug genommenen Bedingungen, der<br />

Gesellschaft im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des<br />

Treugebers beizutreten und entsprechend ihren Kapitalanteil<br />

im Umfang des jeweiligen Beteiligungsbetrages (ohne<br />

Ausgabeaufschlag) zu erhöhen.<br />

4. Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag nicht fristgerecht,<br />

nicht vollständig oder nicht ein, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />

ganz oder teilweise zurückzutreten. Der gemäß § 5 des

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